Philipp Möller vom Zentralrat der Konfessionsfreien warnt entschieden vor den Plänen von Philipp Amthor (CDU), das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in seiner bisherigen Form abzuschaffen. Die entsprechenden Vorschläge aus der Arbeitsgruppe "Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz" der Koalitionsverhandlungen der CDU/CSU mit der SPD wurden am 26. März auf FragDenStaat.de veröffentlicht.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) fordert anlässlich des Internationalen Frauentages am morgigen 8. März eine schnelle und umfassende Umsetzung des Gewaltschutz- und Gewalthilfegesetzes. Der Bundestag hatte das Gesetz in der letzten Legislaturperiode beschlossen.
Auf den Tag genau fünf Jahre nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz war es für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Zeit, Bilanz zu ziehen: Was hat sich geändert und was ist in dem nächsten halben Jahrzehnt zu tun, um dem Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Sterben Geltung zu verschaffen? Was ist nötig, dass Menschen das ihnen zugestandene Recht in der Realität der Kliniken, Heime und Familien tatsächlich ausüben können? Wie können drohende Hürden durch Gesetzgebung verhindert werden?
Wie berichtet, kam es aus parteitaktischen Gründen nicht mehr zu einer Abstimmung im Parlament über eine Neuregelung von Paragraf 218 StGB. Am 10. Februar stand jedoch die "Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen" auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und damit der zugrundeliegende Gesetzentwurf von Carmen Wegge (SPD), Ulle Schauws (Grüne) und anderen. In der dreistündigen Anhörung stieß er bei den von der Union einerseits und von SPD und Grünen andererseits bestellten Sachverständigen auf ein sehr gemischtes Echo. Wären daraus Schlüsse zu ziehen, wie es künftig weitergehen könnte?
Die Ampelkoalition war auch aus säkularer Sicht eine herbe Enttäuschung: SPD, FDP und Grüne haben das historische Zeitfenster nicht genutzt, um längst überfällige Gesetzesänderungen durchzusetzen und die weltanschauliche Neutralität des Staates zu stärken. Eine KI hätte diese Aufgabe wohl besser bewältigt, wie ein Gesetzentwurf von ChatGPT zeigt.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat mit ChatGPT ein Gesetz für eine zeitgemäße Rolle der Religionsgemeinschaften im Rechtsstaat entworfen. Der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller, nennt den KI-Entwurf einen "bahnbrechenden Impuls für die dringend nötige religionspolitische Zeitenwende". Ein solches Gesetz würde die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Deutschland stärken und das wachsende Konfliktpotential des organisierten Glaubens verringern. Zudem zeigt der Gesetzentwurf erhebliche Einsparpotenziale für die Haushalte in Bund und Ländern auf.
Die weltweit strengste KI-Gesetzgebung gilt seit dem 2. Februar in der Europäischen Union. Digitalrechtsexperte Erik Tuchtfeld erklärt, welche KI-Regeln in Deutschland gelten und worauf sich Betreiber und Anbieter einstellen müssen. Die wichtigsten Antworten zu Risikokategorien bis hin zur biometrischen Gesichtsüberwachung.
Noch im Wahlkampf äußerte Donald Trump sich zurückhaltend zum Thema Abtreibung. Doch schon jetzt besteht kein Zweifel mehr, dass die kommenden vier Jahre zu einer harten Probe werden – für alle, die in den USA für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch kämpfen. Mühsam errungene Freiheiten werden mit einem Federstrich zunichte gemacht, aber verurteilte Abtreibungsgegner wieder auf freien Fuß gesetzt.
Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden Präparate eingenommen, die dafür sorgen, dass das Schwangerschaftsgewebe abblutet. Dieser Vorgang kann in einer Praxis geschehen, aber auch zu Hause und telemedizinisch begleitet durchgeführt werden. Die Medikamente werden per Post verschickt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern wurde dies am 10. Dezember in Bayern verboten.
Auf den letzten Metern will die rot-grüne Minderheitsregierung nach dem Ampel-Aus noch den Schwangerschaftsabbruch legalisieren. Man fürchtet eine taktische Verzögerung durch den Rechtsausschuss. An ihn und die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages wendet sich das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung mit einem "Eil-Appell".
s tut sich was in Sachen strafrechtlicher Verfolgung von Catcalling. Sexistische Äußerungen oder Gesten gegenüber Frauen, auch wenn es nicht zu einem körperlichen Kontakt kommt, sollen strafrechtlich verfolgt werden. Es geht um aufdringliche Blicke, das Hinterherpfeifen, um Kussgeräusche, sexistische Bemerkungen, obszöne Witze, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, anzügliche Kommentare über den Körper einer Person und anderes mehr. Hier auch mit den Mitteln des Strafrechts Einhalt zu gebieten – dazu gibt es Signale aus den Bundesländern und Vorbilder aus dem benachbarten Ausland.
Sterbehilfe wird sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern sehr emotional und kontrovers diskutiert. Dabei prallen meist zwei unversöhnliche Positionen aufeinander. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen ethische, moralische und rechtliche Konflikte, aber auch religiöse Überzeugungen, die Frage nach individueller Freiheit und die schwierige Abgrenzung zwischen assistiertem Suizid sowie aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe.
Mit großer Mehrheit haben das australische Parlament und der Senat ein Gesetz verabschiedet, das Jugendlichen unter 16 Jahren verbietet Soziale Netzwerke zu nutzen. Ist das nun eine Erlösung, ein interessanter Modellversuch – oder eine populistische Scheinlösung, die letztlich scheitern wird?
Nicht weniger als 73 Verbände haben sich gestern mit einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt. Sie fordern die Parlamentarier:innen darin auf, für den jüngst eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs abzustimmen. Die erste Lesung des Entwurfs soll in der kommenden Woche stattfinden.
Im Januar ging es an dieser Stelle um ein "Homöopathieduell zwischen München und Berlin", wo es um die von der Intention her gegenläufigen Aktionen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Streichung der Homöopathie (bzw. der "Besonderen Therapierichtungen") aus der Kassenerstattung und die vom Bayerischen Landtag initiierte Homöopathiestudie ging, mit der nach Vorstellung von CSU und Freien Wählern erforscht werden sollte, ob Homöopathie eine Alternative zu Antibiotika darstellen könne. Heute ist es an der Zeit, den Ausgang dieses "Duells" zu betrachten.