Zur geplanten Abschaffung des sogenannten "Heizungsgesetzes"

"Habecks Heizungshammer“ – und das Narrativ von der "Freiheit der Hausbesitzer"

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Klimademo in Köln am 18.04.2026

Es kursieren eine Menge diffamierender Mythen um eine Gesetzesänderung, die EU-Gesetze zum Klimaschutz in nationales Recht überführte: die Novelle des Gebäudes-Energiegesetzes (GEG) unter der Ampel-Regierung wurde als "Heizungsgesetz" bekannt. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will es durch ihr "Gebäudemodernisierungsgesetz" ersetzen. Dessen Entwurf ging am Donnerstag in die erste Lesung im Bundestag. Eine Analyse der Hintergründe, die zum "Heizungsstreit" und zum CDU-Wahlversprechen führten ("die Freiheit im Heizungskeller wiederherstellen") – und wie dieses Narrativ der CDU nun auf die Füße fällt.

Bei der Vorstellung für die Lesung ihres Gesetzentwurfes im Bundestag erklärte die Bundeswirtschaftsministerin, sie setze damit einen "Schluss-Strich unter eine Politik des Misstrauens. Wir ersetzen Heizungszwänge durch Technologie-Offenheit, Detailvorgaben durch Eigenverantwortung." Sie versprach die "Rückkehr zu einer Politik des Vertrauens", "Klarheit", "Planungssicherheit", "Technologieoffenheit", und das mit "Flexibilität statt Einheitstechnik". Katherina Reiche zeigte sich überzeugt, das werde damit Nachfrage schaffen. "Fast 60 Prozent der Hausbesitzer planten aktuell keine Sanierung", sagte sie. Das müsse sich ändern. Sie wolle "Innovation stärken" und "Versorgungssicherheit garantieren".

Was will die Bundeswirtschaftsministerin tatsächlich ändern?

Katherina Reiche (CDU) reduziert in ihrem Entwurf zum "Gebäudemodernisierungsgesetz" die klima-schützenden Anforderungen an neu einzubauende Heizungen massiv.

Bisher galt, dass sie zu mindestens 65 Prozent "mit erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme" gespeist werden (§71 GEG, Punkt 1). Das soll ersatzlos entfallen.

Auch das Betriebsverbot für Gas- und Ölheizungen ab 2045 soll fallen. Im bisherigen Paragrafen 72 GEG war geregelt, dass fossile Verbrenner, die nach 1991 eingebaut wurden, längstens 30 Jahre genutzt werden dürfen. Ihr Aus sollte 2045 sein, dem Jahr, in dem Deutschland klimaneutral sein wollte.

Für bestehende fossile Heizungen galt bislang: ab 2029 sollten Anteile ihrer Kraftstoffe aus Biomasse oder aus grünem oder blauem Wasserstoff sein. Geplanter Anstieg: 2029: 15 Prozent, 2035: 30 Prozent, 2040: 60 Prozent (§71 GEG, Punkt 9).

"Wir führen eine Biotreppe ein, weil wir uns dem Klimaschutz verpflichtet fühlen", verkündete Reiche jetzt im Bundestag. Tatsächlich hat sie für Robert Habecks ebenfalls gestufte Anforderung den Namen "Biotreppe" erfunden, wobei Wasserstoff, der mit dazu gehört, kein Bioprodukt ist. Neu ist Reiches Reduzierung der 1. Stufe von 15 auf 10 Prozent.

Mit dem Wegfall der 65-Prozent-Pflicht für alle neu einzubauenden Heizungen ist diese "Biotreppe" damit die einzig klare Klimaschutzvorgabe dieses Gesetzentwurfes: eine Treppe, die im Jahr der geplanten Klimaneutralität immer noch 40 Prozent fossile Brennstoffe verbrennen soll. Dies obwohl Zweifel aus der Industrie kamen, ob der vorgegebene Pfad zu schaffen ist. Und das zusätzlich mit womöglich wachsenden Zahlen von Öl- und Gasheizungen, die wieder eingebaut werden dürfen.

Wie war das sogenannte "Heizungsgesetz" entstanden?

Mit dem sogenannten "Heizungsgesetz" sind die Paragraphen 71 und 72 des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) gemeint. Das trat 2020 noch in der Ära Merkel in Kraft. Es fasste drei bestehende Gesetze zusammen: das Energie-Einsparungsgesetz (EnEG) von 1976, die Energie-Einsparverordnung von 2002 (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) von 2008.

Die Vorstellung, dass Politik zum Energieverbrauch von Häusern Vorgaben machen muss, reicht nämlich schon zurück bis zur 1. Energiekrise 1973. Nun stecken wir nach Putins Überfall auf die Ukraine und Trumps Iran-Krieg mindestens in der dritten.

Dabei kamen schon vor 50 Jahren mit dem "Club of Rome" die Grenzen des Wachstums und die Endlichkeit der Ressourcen erstmals in den Fokus der Politik. Damals reifte die Erkenntnis, Gebäude und ihre Beheizung müssten gesetzlich gelenkt werden.

Die "Freiheit der Hausbesitzer" muss also ihre Grenzen finden an der Freiheit auch der künftigen Generationen, noch einen belebbaren Planeten vorzufinden. Dafür gibt es unter anderem das Bundesklimaschutzgesetz (KSG). Es wurde 2019 ebenfalls unter Merkel eingeführt.

2021, nachdem das Bundesverfassungsgericht beschieden hatte, die Klimaziele reichten nicht, um künftige Generationen ausreichend zu schützen, wurde es von der Ampel präzisiert, verschärft, mit Zwischenzielen versehen: Bis 2030 sollen CO2-Emissionen nun um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 sinken.

Heizkessel halten circa 20 bis 30 Jahre. Wenn der CO2-Austoß 2045 enden soll, braucht die Planung für das Auslaufen fossiler Verbrennung eigentlich mehr als 20 Jahren Jahre. Habecks Novelle des Gebäude-Energiegesetzes (GEG) wollte Fehlinvestitionen und steigenden Heizkosten durch CO2-Abgaben vorbeugen – und mit klarem Ausstiegspfad die Klimaziele einhalten.

Die EU hatte mit dem "European Green Deal" und dem "Fit for 55"-Paket für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens Rahmenbedingungen geschaffen. Danach müssen alle EU-Länder Ausstiegspfade entwickeln. Werden die von der EU bestimmten Etappenziele nicht eingehalten, drohen Strafen, Vertragsverletzungs-Verfahren, die Pflicht, Sofortmaßnahmen zu ergreifen und stark steigende CO2-Preise. Der unabhängige Expertenrat überwacht die Entwicklung – und soll eingreifen, wenn die Zwischenziele nicht erreicht werden. Das hat er gerade am 18. Mai getan.

Wie kam es zum "Heizungsstreit"?

Unter anderem auch von der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) angehalten, hatte der grüne Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Gebäude-Energiegesetz (GEG) den Paragrafen 71 überarbeitet.

Fossile Heizkessel sollten, sofern reparabel, längstens 30 Jahre betrieben werden, ab 2045 nicht mehr. Im Neubau sollten seit 2024 nur noch Heizsysteme eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Im Bestand sollte das in Kraft treten, nachdem die Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen hätten. Bürger sollten vor der Entscheidung für ein neues Heizsystem über geplante Fernwärmenetze oder Gasnetzrückbau informiert sein.

Das wurde dann von der Bild als "Heizungshammer" dramatisiert, als "Atombombe für unser Land" verunglimpft. Dazu kursierten jede Menge Falschinformationen: etwa der Vorwurf "fehlende Technologieoffenheit" oder dass Habeck Öl- und Gaskessel "rausreißen" und die Bestimmungsgewalt im Heizungskeller übernehmen wolle.

Die FDP machte Opposition in der Koalition. Der "Heizungsstreit" war der Beginn der Ampel-Spaltung, der Bundestag beschloss am 8. September 2023 dann aber doch die Novelle des Gebäude-Energiegesetzes, die als "Heizungsgesetz" in die Geschichte einging. Ein Jahr später, im November 2024, zerbrach die Ampel.

Wie kam es zum Narrativ von der "Freiheit der Hausbesitzer"?

Im Wahlkampf machte die CDU/CSU Robert Habeck dann noch vor der AfD zu ihrem Feind Nummer 1. Sie griff das Bild-Narrativ vom "Heizungshammer" auf, versprach Hausbesitzern "neue Freiheit". Die Abschaffung des sogenannten  "Heizungshammers" wurde dann Teil des Koalitionsvertrags mit der SPD. Und die CDU hält ebenso wie die AfD durchgängig weiter an diesem Narrativ fest.

Katherina Reiche geht zwar in ihrer Energiewendeplanung nicht ganz so weit wie die AfD. Die will zurück zu Atomkraft und zum russischen Gas und versprach sogar den Abriss der "Windmühlen der Schande", also eines der beiden Standbeine der erneuerbaren Energieversorgung. Klimawandelbekämpfung? Für die AfD bekanntlich kein Thema, nur eine Schikane der Politik für die Bürger. Die AfD will deshalb raus aus allen Vorgaben der EU, will Heizungsgesetz und CO2-Steuern ersatzlos abschaffen und bekämpft jetzt auch Reiche und ihre Novelle.

Raimond Scheirich (AfD) kritisierte bei der 1. Lesung die "Biotreppe" als links-grünen "Energie-Wende-Sozialismus". Die Freiheit, die die CDU verkaufe, sei eine Mogelpackung.

Tatsächlich fällt der CDU hier auf die Füße, dass sie versucht hat, die rechte Hetze um "Habecks Heizungshammer" für sich zu nutzen. Denn natürlich muss sich jede Freiheit an der Gemeinschaft begrenzen. Wir sind Teil der EU und einer Weltgemeinschaft vor den immensen Herausforderungen des Klimawandels.

Die CDU will die Vorgaben der EU einhalten, sich aber in Brüssel auch ähnlich wie beim Verbrenner-Aus für ihre Aufweichung einsetzen. Und Reiche plant den Bau von 40 neuen Gaskraftwerken in Deutschland. Die sollen wasserstofffähig werden, was bislang aber noch extrem teuer ist.

Sie will auch nicht nur grünen Wasserstoff, der durch erneuerbare Energie produziert würde, denn die bremst sie überall aus. Das Gas für ihre Kraftwerke soll von "befreundeten Staaten" kommen. Dazu zählt sie zwar nicht Russland, aber Saudi-Arabien und Frackinggas aus den USA, das mit Schiffen über den Ozean kommt und höchst umweltschädlich gewonnen wird.

Und zur "Befreiung" vom "Heizungsgesetz" gehört für Katherina Reiche auch, die verpflichtende Energieberatung abzuschaffen (§ 71 GEG, Abs. 11). Habeck hatte eingeführt: wer heute noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen will, muss vorher eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Die soll über mögliche Unwirtschaftlichkeit, steigende CO2-Bepreisung und über technische und wirtschaftliche Optionen klimafreundlicher Heizungen informieren – eine Informationspflicht, keine Entscheidungsvorgabe. Die "Freiheit der Hausbesitzer", selbst zu wissen, was für ihr Haus gut ist, heißt zukünftig also mehr selbst zu investierende Beraterkosten. Bislang übernahm der Staat 50 Prozent dieser Energieberaterkosten.

Warum sind Wärmepumpen so stark mit dem "Heizungsgesetz" assoziiert?

Die Paragrafen 71 und 72 definierten nicht die Wahl des Heizkessels sondern die Nachhaltigkeit der Heizmittel. Von "Einheitstechnologie", wie von Reiche bei der Präsentation ihres Gesetzes im Bundestag behauptet, keine Spur. Ob Fernwärme, Pellet-, Holz- oder Elektrodirektheizungen oder als Übergang bis 2045 hybrides Heizen – die erneut behauptete "fehlende Technologieoffenheit" war gegeben: Nur fossiles Heizen sollte klar bestimmt auslaufen.

Um die Quadratur des Kreises, die "Freiheit der Hausbesitzer" mit den EU-Klimaschutzvorgaben hinzubekommen, wird stattdessen die Beteiligung der Hausbesitzer an den Heizkosten der Mieter als Abschreckung installiert. Eine Politik also, die anders, als sie es vorgibt, nicht auf Klarheit und Ehrlichkeit setzt, sondern auf "Abschreckung". Dafür auf das "Vertrauen", dass der Markt es schon von selbst regeln wird, dass Vermieter "freiwillig" auf die Wärmepumpe setzen werden, was sie sowieso schon tun.

Denn Wärmepumpen sind eine, seit den 1970er Jahren erprobte Heiztechnik, in vielen Ländern inzwischen vorherrschend. Mit technischer Weiterentwicklung und höherer Effizienz neuerer Wärmepumpen ist auch Fußbodenheizung keine Voraussetzung mehr.

Wärmepumpen pumpen die Wärme aus der Umgebung hoch, können die Heizkosten dritteln bis vierteln. Mit grünem Strom können sie die in Habecks GEG-Novelle vorgegebenen 65 Prozent Erneuerbarkeit schon heute auf 100 Prozent bringen.

Im Einbau noch teurer als Gas- oder Ölheizung, im Verbrauch aber über die Jahre deutlich sparsamer, haben sie es in schlecht gedämmten Häusern im Winter etwas schwerer. Aber dort könnten sie vorhandene Öl- oder Gaskessel ergänzen und den fossilen Verbrauch schon einmal um 80 bis 90 Prozent senken. Mit partieller Gebäudedämmung oder dem Austausch von Heizkörpern kann man dann sukzessive die Effizienz der Wärmepumpen verbessern, bis sie es allein schaffen. Die notwendige Dämmung eines Hauses hat sich so überholt. Aber Dämmung spart immer, egal wie man ein Haus heizt – und in immer heißeren Sommern sorgt sie auch noch für temperierte Häuser.

Welche staatlichen Förderungen gibt es?

Um Hausbesitzern den Übergang zu erleichtern, hatte die Ampel über die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) ein großes Förderprogramm für energetische Heizungs- und Gebäude-Sanierung aufgelegt.

Eigenheim-Besitzer mit Jahres-Einkommen unter 40.000 Euro können bis zu 70  Prozent der Investition für eine nicht-fossile Heizung vom Staat bezahlt bekommen, Vermieter bis zu 35 Prozent.

Die Ampel hatte Bürokratie abgebaut: Für den Antrag bei der KfW braucht es das Angebot eines Heizungsbauers. Die Zusage der KfW kommt dann innerhalb von Minuten. Damit ist die Obergrenze der Förderung definiert. Danach hat man drei Jahre Zeit, das Projekt umzusetzen – nicht zwingend mit dem Unternehmen, das das erste Angebot geliefert hat. Abgerechnet wird nach Fertigstellung und anhand der realen Kosten.

Immerhin, die Finanzierung dieser Förderung soll bis 2029 gesichert bleiben. Ob sie nach der Novellierung noch weiter in diesem Umfang erhalten bleibt, ist freilich offen.

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