Wie berichtet, kam es aus parteitaktischen Gründen nicht mehr zu einer Abstimmung im Parlament über eine Neuregelung von Paragraf 218 StGB. Am 10. Februar stand jedoch die "Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen" auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und damit der zugrundeliegende Gesetzentwurf von Carmen Wegge (SPD), Ulle Schauws (Grüne) und anderen. In der dreistündigen Anhörung stieß er bei den von der Union einerseits und von SPD und Grünen andererseits bestellten Sachverständigen auf ein sehr gemischtes Echo. Wären daraus Schlüsse zu ziehen, wie es künftig weitergehen könnte?
Abtreibungsgegner und selbsternannte "Lebensschützer" sollen im Vorfeld der Bundestagsdebatten über Paragraf 218 Einfluss auf Abgeordnete ausgeübt haben – am Lobbyregister vorbei. Das legt eine Recherche von NDR und BR nahe.
Man hatte es befürchtet, doch nun steht es fest: Das Zeitfenster zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, die sich eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung wünscht, hat sich geschlossen. Die Neuregelung fiel parteitaktischem Kalkül zum Opfer. Unter einer zu erwartenden konservativen Mehrheit wird ein neuer Anlauf auf absehbare Zeit nicht zu erwarten sein.
In der aktuellen Debatte über Migration appelliert der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) an Politik und Gesellschaft, sich diesen Herausforderungen mit Mut, Verstand und Empathie zu stellen. Es ist Zeit für einen Weckruf: Mitmenschlichkeit und Vernunft dürfen nicht auf der Strecke bleiben.
Auf den letzten Metern will die rot-grüne Minderheitsregierung nach dem Ampel-Aus noch den Schwangerschaftsabbruch legalisieren. Man fürchtet eine taktische Verzögerung durch den Rechtsausschuss. An ihn und die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages wendet sich das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung mit einem "Eil-Appell".
Nach dem Aus für die Ampel-Regierung und der für Februar erwarteten Neuwahl schließt sich schon sehr bald das Zeitfenster für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Entsprechend heftig und emotional wurde gestern im Bundestag darüber diskutiert, ob es jetzt noch zu einer Neuregelung des aktuellen Paragrafen 218 kommen soll. 328 Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen im Bundestag wollen eben dies erreichen, bevor neue Mehrheiten nach der nächsten Bundestagswahl das Ziel womöglich in weite Ferne rücken lassen.
Nicht weniger als 73 Verbände haben sich gestern mit einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt. Sie fordern die Parlamentarier:innen darin auf, für den jüngst eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs abzustimmen. Die erste Lesung des Entwurfs soll in der kommenden Woche stattfinden.
Am 5. Juli 2024 beschloss der Bundestag eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, wonach schwangere Personen künftig stärker vor Gehsteigbelästigungen vor Arztpraxen, Beratungsstellen und Krankenhäusern geschützt werden sollen. Doctors for Choice Germany begrüßt diesen Beschluss, da somit die Rechte von Schwangeren gestärkt werden und das Beratungs- und Schutzkonzept insgesamt verbessert wird.
Am Freitag hat der Bundestag das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Während Debatte und Abstimmung taten auf dem Rasen vor dem Reichstagsgebäude zwei Gruppen von Organisationen und Einzelpersonen ihre Meinung dazu kund. Dabei kam es auch zum direkten Austausch zwischen den Aktivist:innen.
Der Bundestag diskutiert ein Gesetz, wonach die sogenannte Gehsteigbelästigung von schwangeren Frauen vor einer Beratung oder einem Abbruch mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bedroht werden soll. Union und AfD stemmen sich gegen den Plan von SPD, Grünen und FDP.
Die Mitzeichnungsfrist für die Bundestagspetition zur Streichung des Paragrafen 166 StGB ist abgelaufen. Nun liegt es in den Händen der Politik, ob dieser Impuls der Zivilgesellschaft aufgegriffen wird oder nicht. Im hpd-Interview spricht der Initiator der Petition, Michael Schmidt-Salomon, über die Mythen, die der Abschaffung des Paragrafen im Weg stehen, sowie über sinnvolle und weniger sinnvolle Wege, den Gefahren des Antisemitismus entgegenzutreten.
Der heutige Justizminister Marco Buschmann hat sich 2015 in einem gemeinsamen Aufsatz mit dem jetzigen Finanzminister Christian Lindner für die Abschaffung des Paragrafen 166 StGB ausgesprochen. "Es wäre zu hoffen, dass der Justizminister sich an seine weisen Worte aus dem Jahr 2015 erinnert und entsprechend handelt", meint Michael Schmidt-Salomon, der im Namen der Giordano-Bruno-Stiftung eine Petition zur Abschaffung des sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.
Das "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" (BASTA) hat am 15. Oktober einen Offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags verschickt. Darin wird die endgültige Ablösung der Staatsleistungen gefordert. Der hpd dokumentiert den Offenen Brief in vollem Wortlaut.
In der Debatte um die beiden Entwürfe für ein Gesetz, welches die Suizidhilfe in Deutschland "regeln" sollte, ist verschiedentlich behauptet worden, es sei die Fraktion der "Alternative für Deutschland" (AfD) gewesen, welche bei den beiden Abstimmungen im Bundestag am 6. Juli den Ausschlag für das Scheitern gegeben habe.
Die Ablehnung beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe wurde sehr unterschiedlich aufgenommen und kommentiert – etwa mit der irreführenden Aussage, eine gesetzliche Regelung sei nötig, weil Suizidhilfe ansonsten in einer "rechtlichen Grauzone" stattfinde. Der Zentralrat der Konfessionsfreien ordnet die Abstimmung ein und beantwortet fünf gängige Fragen aus der säkularen Perspektive.