Mit Ende April ist in England ein Gesetz in Kraft getreten, das klar regelt, dass Frauen wegen ihrer eigenen Abtreibung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Während das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und Regelungen für Ärzte oder andere Dritte bestehen bleiben, gilt dies für die betroffene Frau selbst nicht mehr. Damit wurde ein entsprechender Straftatbestand aus dem Jahr 1861 ("Offences against the Person Act") außer Kraft gesetzt und die strafrechtliche Verfolgung zumindest für die betroffenen Frauen beendet.
Die absolute Strafbarkeit von Suizidbegleitungen in Großbritannien ist der Erlaubnis in Deutschland entgegengesetzt. Dabei wird für die Ablehnung einer liberalen Handhabung allerdings stets dasselbe angeführt: Vermeintlicher Druck auf vulnerable Menschen. Nun soll diese abstrakte Lebensschutz-Gefährdung "anderen nicht zur Last fallen zu wollen" sich auch auf ein britannisches Reformgesetz beziehen, welches einzigartig strenge Restriktionen enthält. Dennoch ist es ein Drama, dass und wie es am 24. April in London gescheitert ist.
Die AfD hat im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften eingebracht. Angesichts Zahlungen von 666 Millionen Euro in diesem Jahr gewinnt die Debatte über staatliche Neutralität in Religionsfragen neue Aktualität, auch wenn die Initiative politisch nicht frei von strategischen Motiven erscheint. Zugleich wirft der Vorstoß ein Schlaglicht darauf, dass ein zentraler verfassungsrechtlicher Auftrag bis heute unerfüllt ist.
Niedersachsen plant unter Rot-Grün derzeit eine verschärfte Neufassung des PsychKHG (Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Der Gesetzentwurf soll in Kürze im Landtag beschlossen werden. Es bedeutet das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und stellt Menschen mit psychiatrischen Diagnosen unter Generalverdacht.
Es droht politische Einflussnahme im Sinne eines zu erhaltenden Lebens als unverfügbares "Gottesgeschenk" und – im säkularen Bündnis mit der Psychiatrie – als Schutz vor innerer oder äußerer Pression zum Alterssuizid. Mit Sorge nehme man eine wachsende "Normalisierung" der Option zur medizinischen Assistenz wahr und die deutschen Bischöfe haben diese in katholischen Pflegeeinrichtungen inzwischen untersagt.
Mit Bill 18 plant die kanadische Provinz Alberta eine deutliche Einschränkung des Zugangs zur medizinisch assistierten Sterbehilfe. Der Gesetzentwurf verzichtet auf ein formales Verbot, setzt aber auf zusätzliche Hürden, Informationsbeschränkungen und Verzögerungen. Kritiker warnen vor einer Aushöhlung individueller Autonomie – ein Argument, das auch in der deutschen Diskussion um das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eine zentrale Rolle spielt.
In Großbritannien bleibt Sterbehilfe auf absehbare Zeit verboten. Das britische Unterhaus hatte sich 2025 mit knapper Mehrheit für eine Liberalisierung ausgesprochen. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass die Abgeordneten in der laufenden Sitzungsperiode zu keiner Abstimmung kommen.
Wenn der CDU-geführte Berliner Senat in Probleme gerät, prüft er nicht, wie er die Probleme in den Griff bekommt. Er will es unmöglich machen, dass Informationen über Skandale öffentlich gemacht werden können.
Eine konservativ-kirchliche Allianz nutzte Angst, Werteframing und starke Netzwerke, um ein bereits beschlossenes Gesetz zu Fall zu bringen. Obwohl die Bevölkerung 2024 in einer unverbindlichen Befragung mehrheitlich ein Sterbehilfegesetz befürwortete, scheiterte die Reform nun an einem bindenden Referendum. Verantwortlich war eine koordinierte Allianz konservativer Gruppen, die den wichtigsten gesellschaftlichen Wert der Slowenen – Fürsorge für nahestehende Menschen – gezielt politisch instrumentalisierte.
Malawi hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze der Welt, der Widerstand gegen eine Lockerung ist groß. Dabei gefährden unsichere Schwangerschaftsabbrüche das Leben vieler Frauen im Land.
Mit einer Petition möchte die italienische Vereinigung Rete L’ABUSO darauf aufmerksam machen, dass es in Italien Probleme mit sexuellem Kindesmissbrauch in der Kirche gibt. Gleichzeitig will die Vereinigung dazu ermutigen, dass für das "Wohl des Kindes" konkrete Grundlagen und Kanäle für die Umsetzung der Gesetze geschafft werden.
Ein neuer Gesetzentwurf zu den Bürgergeld-Sanktionen soll am 10. Dezember das Kabinett passieren. Was darin steht, ist nicht bloß sozialpolitisch fragwürdig – es ist ein Angriff auf das Menschenbild des Grundgesetzes. Und möglicherweise mehr als das.
In ihrem Buch "Das Patriarchat im Uterus" zeigt Dr. med. Alicia Baier, wie tief patriarchale Strukturen in Medizin, Politik und Recht verankert sind – und warum das Recht auf körperliche Selbstbestimmung kein Nischenthema, sondern ein Prüfstein für unsere Demokratie ist.
Ab 2027 werden in der Schweiz die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse übernommen. Der entsprechende Beschluss wurde bereits im Juni dieses Jahres vom Parlament gefasst. Die Regelung ist Teil des "Kostendämpfungspakets 2", das Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten soll.
In Pakistan herrscht ein strenges Blasphemieverbot. Wer in dem islamisch geprägten Land "Gotteslästerung" begeht, muss mit drakonischen Strafen rechnen und kann laut Gesetz sogar hingerichtet werden. Die Angst vor Strafverfolgung wird offenbar von einer Erpresserbande auf perfide Weise ausgenutzt. Menschenrechtsanwälte und die pakistanische Menschenrechtskommission fordern eine Aufarbeitung der Rolle von Regierung und weiterer Beteiligter.