Noch im Wahlkampf äußerte Donald Trump sich zurückhaltend zum Thema Abtreibung. Doch schon jetzt besteht kein Zweifel mehr, dass die kommenden vier Jahre zu einer harten Probe werden – für alle, die in den USA für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch kämpfen. Mühsam errungene Freiheiten werden mit einem Federstrich zunichte gemacht, aber verurteilte Abtreibungsgegner wieder auf freien Fuß gesetzt.
Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden Präparate eingenommen, die dafür sorgen, dass das Schwangerschaftsgewebe abblutet. Dieser Vorgang kann in einer Praxis geschehen, aber auch zu Hause und telemedizinisch begleitet durchgeführt werden. Die Medikamente werden per Post verschickt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern wurde dies am 10. Dezember in Bayern verboten.
Auf den letzten Metern will die rot-grüne Minderheitsregierung nach dem Ampel-Aus noch den Schwangerschaftsabbruch legalisieren. Man fürchtet eine taktische Verzögerung durch den Rechtsausschuss. An ihn und die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages wendet sich das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung mit einem "Eil-Appell".
s tut sich was in Sachen strafrechtlicher Verfolgung von Catcalling. Sexistische Äußerungen oder Gesten gegenüber Frauen, auch wenn es nicht zu einem körperlichen Kontakt kommt, sollen strafrechtlich verfolgt werden. Es geht um aufdringliche Blicke, das Hinterherpfeifen, um Kussgeräusche, sexistische Bemerkungen, obszöne Witze, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, anzügliche Kommentare über den Körper einer Person und anderes mehr. Hier auch mit den Mitteln des Strafrechts Einhalt zu gebieten – dazu gibt es Signale aus den Bundesländern und Vorbilder aus dem benachbarten Ausland.
Sterbehilfe wird sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern sehr emotional und kontrovers diskutiert. Dabei prallen meist zwei unversöhnliche Positionen aufeinander. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen ethische, moralische und rechtliche Konflikte, aber auch religiöse Überzeugungen, die Frage nach individueller Freiheit und die schwierige Abgrenzung zwischen assistiertem Suizid sowie aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe.
Mit großer Mehrheit haben das australische Parlament und der Senat ein Gesetz verabschiedet, das Jugendlichen unter 16 Jahren verbietet Soziale Netzwerke zu nutzen. Ist das nun eine Erlösung, ein interessanter Modellversuch – oder eine populistische Scheinlösung, die letztlich scheitern wird?
Nicht weniger als 73 Verbände haben sich gestern mit einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt. Sie fordern die Parlamentarier:innen darin auf, für den jüngst eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs abzustimmen. Die erste Lesung des Entwurfs soll in der kommenden Woche stattfinden.
Im Januar ging es an dieser Stelle um ein "Homöopathieduell zwischen München und Berlin", wo es um die von der Intention her gegenläufigen Aktionen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Streichung der Homöopathie (bzw. der "Besonderen Therapierichtungen") aus der Kassenerstattung und die vom Bayerischen Landtag initiierte Homöopathiestudie ging, mit der nach Vorstellung von CSU und Freien Wählern erforscht werden sollte, ob Homöopathie eine Alternative zu Antibiotika darstellen könne. Heute ist es an der Zeit, den Ausgang dieses "Duells" zu betrachten.
Die Arbeitnehmerrechte in von kirchlichen Trägern geführten Krankenhäusern werden weiter geschwächt. Davor warnt der Marburger Bund, die Vertretung von Ärztinnen und Ärzten.
Trotz des Scheiterns der Ampelkoalition in der vorletzten Woche könnte nun noch ein wichtiges Gesetzesvorhaben der Fortschrittskoalition umgesetzt werden: Die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Auch wenn der nun eingebrachte Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurückbleibt, würde er zumindest die Kriminalisierung von Schwangeren beenden.
Mit der Streichung eines den Kirchen zugute kommenden Steuerprivilegs ließen sich jährlich 4,6 Milliarden Euro einsparen. Geld, das in Zeiten riesiger Haushaltslöcher dringend gebraucht würde. Der Zentralrat der Konfessionsfreien fordert ein Ende der Bevorzugung der Kirchensteuer im Einkommensteuerrecht.
Was hat die mittlerweile geschiedene Ampelkoalition an einer konsensfähigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs scheitern lassen? Die drei Rechtsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner hatten im Oktober einen konkreten Entwurf dazu vorgelegt. Die Politik schweigt. Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe ist eine Sondierungsrunde unter anderem mit Carmen Wegge, Co-Bundessprecherin des SPD-Arbeitskreises "Säkularität und Humanismus", am 13. November in Berlin geplant. Weitere Termine zum Austausch folgen.
Nicht nur im Iran oder in Saudi-Arabien drohen Gotteslästerern harte Strafen. Auch im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) findet sich ein Paragraph, der für Religionskritiker ungeahnte Folgen haben kann. Die Humanisten Leer haben sich im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe "Humanistische Gespräche" mit dem Paragraphen 166 StGB beschäftigt. Sie fordern nun von Bundesjustizminister Marco Buschmann dessen Abschaffung.
Das britische Unterhaus stimmt über eine Legalisierung der Sterbehilfe ab. Die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung spricht sich für das neue Gesetz aus.
Bereits im Dezember 2021 erregte die sogenannte Suizidkapsel "Sarco" die Aufmerksamkeit von Medien und Öffentlichkeit. Am 23. September 2024 wurde der "Sarco" in einem privaten Waldstück im Kanton Schaffhausen durch die Organisation "The Last Resort" erstmals eingesetzt, was erneut zu viel Medienberichterstattung führte. Dabei wurde teils ungenau über die Rechtslage und die langjährige Praxis des assistierten Suizids in der Schweiz berichtet; es wurde gar der Ruf nach einem "Sterbehilfegesetz" laut. Eine Einordnung mit Sachkenntnis ist angezeigt.