Auf den letzten Metern will die rot-grüne Minderheitsregierung nach dem Ampel-Aus noch den Schwangerschaftsabbruch legalisieren. Man fürchtet eine taktische Verzögerung durch den Rechtsausschuss. An ihn und die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages wendet sich das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung mit einem "Eil-Appell".
Noch gibt es rund 42.000 Kirchengebäude in Deutschland. Doch angesichts des anhaltenden Mitgliederschwunds der Kirchen ist dieses kulturelle Erbe bedroht. Eine Initiative will diese Entwick-lung stoppen - auch im Interesse derjenigen, die mit Kirche nichts am Hut haben.
Der Religionsunterricht als Schulfach ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Das ist an sich schon kritikwürdig. Der entsprechende Grundgesetzartikel hält aber eine weitere Besonderheit bereit, die jedem auffällt, der sich mit den rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen beschäftigt. Dort ist nämlich von einer Ausnahme die Rede, die es in der deutschen Schullandschaft praktisch aber gar nicht gibt. Auf diese nie realisierte Option macht jetzt eine Petition aufmerksam, die sich an die Kultusminister der Bundesländer richtet.
Die Europäische Bürgerinitiative My Voice, My Choice ist ein bemerkenswertes Beispiel für bürgerschaftliches Engagement und transnationale Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Über 150 Organisationen haben sich zusammengeschlossen, um das Recht auf sichere Schwangerschaftsabbrüche in der gesamten EU zu fördern. Die Initiative zeigt, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Gestaltung der Politik teilnehmen und Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen können.
Das "Europäische Koordinationsbüro freigeistiger Organisationen" (Bureau Européen de la Libre Pensée) hat einen Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger Europas und ihre Organisationen veröffentlicht. Darin wird die Unterzeichnung einer Petition vorgeschlagen, die an das Europäische Parlament gerichtet werden soll.
Die Mitzeichnungsfrist für die Bundestagspetition zur Streichung des Paragrafen 166 StGB ist abgelaufen. Nun liegt es in den Händen der Politik, ob dieser Impuls der Zivilgesellschaft aufgegriffen wird oder nicht. Im hpd-Interview spricht der Initiator der Petition, Michael Schmidt-Salomon, über die Mythen, die der Abschaffung des Paragrafen im Weg stehen, sowie über sinnvolle und weniger sinnvolle Wege, den Gefahren des Antisemitismus entgegenzutreten.
Der heutige Justizminister Marco Buschmann hat sich 2015 in einem gemeinsamen Aufsatz mit dem jetzigen Finanzminister Christian Lindner für die Abschaffung des Paragrafen 166 StGB ausgesprochen. "Es wäre zu hoffen, dass der Justizminister sich an seine weisen Worte aus dem Jahr 2015 erinnert und entsprechend handelt", meint Michael Schmidt-Salomon, der im Namen der Giordano-Bruno-Stiftung eine Petition zur Abschaffung des sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.
Mehr als 36.000 Menschen fordern in einer Petition: "Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte!". Die gesammelten Unterschriften wurden gestern nach einer Demo durch Berlin-Mitte dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergeben.
Mit "10 Argumenten für die ersatzlose Streichung des § 166 StGB" hat sich der Zentralrat der Konfessionsfreien an die Mitglieder des Petitionsausschusses im Bundestag gewandt. Die rechtspolitische Willkür des Blasphemieverbots betreffe auch die Abgeordneten selbst, heißt es in dem Schreiben. Ebenso wie der bereits gestrichene Paragraph zur Majestätsbeleidigung sei das Gesetz ein Fremdkörper im liberalen Rechtsstaat.
Mehr als 2.000 Personen unterstützen bereits die Petition zur Abschaffung des Paragrafen 166 StGB, nach dessen Wortlaut die überlebenden Mitglieder der "Charlie Hebdo"-Redaktion in Deutschland hätten verurteilt werden können. Mit dieser Anzahl an Mitzeichnern liegt die Petition schon bei den oberen zehn Prozent aller bisherigen Bundestagspetitionen. Um noch mehr Menschen zu erreichen, schaltet die "Free Charlie!"-Kampagne derzeit kurze Videoclips in den Sozialen Medien.
Zum 10. Jahrestag des Anschlags auf Charlie Hebdo am 7. Januar 2025 sollte der sogenannte "Gottestästerungsparagraf" 166 StGB Geschichte sein! Dies ist das Ziel einer Bundestagspetition, die ab sofort unterzeichnet werden kann. Tatsächlich hätte die Ampelkoalition die historische Chance, den ursprünglich noch aus dem deutschen Kaiserreich stammenden "Zensurparagrafen" (Kurt Tucholsky) aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Derzeit läuft eine Petition der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf dem Portal "Openpetition". Sie richtet sich gegen die Sonderstellung des "dritten Weges", der es kirchlichen Arbeitgebern ermöglicht, eigenes Recht auf ihre Beschäftigten anzuwenden.
VertreterInnen der Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS), der Grünen, der SP und der GLP überreichten am vergangenen Freitag die Petition "Die Million vors Volk" mit über 4.131 Unterschriften der Walliser Staatskanzlei, 3.378 davon aus dem Kanton selbst. Hintergrund ist die von der Politik beschlossene Finanzierung der Renovierung einer Kaserne im Vatikan durch Mittel, die eigentlich der Walliser Bevölkerung für wohltätige oder kulturelle Zwecke dienen sollen.
Mehrere Kantone der Schweiz haben dem Vatikan umfangreiche Geldzahlungen für die Renovierung der Kaserne der päpstlichen Schweizergarde zugesagt. Im Kanton Luzern wurde die Vatikan-Finanzierung aus öffentlichen Geldern Ende September durch ein Referendum zu Fall gebracht, das von der Freidenker-Vereinigung der Schweiz initiiert worden war. Nun soll auch die des Kantons Wallis auf den Prüfstand gestellt werden.
Bereits in den ersten Tagen fand eine Petition der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) zahlreiche Unterstützer. In den kommenden Wochen kann der Aufruf noch gezeichnet werden.