Religionsfreie Zone im Kölner Filmhaus - Kein Tanzverbot an Feiertagen!

Karfreitag 2015: Heidenspass statt Höllenqual!

Am Freitag, 03. April 2015 lädt der IBKA NRW im achten Jahr in Folge ab 18:00 Uhr zur 'Religionsfreien Zone' ins Kino im Kölner Filmhaus.

Das Grundgesetz sagt in Artikel 140/ Artikel 139 WRV: "Die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe ... gesetzlich geschützt."
Am Karfreitag besonders ist vor allem christliche Besinnlichkeit Pflicht.

Das nordrheinwestfälische Feiertagsgesetz schützt bestimmte "stille" Tage, die der christliche Glaube mit Trauer und Andacht verknüpft – besonders leidig für Menschen, die an rein gar nichts glauben. Auch ihnen sind am Karfreitag öffentliche Feiern außerhalb der eigenen Wohnung untersagt – selbst wenn solche Feiern die Andacht der Christen weder akustisch noch räumlich stören.

IBKA

Der IBKA in NRW erklärt im achten Jahr in Folge am Karfreitag das Kino des Kölner Filmhaus zur "Religionsfreien Zone" und setzt so ein Zeichen gegen staatlich verordnete Trauer. Für alle, die sich auch an diesem Tag weder das vernunftgeleitete Denken noch den Heidenspass verbieten lassen!

Es werden zwei Filme gezeigt:

19:00 Uhr - Der Sinn des Lebens - 1983
Die Satire der Komikergruppe Monty Python sucht in den verschiedensten Lebenslagen - vergeblich - den Sinn des Lebens zu finden.

21:30 Uhr - Das Leben des Brian - 1979
Der Monty-Python-Klassiker ist ein Plädoyer für die Meinungsfreiheit und stellt den Dogmatismus religiöser Gruppen satirisch in Frage.