Negative Religionsfreiheit ist die unterbelichtete Seite der Medaille

Muss das Staatskirchenrecht überdacht werden?

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Katja Dörner

Unsere Gesellschaft wird immer vielschichtiger und das Verhältnis zwischen Kirche und Staat muss das widerspiegeln. Wenn Glaubensgemeinschaften weiterhin Vorteile genießen, muss jede Glaubensausrichtung hiervon profitieren - auch Nichtgläubige.

Im Gründungsjahr der Bundesrepublik waren 96 Prozent der Bürger und Bürgerinnen Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche. Heute sind es noch 56 Prozent. Der Anteil konfessionsloser Bürger und Bürgerinnen ist stetig gestiegen. Der Islam spielt mittlerweile in Deutschland eine relevante Rolle. Schon die nackten Zahlen zeigen, dass es Zeit ist, das Staatskirchenrecht und das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland zu überdenken und neu zu justieren.

Unsere Gesellschaft ist stets im Wandel und diesen Wandel gilt es zu begleiten. Das Recht, auch das Staatskirchenrecht, muss diesen Wandel widerspiegeln. Selbstverständlich ist es wichtig, alle relevanten Akteure – religiöse und nicht religiöse, säkulare und kirchliche – an der Diskussion und den Veränderungsprozessen zu beteiligen. In meiner Partei, den Grünen, brachte eine Religionskommission teils höchst widersprüchliche Positionen in einem produktiven Prozess zusammen, der zu sehr konkreten Reformvorschlägen geführt hat. Ein solcher Prozess ist gesamtgesellschaftlich erstrebenswert.

Der säkulare Staat muss den Religionsgemeinschaften gegenüber neutral und  organisatorisch prinzipiell von ihnen getrennt sein. Angesichts einer zunehmenden Ausdifferenziertheit und Pluralität unserer Gesellschaft auch in Religions- und Weltanschauungsfragen ist eine stärkere Entflechtung von Religionsgemeinschaften und Staat notwendig. Hinzu kommt: Die Religionsfreiheit umfasst die Freiheit zu glauben und seinen Glauben zu praktizieren. Sie umfasst aber auch die Freiheit vom Glauben. Beide Seiten der Medaille sind in unserer Verfassung verankert. In der öffentlichen Debatte und vor allem im öffentlichen Leben spielt die negative Religionsfreiheit aber eine untergeordnete Rolle. Dies gilt es zu verändern. Das alles ist aus meiner Sicht keineswegs eine theoretische Diskussion, es ist vielmehr relevant für den Alltag sehr vieler Bürger und Bürgerinnen. Wo besteht also konkreter Handlungsbedarf?

Obwohl sich immer weniger Menschen zum christlichen Glauben bekennen, so sind christliche Rituale auch immer noch eine Norm, mit der sich viele in unserem Land ungewollt konfrontiert sehen. Das reicht vom Gottesdienst am Schuljahresbeginn bis hin zum Trauergottesdienst bei Begräbnissen oder nach furchtbaren Ereignissen wie bspw. Amokläufen oder Katastrophen. So legitim es ist, nach christlichem Brauch zu trauern, so wichtig ist es, sich mit dieser Norm auseinander zu setzen und zu erkennen, dass sie viele Menschen ausschließt.

Selbstverständlich bedeutet das nicht, dass religiöse Menschen nicht „gesellschaftlich auffällig“ werden dürfen, wie es Matthias Möhring-Hesse in seinem Beitrag nannte. Religion darf und soll sichtbar praktiziert werden. Es muss aber darum gehen, Nicht- oder Anders-Gläubigen die eigene Norm nicht überzustülpen. Ein besonders prägnantes Beispiels ist das sogenannte "Tanzverbot" an stillen Feiertagen. Rücksichtnahme auf religiöse Praxen ist zwar unbestritten wichtig, ein generelles Verbot von Tanz- und Kulturveranstaltungen zu religiös bestimmten Anlässen ist aber aus meiner Sicht ein übermäßiger Eingriff in individuelle Freiheiten, der beendet werden sollte. 

Es darf keine Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber geben

Grundrechte wie die individuelle Religionsfreiheit, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Privat- und Familienleben sowie diskriminierungsfreier Zugang zu Beschäftigungsverhältnissen stehen heute häufig im Konflikt mit dem Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen als Träger von Betrieben. Es ist nicht hinnehmbar, dass Beschäftigte in einem konfessionellen Krankenhaus nach einer Scheidung gekündigt werden oder Homosexuelle dort erst gar nicht arbeiten können. Deshalb sehe ich dringenden Reformbedarf beim kirchlichen Arbeitsrecht. Durch die Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsrichtlinien sollten die Ausnahmen für die Religionsgemeinschaften auf den Bereich der Verkündigung beschränkt und damit den individuellen Rechten Geltung verschafft werden.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer ist ohne Deckelung möglich. Bei wohltätigen Zwecken hingegen ist der Sonderabzug gedeckelt. Die Bevorzugung der Kirchenmitglieder bzw. die Subventionierung der Kirchen über alle Steuerzahler – also auch derjenigen, die keiner der beiden Kirchen angehören - finde ich falsch. Dies sollte geändert werden. Und auch die Staatsleistungen an die Kirchen müssen endlich abgelöst werden.

Solange Religionsunterricht als ordentliches Schulfach angeboten werden muss (Grundgesetz Art 7. Abs. 3., ausgenommen die Länder, in denen die sogenannte "Bremer Klausel" (Art. 141 GG) gilt) sollte er aus Gründen der Gleichbehandlung allen Glaubensrichtungen ermöglicht werden. Der islamische Religionsunterricht ist vor diesem Hintergrund nur folgerichtig.

Jedoch sehe ich die zunehmende Ausdifferenzierung mit Blick auf den Religionsunterricht mit Sorge. Meines Erachtens wäre eine Zusammenführung in ein gemeinsames verpflichtendes Fach für alle, in dem über verschiedene Religionen und Weltanschauungen informiert wird, ein erstrebenswertes Ziel und relevant für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dass in einer aktuellen Umfrage rund Zweidrittel der Bundesbürger diesen Ansatz befürworten, macht Hoffnung für die zukünftige Entwicklung.

Beim Einfluss der Kirche auf die Bildungspolitik ist mir  ein weiterer Aspekt sehr wichtig: Bekenntnisgrundschulen, wie es sie bspw. noch immer in Nordrhein-Westfalen gibt, sollten in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden. Konfessionell gebundene Schulen, die ihre Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte und das Leitungspersonal nach Konfession auswählen, obwohl sie zu  Einhundert Prozent  staatlich finanziert sind, haben ein massives Legitimationsdefizit, behindern Integration und passen nicht mehr in die Zeit. Wo sollten wir anfangen, die Vielfalt der religions- und weltanschaulichen Inhalte zu vermitteln, wenn nicht in unseren Bildungseinrichtungen.  

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung von Katja Dörner wieder, nicht die Haltung von B90/die Grünen.

Der Artikel ist zunächst als Debattenbeitrag bei Tagesspiegel Causa erschienen.