Freiheit für Richter Tosti

PARIS/ROM. (lp/hpd) Am 18. November wird vor dem Kassationsgericht in Rom über den Richter Tosti  verhandelt, der sich geweigert hatte, unter einem Kruzifix Recht zu sprechen und deshalb bereits zweimal verurteilt wurde.


Bereits in November 2005 intervenierten die französischen Freidenker (La Libre Pensée) als der italienische Richter Luigi Tosti mit bis zu 7 Monaten Haft und einem Jahr Aussetzung von allen öffentlichen Ämtern verurteilt wurde. Tosti hatte sich geweigert, in einem Raum Recht zu sprechen, in dem religiöse Symbole (das Kruzifix) aufgehängt waren. In Februar 2008 wurde die Gefängnisstrafe sogar auf 12 Monate verlängert. Am 18. November 2008 wird nun vor dem höchsten italienischen Gericht, dem Kassationsgericht in Rom, erneut über die Verurteilung von Tosti verhandelt.

La Libre Pensée erneuert deshalb ihre Forderung, im Namen der Verteidigung der Freiheit des Gewissens - eine Freiheit die auch durch die italienischen Verfassung verteidigt wird -, die Aufhebung der Verurteilung von Richter Luigi Tosti. Das Urteil ist empörend, meint La Libre Pensée, weil es sich in Wirklichkeit um die Realisierung einer Verordnung der faschistischen Regierung Mussolinis aus dem Jahr 1926 handelt, die noch immer in Kraft ist. Diese Verordnung schreibt ein Kruzifix in den Räumen der Gerichte vor und verstößt somit gegen die italienische Verfassung.

Diese Verurteilung ist ein Verstoß gegen die Freiheit des Gewissens zugunsten einer Verordnung einer totalitären Regierung, welche die Menschenrechte nicht anerkannte. Dies würde auch gegen die verfassungsmäßige Pflicht zur weltanschaulichen Neutralität des Staates verstoßen. Zugleich ist es notwendig endlich das Konkordat von 1929 zwischen Mussolini und der katholischen Kirche (Lateranvertrag) und alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften faschistischer Regime in allen Ländern (wie z. B. die Vichy Gesetze von 1942 in Frankreich) aufzuheben.

Übersetzung: R. Mondelaers