Anlässlich der Kampagne gegen Prof. Frauke Brosius-Gersdorf hat die Humanistische Union einen Offenen Brief an die Mitglieder der Bundestagsfraktion der Union geschrieben. Der hpd dokumentiert ihn im Wortlaut.
Gibt es Handlungsbedarf, dass der Staat Verfahrensregeln für die Hilfe zur Selbsttötung aufstellt? In einer parteiübergreifenden Initiative wollen es Abgeordnete demokratischer Parteien nicht länger beim Status Quo belassen. Anders als vor zwei Jahren soll nur ein einziger Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
Die Debatte um die designierte Verfassungsrichterin nimmt immer neue Wendungen, während sich der Politikbetrieb eigentlich gern in die Sommerpause zurückziehen würde. Sie zeigt den erschreckenden Zustand der öffentlichen Debattenkultur, beinhaltet aber auch überraschend positive Aspekte. Eine kommentierende Bestandsaufnahme.
Im Zuge der Diskussion um die Wahl zur Verfassungsrichterin wurde Frauke Brosius-Gersdorf für ihre juristisch fundierten und klaren Positionen zur Reform des Paragrafen 218 StGB öffentlich angegriffen und diffamiert. Prof. Brosius-Gersdorf ist eine hoch angesehene Juristin, deren Ruf durch die Debatte schwer beschädigt wurde.
In der vergangenen Woche hat die SPD-Bundestagsfraktion Hubertus Heil zum neuen Religionsbeauftragten ernannt. Der bisherige Arbeitsminister tritt damit die Nachfolge von Lars Castellucci an, der nach sieben Jahren im Amt als neuer Menschenrechtsbeauftragter ins Auswärtige Amt wechselt. Die Entscheidung für Heil wirft insbesondere aus säkularer Sicht Fragen auf – sowohl hinsichtlich der Symbolwirkung als auch hinsichtlich der politischen Praxis im Umgang mit Religion und Staat.
Während die deutsche Politik und allen voran die Unionsparteien die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften hofieren, widerspricht eine Positionierung für LGBTQ-Rechte auf einmal der Neutralitätspflicht.
Die Abschaffung der Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gestaltete sich kompliziert, mündete in ein Tauziehen der Interessen und Emotionen und endete schließlich mit dem Bruch der Ampelregierung sowie in Frustration der Liberalisierungsbefürworter. Doch mit den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD öffnet sich unerwartet eine neue Tür der Möglichkeiten.
Wie berichtet, kam es aus parteitaktischen Gründen nicht mehr zu einer Abstimmung im Parlament über eine Neuregelung von Paragraf 218 StGB. Am 10. Februar stand jedoch die "Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen" auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und damit der zugrundeliegende Gesetzentwurf von Carmen Wegge (SPD), Ulle Schauws (Grüne) und anderen. In der dreistündigen Anhörung stieß er bei den von der Union einerseits und von SPD und Grünen andererseits bestellten Sachverständigen auf ein sehr gemischtes Echo. Wären daraus Schlüsse zu ziehen, wie es künftig weitergehen könnte?
Abtreibungsgegner und selbsternannte "Lebensschützer" sollen im Vorfeld der Bundestagsdebatten über Paragraf 218 Einfluss auf Abgeordnete ausgeübt haben – am Lobbyregister vorbei. Das legt eine Recherche von NDR und BR nahe.
Man hatte es befürchtet, doch nun steht es fest: Das Zeitfenster zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, die sich eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung wünscht, hat sich geschlossen. Die Neuregelung fiel parteitaktischem Kalkül zum Opfer. Unter einer zu erwartenden konservativen Mehrheit wird ein neuer Anlauf auf absehbare Zeit nicht zu erwarten sein.
In der aktuellen Debatte über Migration appelliert der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) an Politik und Gesellschaft, sich diesen Herausforderungen mit Mut, Verstand und Empathie zu stellen. Es ist Zeit für einen Weckruf: Mitmenschlichkeit und Vernunft dürfen nicht auf der Strecke bleiben.
Auf den letzten Metern will die rot-grüne Minderheitsregierung nach dem Ampel-Aus noch den Schwangerschaftsabbruch legalisieren. Man fürchtet eine taktische Verzögerung durch den Rechtsausschuss. An ihn und die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages wendet sich das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung mit einem "Eil-Appell".
Nach dem Aus für die Ampel-Regierung und der für Februar erwarteten Neuwahl schließt sich schon sehr bald das Zeitfenster für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Entsprechend heftig und emotional wurde gestern im Bundestag darüber diskutiert, ob es jetzt noch zu einer Neuregelung des aktuellen Paragrafen 218 kommen soll. 328 Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen im Bundestag wollen eben dies erreichen, bevor neue Mehrheiten nach der nächsten Bundestagswahl das Ziel womöglich in weite Ferne rücken lassen.
Nicht weniger als 73 Verbände haben sich gestern mit einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt. Sie fordern die Parlamentarier:innen darin auf, für den jüngst eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs abzustimmen. Die erste Lesung des Entwurfs soll in der kommenden Woche stattfinden.
Am 5. Juli 2024 beschloss der Bundestag eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, wonach schwangere Personen künftig stärker vor Gehsteigbelästigungen vor Arztpraxen, Beratungsstellen und Krankenhäusern geschützt werden sollen. Doctors for Choice Germany begrüßt diesen Beschluss, da somit die Rechte von Schwangeren gestärkt werden und das Beratungs- und Schutzkonzept insgesamt verbessert wird.