Ein Kommentar von Horst Groschopp

Sachsen, das kirchenhörige Musterland

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Eingang des Landtagsgebäudes in Dresden
Eingang des Landtagsgebäudes in Dresden

ZWICKAU. (hpd) Nach dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird sich die religiös-weltanschauliche Landschaft in Deutschland weiter pluralisieren – wahrscheinlich an Sachsen vorbei. Das Feld der Religionspolitik ist dort konservativ bestellt. Man wird überhaupt sehen, welche Kräfte in welchen Parteien hier Positionen entwickeln. Die LINKE in Sachsen robbt sich als erste Fraktion in einem deutschen Landesparlament an diesen angeliebten Sektor heran. Ihr Fraktionschef André Schollbach hat zwischen Anfang November 2014 und Mitte März 2015 immerhin 23 "Kleine Anfragen" gestellt, vorwiegend zur Kirchenfinanzierung.

Das Thema Kirchen und Kirchenfinanzen ist innerhalb der Religionspolitik ein ganz spezielles Gebiet. Gewöhnlich werden in den Landesparlamenten die Ausgaben für Kirchliches durchgewunken. Es geht um "Kultur" und in Sachsen um "Wiedergutmachung". Gründe für eine eigene Religionspolitik der Linken liegen – und Linke meint hier mehr die LINKE – vor allem in der sächsischen Sondersituation.

1. Kein anderes Bundesland besitzt eine derart kirchenfreundliche Verfassung wie Sachsen (Artikel 109–112). Artikel 109,4 anerkennt zwar die Gültigkeit der Verfassungsartikel der Weimarer Reichsverfassung (WRV-Artikel 136–139 und 141). Das ist aber eher ein formaler Verweis auf das Grundgesetz (GG) und seinen Artikel 140, faktisch allerdings nur ein Appendix, denn Artikel 112 anerkennt ausdrücklich die "Staatsverpflichtungen" gegenüber den Religionsgemeinschaften. Die Sächsische Verfassung stellt sich also direkt gegen die "Ablösung der Staatsleistungen" wie sie in Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 138 WRV, Satz 1, gefordert wird.

Wer, wie es Schollbach in den Haushaltsberatungen getan hat, die "Ablösung der Staatsleistungen" einfordert, muss auf die – im GG vorgesehenen, aber nicht erwartbaren – "Grundsätze" des Bundes dringen und zugleich die Sächsische Verfassung ändern, um ein "Landesgesetz" überhaupt zu ermöglichen. Will die LINKE hier den Herkules spielen und sich im Grundsätzlichen verkämpfen?

Es wird wohl kleinteiliger verlaufen. Die Antworten der Sächsischen Regierung auf Fragen nach den Staatsleistungen geben hier Hinweise, denn sie müsste eigentlich begründen, warum die Kirchen immer mehr Geld erhalten, obwohl, worauf noch eingegangen wird, die Zahl der Kirchenmitglieder beständig sinkt. Seit dem ersten Landeshaushalt 1993 sind die Ausgaben für beide Kirchen jährlich gestiegen. So erhalten die Evangelischen Kirchen (Drs 6/478) derzeit 21,7 Millionen und die Katholische Kirche bekommt (Drs 6/479) fast 870.000 Euro. Im Jahr 2014 hat eine erneute Steigerung stattgefunden, bei den Katholiken (Drs 6/638) auf 915.000 und den Evangelischen (Drs 6/639) auf fast 23 Millionen.

Wohlgemerkt: Das sind allgemeine Zuwendungen, die bis auf den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 [sic!] zurückgehen. Auch Konfessionsfreie zahlen Pfarrergehälter. Das sind keine zweckgebundenen Leistungen, etwa für Kirchenbauten. Diese kommen noch hinzu. Darin ebenfalls nicht enthalten ist – z.B. – die Förderung des "Deutschen Katholikentages" 2016 in Leipzig. Die Antwort der Staatsregierung zeigt – in meiner Übersetzung – die Kirche wollte drei Millionen, also gab man ihr diese Summe (Drs 6/327).

Eine Auskunft, wie hoch der Haushalt dieses Kirchentages insgesamt ist, kann die Staatsregierung nicht geben. Das führt zum Kern, zum nicht hinterfragbaren Privileg der Kirchen: Jeder sonstige öffentlich geförderte freie Träger hat seine "Eigenmittel" zu benennen, um den öffentlichen Anteil festzustellen. Den Kirchen scheint dies erlassen, denn sonst wüsste die Staatsregierung ihren Anteil. Das Kirchentheater ist eben kein Leipziger Gewandhaus.

Auch in anderen Bundesländern besitzen die Kirchen Privilegien. Aber in Sachsen haben die "Schwarzen" während der Alleinherrschaft der CDU unter Kurt Biedenkopf nach dem Ende der DDR und der Bezirke Dresden, Leipzig und Karl-Marx-Stadt kräftig Pflöcke eingeschlagen für die Kirchen, Verträge gemacht, Gesetze und Haushalte beschlossen. Nirgendwo geht es den Kirchen so gut wie in Sachsen – trotz kirchlicher Minderheit in der Bevölkerung.

Das zeigt sich besonders im Einfluss der Kirchen auf den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und die Fernsehanstalten. Die Hörfunksendezeit der Katholischen Kirche (Drs 6/1171) bei den Öffentlichen (hier der MDR) betrug jährlich über dreißig Stunden und die der Evangelischen (Drs 6/1169 über siebzig Stunden. Das hat Entsprechungen in der Fernsehsendezeit: fast achtzig Minuten für die Katholiken (Drs 6/1172 und 162 Minuten für die Protestanten (Drs 6/1170).

Wohlgemerkt: Hier geht es um Verkündigungssendungen. Die Zeit, in denen Kirchliches berichtet wird, ist selbstredend größer. Ob für das Erstellen der Kirchensendungen noch Honorare gezahlt werden, wie in einigen anderen Bundesländern, wäre spannend zu wissen.

Jedenfalls wird die kirchliche Doppelvertretung (ein Sachse plus ein Thüringer) der Evangelischen Kirchen in Aufsichts- und Programmorganen öffentlich-rechtlicher Rundfunk- und Fernsehanstalten (Drs 6/1199) und die der Katholischen Kirche (noch mal zwei) (Drs 6/1200) schon für Kontinuität sorgen.

Für eine politische Strategie der Konfessionsfreien stellt sich die Frage, wer sie denn vertreten soll, da Politiker in diesen Gremien, auch wenn sie kirchenfreundlich handeln, per Definition als "säkular" gelten. Man könnte auch Sendezeit für ein "Humanistisches Wort" fordern, wie es ähnlich der Humanistische Verband in Bayern und Niedersachsen hat – doch setzt dies eine "Weltanschauungsgemeinschaft" voraus; dazu jetzt.

2. Zur sächsischen Sondersituation gehört, dass, nach Mecklenburg-Vorpommern, der Anteil an Konfessionsfreien in der Bevölkerung besonders hoch ist: mehr als drei Viertel der Bevölkerung. Diese Mehrheits-Gruppe und ihre "Glaubensverhältnisse" sind weitgehend unbekannt. Nicht nur, dass diese Menschen eine terra incognita sind – sie haben auch keine Stimme.

Es ist für jede Religionspolitik bedeutsam, ob die Humanisten und Atheisten unter den Konfessionsfreien wirklich "arbeitende" Organisationen haben. Das ist in Sachsen – einem ehemaligen Kernland der Freidenkerbewegung – nicht nur nicht der Fall, sondern regelrecht ein Trauerspiel. Selbst der größte Verein, die "Jugendweihe", neutralisiert sich selbst, gibt sich unpolitisch.

Die wichtigste Folgerung aus dem Parzellenbauerndasein der Nichtkirchlichen ist, dass eine politische Strategie nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137,7 WRV, also die Gleichbehandlung von Weltanschauungs- mit Religionsgesellschaften wegen mangels an "Weltanschauungsgemeinschaften" unmöglich ist. Auf wen wollen sich die Linken stützen – auf freischwebende radikale Laizisten?

Diese Tatsache hat für die Konfessionsfreien tragische Folgen bis in die Kommunen hinein, wo die LINKE in Sachsen ja nicht einflusslos ist. Welche "Weltanschaulichen" sollten Stadträte fördern, wenn es keine organisierten gibt? Auch kommunale Haushalte fördern, weil entsprechende nichtkirchliche Verbände fehlen, Kirchengemeinden, religiöse Vereine und kirchliche Veranstaltungen. Das rechnet sich durch bis auf die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen (Diakonie, Caritas).

Die "Kleinen Anfragen" geben hier zwei Beispiele dieses Dilemmas, a) die "Seelsorge" und b) der "Religionsunterricht".

a) Da ist, was die Finanzmittel für Seelsorge in Justizvollzugsanstalten betrifft, zunächst die Berechnungsgrundlage interessant, die sich [Achtung!] an der jeweiligen Höhe der Beamtenbesoldung (A 13, Dienstaltersstufe 5) orientiert. Die Evangelischen Kirchen erhielten seit 1995 über 4,5 Millionen Euro und 2014 fast 326.000 Euro (Drs 6/907) und die Katholische Kirche etwas über zwei Millionen und 2014 allein 157.000 Euro (Drs 6/908). Da die Zuwendungen jährlich gestiegen sind, könnte man (wenn man bösartig wäre) von einer Zunahme christlicher Straftäter ausgehen. Ähnlich stellt sich das für die Polizeiseelsorge dar, wo die Evangelischen Kirchen (Drs 6/909) seit 2008 (davor sind die Akten abgelegt) fast 90.000 Euro jährlich und die Katholische Kirche (Drs 6/910 fast 18.000 Euro erhalten.

Ein besonderer Bedarf an "weltlicher Seelsorge" scheint nicht zu bestehen – oder die Betroffenen nehmen normal den Psychologen vom Dienst, wenn dieser vor Ort vorrätig sind.

b) In der Bildungspolitik konnten die Kirchen nach dem Ende der DDR richtig zufassen. 3,6 Prozent der Bevölkerung Sachsens ist katholisch, aber sie haben drei Gymnasien und sieben andere Bekenntnis-Privatschulen. 20,7 Prozent der Bevölkerung Sachsens ist evangelisch. Sie haben eigene neun Gymnasien, 17 Mittelschulen und 25 Grundschulen. Für eine Minderheitenkirche ist das enorm.

Was den Religionsunterricht betrifft, so steht er hoch im staatlichen Kurs. Hier ist Sachsen wie auf keinem anderen Gebiet geschichtsvergessen. So hat es besonderer Finessen bedurft, dass in der Weimarer Republik überhaupt Religionsunterricht angeboten wurde, besonders aber: Es gab das Fach "Lebenskunde".

Sachsen hat nun – wie auf anderen Feldern – das konservative Modell Bayerns im Schulwesen dogmatisch übernommen, auch hinsichtlich Religion. Aber angesichts der hohen Zahl konfessionsfreier Kinder war es auch im Interesse der Kirchen, das Fach "Ethik" als durchgängige Alternative zum Fach "[christliche] Religion" anzubieten – als ob Ethik eine Art Gegenprogramm wäre. Nach Artikel 105 der Sächsischen Verfassung sind Ethik und Religion "ordentliche Lehrfächer". Die Kosten trägt demzufolge der Staat.

Damit nun aber niemand auf die Idee kommt, "Ethik" wäre eine Alternative zu "Religion", geht der Rahmenlehrplan ("Aufgaben und Ziele des Ethikunterrichts") von Klasse 1 bis 12, entgegen wissenschaftlichen Befunden, davon aus, dass Religionsverlust zu Leerstellen im ethischen Wertverhalten von Kindern führt. Arme Atheistenseelen.

Folgerichtig hat der Ethikunterricht "Verlust von Orientierung und Sinnhaftigkeit des Lebens weiter Teile der Jugend abzufangen". Deshalb haben Religionen, vermutlich an erster Stelle die christliche, in diesem Fach eine wichtige Aufgabe bei der "Weckung von Verständnis für verschiedene religiöse Weltdeutungen" – von Humanismus keine Spur, nirgends etwas zum Atheismus …

Zum Ethikunterricht wurden keine "Kleinen Anfragen" gestellt. Die Antworten zu den geldlichen Aufwendungen des Staates für den Religionsunterricht sprechen für sich. Die Aufwendungen bewegten sich 2008–2013 jährlich um die fünf Millionen Euro bei den Evangelischen Kirchen (Drs 6/328) und bei der Katholischen Kirche (Drs 6/331) gab es eine Senkung von 580.000 im Jahre 2008 auf 435.000 im Jahre 2013.

Doch durch die Tarifumstellung Mitte 2014 vergrößerten sich die Aufwendungen im Landeshaushalt beträchtlich. Bei den Evangelischen stieg die Summe um über drei Millionen auf 8,5 Millionen Euro (Drs 6/685), die für die Katholische Kirche auf 700.000 (Drs 6/686).

Was folgt daraus für eine Konfessionsfreienpolitik, angesichts der Tatsache, dass eine Lösung wie in Berlin-Brandenburg derzeit unmöglich und eine Änderung Artikel 7,3 GG, der den Religionsunterricht regelt, nicht absehbar ist? Es bleibt wohl eine Aufwertung des Ethikunterrichts und ein Kampf für einen modernen Rahmenlehrplan.

3. Es gehört zur sächsischen Sondersituation, dass die Kirchen, besonders die Evangelische Landeskirche, durch ihre Bevorrechtung nahezu ein Weltanschauungsmonopol haben, unterstützt von den Medien. Besonders die Regionalpresse ist der große Freund der Kirchen.

Es gibt in Sachsen fast keine Muslime. Juden haben sich nach Ihrer Vertreibung und Ermordung nur wenig wieder angesiedelt. Multikultur hat gar keinen sozialen Untergrund. Es gibt zwar traditionell im Erzgebirge und Vogtland Freikirchen, darunter Pfingstler, aber die stehen im öffentlichen Bewusstsein alle unter dem großen Christenschirm. Wer von ihnen "Staatsknete" erhält, da wäre nachzufragen.

Auf Nachfrage, Kirchensteuerzahler des Jahres 2014 betreffend, resultierend aus der Austrittswelle in dem betreffenden Jahr wegen des automatischen Einzugs der Kirchensteuer auf den Kapitalertrag, teilte die Staatsregierung mit, dazu keine Auskunft geben zu können (Drs 6/1028 bzw. (Drs 6/1029).

Hintergrund der Anfang März 2015 gestellten Frage war sicher die Mitteilung beider Kirchen, trotz der Austritte einen Zugewinn der Kirchensteuereinnahmen zu erwarten, so die "Freie Presse" am 14.11.2014.

Man wird doch mal fragen dürfen, warum die sächsischen Finanzämter zur Bereitstellung einer Logistik mittels Kirchensteuereinzug für eine Minderheitenkirche missbraucht werden und wie viel Geld sie für diese Dienstleistung bekommen und ob dies die Kosten deckt. Eine spezielle Frage wäre, ob sich die staatlichen Finanzämter an der "Rasterfahndung nach Kirchensteuerflüchtigen" beteiligen, also amtlich nach Leuten suchen, um sie zu veranlagen, die ihren Kirchenaustritt nicht mehr nachweisen können, generell, nur als Hilfe für die Brandenburgische Kirche in der schlesischen Oberlausitz oder gar nicht.

Jedenfalls belegen die auf die "Kleinen Anfragen" erhaltenen Antworten, dass auch in Sachsen die Remissionierung gründlich gescheitert ist. Durch nahezu 130.000 Kirchenaustritte seit 1995 ist die Zahl der Evangelischen Kirchenmitglieder auf knapp über 800.000 gesunken. (Drs 6/177. Das entspricht etwa der Zahl der ADAC-Mitglieder in Sachsen.

Die Zahl der Mitglieder der Katholischen Kirche sank von 189.000 im Jahre 1995 auf 150.000 im Jahre 2013 (Drs 6/178).

Wohlgemerkt: Auch hier gilt, dass nach dem Zuwendungsrecht jeder sonstige Verein oder x-beliebige Veranstalter, der öffentliche Mittel erhält, bei mehr Einnahmen als erwartet, die eingesparte Summe zurückzahlen muss, jedenfalls bei Fehlbedarfsfinanzierung. Die Kirchen haben aber formal keinen Fehlbedarf, denn sie bekommen das Geld sowieso, pauschal, auch wenn sie Vermögen und / oder Mehreinnahmen haben. Diese Sonderstellung gegenüber sonstigen Kulturanbietern – mehrfache Bevorteilung durch Privilegierung – ist änderungsbedürftig.

4. Es ist eine sächsische Besonderheit, dass die SPD in der Wählergunst wesentlich schwächer abschneidet als die LINKE. Beide suchen nach Alleinstellungsmerkmalen und Aufmerksamkeit. Was heißt dies für Religionspolitik? Sicher, für keine linke Partei gibt es ein Zurück zu ihrer Kirchenpolitik der 1920er. Gerade die sächsische Sozialdemokratie war in der Weimarer Zeit in Deutschland berühmt (und auch berüchtigt) wegen ihres radikalen Laizismus. Das erwies sich als nicht unbedingt hilfreich und schadete ihr in der Wählergunst. Doch scheint heute umgekehrt niemand zu fragen, ob die schlechten SPD-Wahlergebnisse im Osten, nicht zuletzt in Sachsen, auch irgendwie mit ihrer nahezu hörigen Kirchenpolitik zusammenhängen. Gegenwärtig ist die SPD in der Sächsischen Staatsregierung, also Juniorpartner der CDU, und da heißt es wie immer: mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.

Umgekehrt bringt diese Rolle die LINKE in Versuchung und Verlegenheit, zumal entsprechende Verbände fehlen, sich auf diesem Gebiet zu profilieren. Religionspolitik ist zwar nicht unbedingt ein Minenfeld, jedenfalls nicht schlimmer als andere Politikbereiche, aber eines voller Fettnäpfe, Empfindlichkeiten und aufgerichteter Tabus. Ob man mit dem Thema Furore machen kann, das will überlegt sein. Die Flut "Kleiner Anfragen" sehe ich als Versuch, zunächst einmal Sachkunde zu erlangen.

Noch eine Anmerkung: Die hiesige Regierung gibt zurzeit einiges Geld aus für das Motto "So geht sächsisch – die Kampagne des Freistaates Sachsen" (die Losung heißt wirklich so). Neue Abschottungs-Pegida und alte Pfarrermentalität sind keine Zeichen der Moderne.