Wenn sich Geschwister lieben
BERLIN. (hpd) Der sog. Inzest ist in Deutschland unter Strafe gestellt. Das Strafgesetzbuch bedroht den vollzogenen Beischlaf unter Geschwistern mit einer Strafe von bis zu drei Jahren. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, diesen Paragrafen 173 zu entschärfen. Gestern hat der Ethikrat eine neue Stellungnahme dazu abgegeben.