Der Papst kam wohl zu früh
WIESBADEN. (hpd) Was hat der Papstbesuch 2011 mit einem Gerichtsprozess vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden im Jahr 2014 zu tun? Wurde Benedikt XVI. etwa nach seiner Abdankung vor ein ordentliches Gericht gestellt? Nein! Überspitzt formuliert stand ein Lehrer einer Gelnhausener Schule als Kläger vor dem Richter, weil der Papst bereits im September 2011 vor dem Deutschen Bundestag sprach – für die Unterrichtsplanung sieben Monate zu früh. Das war natürlich nicht der Streitgegenstand, führte aber indirekt zu ihm.