Friede, Freude, Freital?

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Refugees welcome
Refugees welcome

EUSKIRCHEN. (hpd) Ein ausländerfeindlicher Mob trifft sich regelmäßig vor einem Asylbewerberheim in Freital. Warum schützt man die traumatisierten Flüchtlinge nicht besser vor solchen psychischen Drucksituationen?

In Freital gibt’s jede Menge Weg-Rufe. "Das Merkel muss weg", "Gauck muss weg", "Die Antifa muss weg", "Ausländer müssen weg", "Raus aus der NATO", "Der Ami muss weg." Das sind alles Meinungsäußerungen, also vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedecktes Geschrei.

Ja, die brüllen da ziemlich laut rum. Vorne steht ein lustiger Dicker mit einer handbetriebenen Fantröte und eine kleine Frau mit kreissägenschrillem Organ und origineller Frisur, die den Sprechchor der "Freitaler Asylantenhasser" immer wieder zum Rumbrüllen animieren. Gut, das klappt nicht so richtig, was vielleicht an der kippeligen Stimme der Amateureinpeitscherin – ist das die Namensgeberin Frigida? – oder auch am "Diolägd", oder an einer Kombination aus beidem liegen mag. Und das trotz des Slogans "Deutsch muss deutsch sein". Gut, das könnte sie ja noch lernen.

Wäre ja alles aus der Ferne ganz spaßig anzusehen, wenn die "Freitaler Asylantenhasser" das irgendwo in der Stadt, zum Beispiel vor der Stadtverwaltung machen würden. Weniger spaßig ist das allerdings an der bevorzugt gewählten Stelle, unmittelbar vor dem alten Hotel "Leonardo", das als Asylbewerberheim genutzt wird und noch für weitere Asylbewerber ausgebaut wird.

Traumatisierten Menschen Zuflucht zu geben, sollte jedem Menschen ein Bedürfnis sein

Stellen Sie sich einmal vor, Sie wären gerade mit kleinen, verängstigten Kindern aus Ihrer Heimat geflohen, weil Ihnen dort die Bombensplitter um die Ohren flogen oder weil Sie damit rechnen mussten, dass Ihnen in Kürze der Kopf abgeschnitten wird. Geflohen, nachdem Sie erleben mussten, dass enge Verwandte, Freund und Nachbarn vergewaltigt, gefoltert oder getötet wurden.

Wer eine solche Situation erlebt, ist – sofern er nicht schon von Geburt an ein gefühlsunfähiger Psychopath war – traumatisiert. Auch Sie! Posttraumatische Belastungsstörungen sind nicht einfach zu behandeln und schon gar nicht mit der gelungenen Flucht abzuschütteln. Dass traumatisierte Menschen in einem zivilisierten Rechtsstaat eine sichere Zuflucht finden, sollte jedem Menschen – unabhängig von seiner sonstigen politischen Ausrichtung – ein eigenes Bedürfnis sein.

So und nun bleiben Sie mal noch einen Moment in der Situation: Sie sind also aus Ihrer Heimat geflohen, haben schreckliches Leid erlebt und sitzen nun in einem Asylbewerberheim im schönen Freital, das Ihnen eine erste Zuflucht geben soll. Und dann hören Sie Tag für Tag dieses elende, widerwärtige Geschrei. Sie verstehen zwar die Worte nicht, weil Sie die Sprache der Ureinwohner noch nicht gelernt haben, aber Sie hören trotzdem den abgrundtiefen Hass. Abend für Abend.

Und, wie fühlt sich das an?

Sie trauen sich nicht aus dem Heim heraus, um vielleicht mit Ihren Kindern einmal spazieren zu gehen, weil der nette Mann vom Sicherheitsdienst Ihnen gesagt hat, es könnte außerhalb des Heims zu gewalttätigen Angriffen kommen. Also bleiben Sie und Ihre Kinder im Heim und bekommen zunehmend Angst vor diesen seltsamen Leuten. Es wäre ein Wunder, wenn Ihre Traumatisierung sich nicht immer wieder meldet und sie entweder vor lauter Angst gar nicht mehr schlafen können, oder aber davon träumen, dass Ihnen erneut jemand ans Leben will. Und, wie fühlt sich das an?

Wie es die zuständigen Freitaler Behörden seit Wochen zulassen können, dass die Freitaler Brüllmeister ihr "besorgtes" Rassistengeschrei wieder und wieder unmittelbar vor dem Flüchtlingsheim zum Besten geben, ist mir ein Rätsel.

Ja, Art. 8 Abs. 1 GG gewährt jedem Deutschen die Versammlungsfreiheit:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Art. 8 Abs. 2 GG lässt aber für Versammlungen unter freiem Himmel durchaus gesetzliche Einschränkungen zu:

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Das Versammlungsrecht kennt Grenzen

Grundsätzlich muss man natürlich sehr vorsichtig sein, wenn man elementare Grundrechte einschränken will. Das bedeutet aber keineswegs, dass man nun so tun muss, als könne man es gar nicht, wenn es zum Schutz der Grundrechte anderer Menschen zwingend erforderlich ist.

Ein Blick in das Versammlungsgesetz verrät, dass man Versammlungen unter freiem Himmel schon jetzt an bestimmten Orten verbieten darf.

Paragraf 15, Versammlungsgesetz:

(1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.

(2) Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn

1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert, und

2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.

Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin ist ein Ort nach Satz 1 Nr. 1. Seine Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz. Andere Orte nach Satz 1 Nr. 1 und deren Abgrenzung werden durch Landesgesetz bestimmt.

(3) Sie kann eine Versammlung oder einen Aufzug auflösen, wenn sie nicht angemeldet sind, wenn von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt wird oder wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach Absatz 1 oder 2 gegeben sind.

(4) Eine verbotene Veranstaltung ist aufzulösen.

Niemand – außer diesen selbst – möchte Neo-Nazis auf den Gräbern oder Gedenkstätten der Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft demonstrieren sehen. Warum sollte es nicht möglich sein, vor diesem Hintergrund andere Opfer von Gewalt und menschenunwürdiger Behandlung, die sogar noch unter uns leben, vor einer Gesundheitsschädigung durch Retraumatisierung zu schützen? Warum nicht Asylbewerberheime ausdrücklich in diesen gesetzlichen Schutz aufnehmen? Herr Maas schreibt sonst ja auch gerne mal was zusätzlich in ein Gesetz rein.

"Und täglich grölt das Freitaltier"

Klar, die Wahl des Versammlungsortes gehört zum Schutzbereich des Art. 8 GG. Klar ist aber auch, dass dieses "und täglich grölt das Freitaltier" für die Bewohner des Flüchtlingsheims einen massiven Eingriff in ihre Privatsphäre und in ihre Gesundheit bedeutet. Den Demonstranten scheint es ja auch gar nicht darum zu gehen, die Verantwortlichen für dieses Asylbewerberheim verbal anzugreifen, sondern darum, die Hilfe suchenden Menschen aus Freital zu verängstigen und zu vertreiben.

Nach der bisherigen Auslegung von Art. 8 GG ist diese Art von Demonstration übrigens als "friedlich" angesehen, weil es nicht zu körperlichen, gewalttätigen Übergriffen gekommen ist. Auch da könnte ein Umdenken angesagt sein, wenn man feststellt, dass den Bewohnern durch die dauerhafte Beschallung mit Hassgebrüll unmittelbar vor ihrer Unterkunft ernsthafte Gesundheitsschäden drohen.

Wenn man weiß, dass eine geplant 30-minütige Versammlung, die vor dem Privathaus des damaligen Regierenden Berliner Bürgermeisters von Berlin – also eines erfahrenen deutschen Politprofis – stattfinden sollte, unter Hinweis auf den Schutz von dessen Privatsphäre verboten und an die nächste Straßenkreuzung verlegt wurde, fragt man sich, warum das nicht auch in Freital gehen sollte. Die Frigiden – ist das jetzt der richtige Plural? – können sich ja versammeln und schreien, bis sie heiser sind, aber halt 500 Meter weiter.

Psychische Drucksituation für Wowi? Für Flüchtlinge noch viel mehr!

"Die Absicht des Veranstalters, dem Regierenden Bürgermeister unmittelbar vor seiner privaten Wohnung die möglichen Folgen seiner politischen Entscheidungen zum Flughafen BBI zu verdeutlichen, begründet eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Denn die öffentliche Sicherheit umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerwG, Urteil v. 25.06.2008 – 6 C 21/07, NJW 2009, 98, 99). Vorliegend käme es jedenfalls bei der geplanten Abschlusskundgebung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung des durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrechts von Herrn Wowereit."

"Durch die derart durchgeführte Versammlung würde eine psychische Drucksituation im privaten Wohnumfeld des Regierenden Bürgermeisters geschaffen, die sein grundgesetzlich verbürgtes Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit nicht hinreichend berücksichtigte. Denn eine Abschlusskundgebung unmittelbar vor dem Wohnhaus von Herrn W… käme – selbst wenn die B… in Richtung Norden verlassen werden könnte – einer Belagerung gleich. Um einen derartigen Eindruck beim Betroffenen zu erzeugen, bedarf es keinesfalls einer – unter Umständen bereits den Straftatbestand der Nötigung erfüllenden – 'Einkesselung' im Sinne eines geschlossenen, undurchdringbaren Bandes von Versammlungsteilnehmern. Denn eine solche auf die rein physische Wirkung abzielende Betrachtung blendete die psychische Drucksituation aus. Für die Annahme einer derartigen psychischen Belagerungssituation genügt es vielmehr, dass der Betroffene sich beim Aufsuchen und Verlassen des Hauses dem durch die Versammlung vermittelten Eindruck nicht entziehen könnte." (vgl. VG Berlin, Beschluss v. 09.01.2003 – VG 1 A 7.03)

Um wie viel schlimmer muss diese feindselige Belagerung sein, wenn sie psychisch angeschlagene Menschen trifft und sich immer wieder wiederholt? Das Argument der psychischen Drucksituation müsste hier noch viel stärker ziehen als bei einem Berufspolitiker.

Die Verantwortlichen der Stadt Freital sollten sich ihre Homepage mal ansehen. Dort wirbt die Stadt Freital damit, "reizvoll für Besucher, die Erholung abseits vom Massentourismus in angenehmer Ruhe suchen" zu sein.

Das werden die Flüchtlinge deutlich anders sehen.


In diesem Zusammenhang möchte die Redaktion auf eine Petition hinweisen: Für ein Verbot fremdenfeindlicher Demos vor Flüchtlingsheimen! (#HeimeOhneHass)

Im Begleittext wird darauf hingewiesen, dass die Petition kurzzeitig geschlossen wurde, weil sich deren ursprünglicher Ersteller einer massiven Bedrohung ausgesetzt sah. Nun hat die Initiative HeimeOhneHass, eine Unterstützergruppe der Petitionsforderung, diese Petition übernommen.

Der Autor des Artikels unterstützt diese Gruppe.


Übernahme mit freundlicher Genehmigung des Autors von theeuropean.de