Heute beschloss der Bundestag, eine Masern-Impfpflicht einzuführen. Damit müssen Eltern ab dem März 2020 nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern immunisiert sind.
Mit dem Gesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Impfquoten erhöhen sowie die Masern effektiver bekämpfen. Beides spricht dafür, dass die Politik verstanden hat, dass nur eine Durchimpfung der Bevölkerung ausreichenden Herdenschutz bieten kann.
Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, können zukünftig mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bestraft werden.
Eine Impflicht besteht zukünftig auch für Erzieher*innen, Tagesmütter sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften. Ohne Immunisierung dürfen sie dort nicht arbeiten.
Das Gesetz bedeutet jedoch keine allgemeine Impfpflicht, auch wenn Kritiker das behaupten werden. Ungeimpfte Kinder können nicht von der Schule ausgeschlossen werden.
Zur Zeit ist die Masern-Impfquote in Deutschland zu gering, um einen größeren Ausbruch zu verhindern. Insbesondere Anhänger sogennanter "Alternativmedizin" verweigern ihren Kindern und der Gesellschaft den Impfschutz. Dieser greift nur dann, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Nur dann können sich Masern nicht weiter ausbreiten. Und nur dann wären auch Menschen geschützt, die sich nicht impfen lassen können, zum Beispiel weil sie krank oder zu jung sind.
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts waren zuletzt nur 92,8 Prozent der Schulanfänger ausreichend gegen Masern geschützt. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle von Masern gemeldet, in den ersten Monaten dieses Jahres schon rund 500 Fälle.
2 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
Finde ich (mit den üblichen Ausnahmen) vom Ansatz richtig, wichtig und sinnvoll wie Schulpflicht.
Andreas Lichte am Permanenter Link
Vor Einführung der Masern-Impfpflicht hätte der Staat doch erst einmal damit aufhören können, Impfgegner staatlich zu finanzieren ...: „Masern werden von Waldorfschule zu Waldorfschule übertragen …“, https://www.ruhrb