Kommentar zum "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen"

Mahnung vor unbegründeten Geldforderungen der Kirchen

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Am 13. März 2020 haben die religionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Entwurf für ein "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" vorgestellt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – allerdings gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro. Rolf Schwanitz begrüßt in diesem Kommentar die blockübergreifende Initiative der Bundestagsabgeordneten und mahnt gleichzeitig vor einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahler durch unbegründete Geldforderungen der Kirchen. Er ist Bundessprecher der "Säkularen Sozialdemokrat*innen", Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) und Staatsminister a. D. im Bundeskanzleramt.

Das Beste am nun vorliegenden Gesetzentwurf über Grundsätze zur Ablösung der (zusätzlichen) Staatsleistung an die Kirchen liegt im Umstand, dass es ihn gibt. Tatsächlich besteht das Ablösungsgebot dieser finanziellen Kirchenprivilegien nun seit über 100 Jahren – und wurde nach 1949 von allen Parteien systematisch ignoriert. Ohne den seit rund zehn Jahren wachsenden Druck säkularer Organisationen und immer größerer Teile der Bevölkerung wäre dieser Verfassungsbruch wohl auch noch weitere Jahrzehnte unbemerkt geblieben. Die Parteien FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen machen damit nun ein Ende und legen einen Entwurf für ein Ablösungsgesetz vor. Es gebührt diesen Parteien deshalb zu allererst einmal Lob und Anerkennung dafür, dass sie sich ihres Verfassungsauftrages besonnen und diese Initiative überhaupt gestartet haben. Denn die Pflichtenlage ist eigentlich klar und eindeutig: Der Bund ist nach Artikel 138 Abs. 1 WRV i. V. m. Artikel 140 GG verpflichtet, verbindliche Ablösungsgrundsätze per Gesetz festzulegen. Die Länder haben ihrerseits die Pflicht, jene (zusätzlichen) Geldzahlungen an die Kirchen auf dieser Grundlage auch zu beenden. Allein die immer tiefer gewordene Verflechtung zwischen privilegierten Kirchen, Staat und Parteien hat bislang alle Seiten dazu veranlasst, ihre Augen fest zuzudrücken vor diesem Ablösungsgebot, vor der eigentlichen Verfassungslage in Deutschland. Dass man durch die Ignoranz des Ablösungsauftrages zugleich in eine immer tiefere Diskrepanz zum säkularen, weltanschaulich eigentlich neutralen Verfassungsstaat gekommen ist, kümmerte die Führungsebenen der Parteien bislang wenig. Grüne, Liberale und Linkspartei durchbrechen nun dieses Schweigekartell und wagen einen längst überfälligen Vorstoß. Und das ist ausdrücklich zu begrüßen.

Weniger freundlich fallen die Bewertungen aus, wenn man in die Details des schmalen Gesetzentwurfes blickt. Denn hier hat die Initiatoren offensichtlich der Mut verlassen – weite Teile der Ablösungsregelungen tragen ganz unübersehbar auch die Handschrift der privilegierten Kirchen. Das beginnt bereits bei der Problembeschreibung im Gesetzentwurf. Die Autoren schreiben hier (richtigerweise), zunächst habe der Bund ein Grundsätzegesetz für die Ablösung der (zusätzlichen) Staatsleistungen zu schaffen und dann sei die "genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen" durch die Länder zu regeln. Gemeint sein kann hier doch wohl nur die genaue Ausgestaltung der Ablösung der Staatsleistungen, denn eine Versteinerung der Staatsleistungen in alle Ewigkeit wäre ein klarer Verfassungsbruch.

Unübersehbar ist die kirchliche Handschrift auch beim vorgeschlagenen Ablösungsmodus. Danach seien die Kirchen wegen der Ablösung nach einem "Äquivalenzprinzip" zu entschädigen. Als angemessen empfinden die Autoren zusätzliche Ablösungsleistungen in Höhe des 18,6-fachen der bislang gezahlten (zusätzlichen) Staatsleistungen und übernehmen damit jene völlig überzogenen Forderungen, die in den zurückliegenden Jahren immer mal wieder aus kirchlichen Kreisen vernehmbar waren. Diese Leistungen sollen bis zur endgültigen Ablösung zusätzlich, also on top, zu den Staatleistungen gezahlt werden. Da die Zinsen derzeit bekanntlich im Keller stehen, sollen als Ablösungsleistungen ausdrücklich auch "andere als Geldleistungen" ermöglicht werden. Hier denken die Autoren offensichtlich an die Übertragung von staatlichem Immobilienbesitz an die Kirchen, die ihrerseits schon heute die größten Grundeigentümer in Deutschland sind. Die Ablösungsvorschläge haben offensichtlich zum Ziel, die Kirchen so auszustatten, als würden die (zusätzlichen) Staatsleistungen auf immer und ewig weiterbestehen. Das käme aber lediglich einer haushalterischen Umwandlung der (zusätzlichen) Geldzahlungen gleich. Das Ablösungsgebot liefe faktisch ins Leere, weil der finanzielle Nachteil des Staates zu Gunsten der Kirchen versteinert würde. Eine solche trickreiche buchhalterische Verlagerung wäre nur eine Scheinablösung, unterliefe letztendlich das grundgesetzliche Ablösungsgebot und wäre sicherlich auch verfassungswidrig.

Es ist unakzeptabel und gegenüber dem fiskalischen Eigeninteresse des Staates auch unverantwortlich, dass bei den Ablösungszahlungen die trotz des Ablösungsgebotes weiter gezahlten (zusätzlichen) Staatsleistungen unberücksichtigt bleiben sollen. Obwohl das Ablösungsgebot seit 1919 besteht, haben die privilegierten Kirchen die (zusätzlichen) Staatsleistungen seit nunmehr 100 Jahren sowie in stetig dynamisierter Form erhalten. Im Blick auf diese gigantischen, trotz Ablösungsgebot seit 1919 gewährten Zahlungen fällt es schwer, noch irgendeinen moralischen oder rechtlichen Anspruch auf zusätzliche Entschädigungsbeträge anzuerkennen. Natürlich sehen die privilegierten Kirchen das völlig anders. Sie sollten sich endlich so verhalten, wie es wohl auch die Mehrheit ihrer eigenen Mitglieder von ihr erwartet. Keine unrealisierbaren, utopischen Forderungen stellen, sondern selbstbewusst und dankbar die finanziellen Privilegien beenden und sich auf die eigenen Kräfte besinnen.

Auch veröffentlicht auf der Webseite des ifw.

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