Unsere Gesellschaft wird immer vielschichtiger und das Verhältnis zwischen Kirche und Staat muss das widerspiegeln. Wenn Glaubensgemeinschaften weiterhin Vorteile genießen, muss jede Glaubensausrichtung hiervon profitieren - auch Nichtgläubige.
Im Gründungsjahr der Bundesrepublik waren 96 Prozent der Bürger und Bürgerinnen Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche. Heute sind es noch 56 Prozent. Der Anteil konfessionsloser Bürger und Bürgerinnen ist stetig gestiegen. Der Islam spielt mittlerweile in Deutschland eine relevante Rolle. Schon die nackten Zahlen zeigen, dass es Zeit ist, das Staatskirchenrecht und das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland zu überdenken und neu zu justieren.
Unsere Gesellschaft ist stets im Wandel und diesen Wandel gilt es zu begleiten. Das Recht, auch das Staatskirchenrecht, muss diesen Wandel widerspiegeln. Selbstverständlich ist es wichtig, alle relevanten Akteure – religiöse und nicht religiöse, säkulare und kirchliche – an der Diskussion und den Veränderungsprozessen zu beteiligen. In meiner Partei, den Grünen, brachte eine Religionskommission teils höchst widersprüchliche Positionen in einem produktiven Prozess zusammen, der zu sehr konkreten Reformvorschlägen geführt hat. Ein solcher Prozess ist gesamtgesellschaftlich erstrebenswert.
Der säkulare Staat muss den Religionsgemeinschaften gegenüber neutral und organisatorisch prinzipiell von ihnen getrennt sein. Angesichts einer zunehmenden Ausdifferenziertheit und Pluralität unserer Gesellschaft auch in Religions- und Weltanschauungsfragen ist eine stärkere Entflechtung von Religionsgemeinschaften und Staat notwendig. Hinzu kommt: Die Religionsfreiheit umfasst die Freiheit zu glauben und seinen Glauben zu praktizieren. Sie umfasst aber auch die Freiheit vom Glauben. Beide Seiten der Medaille sind in unserer Verfassung verankert. In der öffentlichen Debatte und vor allem im öffentlichen Leben spielt die negative Religionsfreiheit aber eine untergeordnete Rolle. Dies gilt es zu verändern. Das alles ist aus meiner Sicht keineswegs eine theoretische Diskussion, es ist vielmehr relevant für den Alltag sehr vieler Bürger und Bürgerinnen. Wo besteht also konkreter Handlungsbedarf?
Obwohl sich immer weniger Menschen zum christlichen Glauben bekennen, so sind christliche Rituale auch immer noch eine Norm, mit der sich viele in unserem Land ungewollt konfrontiert sehen. Das reicht vom Gottesdienst am Schuljahresbeginn bis hin zum Trauergottesdienst bei Begräbnissen oder nach furchtbaren Ereignissen wie bspw. Amokläufen oder Katastrophen. So legitim es ist, nach christlichem Brauch zu trauern, so wichtig ist es, sich mit dieser Norm auseinander zu setzen und zu erkennen, dass sie viele Menschen ausschließt.
Selbstverständlich bedeutet das nicht, dass religiöse Menschen nicht „gesellschaftlich auffällig“ werden dürfen, wie es Matthias Möhring-Hesse in seinem Beitrag nannte. Religion darf und soll sichtbar praktiziert werden. Es muss aber darum gehen, Nicht- oder Anders-Gläubigen die eigene Norm nicht überzustülpen. Ein besonders prägnantes Beispiels ist das sogenannte "Tanzverbot" an stillen Feiertagen. Rücksichtnahme auf religiöse Praxen ist zwar unbestritten wichtig, ein generelles Verbot von Tanz- und Kulturveranstaltungen zu religiös bestimmten Anlässen ist aber aus meiner Sicht ein übermäßiger Eingriff in individuelle Freiheiten, der beendet werden sollte.
Es darf keine Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber geben
Grundrechte wie die individuelle Religionsfreiheit, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Privat- und Familienleben sowie diskriminierungsfreier Zugang zu Beschäftigungsverhältnissen stehen heute häufig im Konflikt mit dem Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen als Träger von Betrieben. Es ist nicht hinnehmbar, dass Beschäftigte in einem konfessionellen Krankenhaus nach einer Scheidung gekündigt werden oder Homosexuelle dort erst gar nicht arbeiten können. Deshalb sehe ich dringenden Reformbedarf beim kirchlichen Arbeitsrecht. Durch die Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsrichtlinien sollten die Ausnahmen für die Religionsgemeinschaften auf den Bereich der Verkündigung beschränkt und damit den individuellen Rechten Geltung verschafft werden.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer ist ohne Deckelung möglich. Bei wohltätigen Zwecken hingegen ist der Sonderabzug gedeckelt. Die Bevorzugung der Kirchenmitglieder bzw. die Subventionierung der Kirchen über alle Steuerzahler – also auch derjenigen, die keiner der beiden Kirchen angehören - finde ich falsch. Dies sollte geändert werden. Und auch die Staatsleistungen an die Kirchen müssen endlich abgelöst werden.
Solange Religionsunterricht als ordentliches Schulfach angeboten werden muss (Grundgesetz Art 7. Abs. 3., ausgenommen die Länder, in denen die sogenannte "Bremer Klausel" (Art. 141 GG) gilt) sollte er aus Gründen der Gleichbehandlung allen Glaubensrichtungen ermöglicht werden. Der islamische Religionsunterricht ist vor diesem Hintergrund nur folgerichtig.
Jedoch sehe ich die zunehmende Ausdifferenzierung mit Blick auf den Religionsunterricht mit Sorge. Meines Erachtens wäre eine Zusammenführung in ein gemeinsames verpflichtendes Fach für alle, in dem über verschiedene Religionen und Weltanschauungen informiert wird, ein erstrebenswertes Ziel und relevant für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dass in einer aktuellen Umfrage rund Zweidrittel der Bundesbürger diesen Ansatz befürworten, macht Hoffnung für die zukünftige Entwicklung.
Beim Einfluss der Kirche auf die Bildungspolitik ist mir ein weiterer Aspekt sehr wichtig: Bekenntnisgrundschulen, wie es sie bspw. noch immer in Nordrhein-Westfalen gibt, sollten in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden. Konfessionell gebundene Schulen, die ihre Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte und das Leitungspersonal nach Konfession auswählen, obwohl sie zu Einhundert Prozent staatlich finanziert sind, haben ein massives Legitimationsdefizit, behindern Integration und passen nicht mehr in die Zeit. Wo sollten wir anfangen, die Vielfalt der religions- und weltanschaulichen Inhalte zu vermitteln, wenn nicht in unseren Bildungseinrichtungen.
Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung von Katja Dörner wieder, nicht die Haltung von B90/die Grünen.
Der Artikel ist zunächst als Debattenbeitrag bei Tagesspiegel Causa erschienen.
21 Kommentare
Kommentare
little Louis am Permanenter Link
Eventuell sollte doch als weitere (!) Option auch die "Bremer Klausel" für alle Bundesländer gefordert werden. Dies ist nicht ganz unrealistisch!
Aktuelles zum Tema Religionsunterricht im real existierenden Deutschen Süden: Ein aktueller Artikel einer Regionalzeitung zu einer Fachtagung für Religionslehrer:
Zitat:"Niemand will heute mehr den Religionsunterricht abschaffen"
Näheres unter folgendem link:
http://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-Tag-der-Religionslehrer-in-Heidelberg-Wo-steht-das-Fach-in-einer-saekularisierten-Welt-_arid,227140.html
Sim am Permanenter Link
Danke für den Tipp. Jetzt konnte ich meine Finger nicht still halten und musste mich auch gleich dort in der Diskussion einschalten.
little Louis am Permanenter Link
Danke auch. (Für Unterstützung!) (Dort anderer Avatar) (-:
Angela am Permanenter Link
Wenn man bedenkt,dass wir mittlerweile im sogenannten "postfaktischen Zeitalter leben, dann waren die Relilehrer - in vielerlei Hinsicht ausnahmsweise (!) der Zeit schon immer weit voraus.
Horst Herrmann am Permanenter Link
Erneut frage ich mich, in welchem Land wir eigentlich leben. Eine verspätete Nation - nichts sonst. Da fragt eine Abgeordnete, ob das Staatskirchenrecht ein Überdenken nötig habe.
hans schulze am Permanenter Link
Herr Herrmann, welche Partei wäre denn für Sie wählbar, wenn Sie schon gegen eine Partei polemisieren, die gerade dabei ist, alte Zöpfe zu versuchen abzuschneiden?
Andreas Leber am Permanenter Link
Nun, Herr Prof. Herrmann, ich war mal in dieser Partei, weil ich sie für eine Menschenrechtspartei hielt. Dann kam das skandalöse Abstimmungsverhalten im Zusammenhang mit dem Beschneidungserlaubnisgesetz.
Immerhin, es ist die derzeit einzige Partei, die wenigstens ein bisschen was macht (säkularer Arbeitskreis etc.). Mal sehen, ob sie noch aufwachen, und in wie weit der aktuelle Kurs Richtung CDU dem nicht entgegen steht.
little Louis am Permanenter Link
Zu:
".... Irgendwie haben sie das Stimmenpotenziel noch nicht erkannt. - .."
(Zitatende)
Udo Endruscheit am Permanenter Link
In der Tat kam auch mir kein Aspekt in der Stellungnahme von Frau Dörner neu vor. Ich bin mir auch nicht sicher, ob sie bei allen Gesichtspunkten auf dem richtigen Weg ist.
Art. 140 GG mit den inkorporierten Vorschriften aus dem Jahre 1919 (!) sollte erst einmal konsequent umgesetzt werden. Dann sehen wir weiter.
Ist es nicht ein Widerspruch, wenn Frau Dörner -zu Recht- eine Entflechtung von Staat und Kirche fordert (eine Entflechtung! in einem säkularen Staat!) und andererseits Differenzierungen erwägt wie das Maß der Zulässigkeit öffentlicher Religionsausübung und anderes? Denn diese Differenzierung lässt sich wiederum nur durch staatliche Gesetze herstellen. Es bedarf hier also eines grundsätzlicheren Ansatzes (was natürlich in Richtung pure Laizität führt).
Es wird immer wieder aus dem Auge verloren, was die Religionsfreiheiten nach Art. 4 GG sind: Nämlich ganz bestimmte, dem Individuum gewährte rechtliche Garantien des Staates. Die Religionsausübung steht aber nicht nur unter der Garantie, sondern auch unter dem Vorbehalt des Staates, seine Grundsätze nicht zu gefährden. Der moderne Verfassungsstaat kennt den Schutz der Religionen nur unter seinem Dach, eine staatliche oder halbstaatliche Rolle kann er ihnen nicht einräumen.
Eine Religionsfreiheit für Organisationen und Verbände gibt es nicht. Unter diesem Blickwinkel störe ich mich auch am Körperschaftsstatus der Religionsgemeinschaften, denn es hebt diese gegenüber anderen Vereinigungen und Interessenvertretungen unangemessen hervor. Insofern haben wir, nachdem Art. 140 GG abgearbeitet ist, ein prima Religionsverfassungsrecht. Das steht seit über 100 Jahren ganz vorn im Bürgerlichen Gesetzbuch: Das Vereinsrecht. Für die Organisation von Gläubigen jeglichen Bekenntnisses alles drin, was man braucht. Teilnahme am öffentlichen Diskurs, gerne. Aber nicht mehr als ein ganz normaler Verein.
little Louis am Permanenter Link
Klar. Gleichstellung mit Vereinen wär eventuell eine akzeptable Lösung. Da hätte aber so manche Kirche Probleme, da das Vereinsrecht eine klare demokratische Verfasstheit fordert.
auch das
Jürgen Roth am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Prof. Herrmann,
Verdienstvoll war es seinerzeit ganz gewiss, Alternativen zur Kirchensteuer mit ins Gespräch zu bringen. Aber das von Ihnen angesprochene Modell, das es in einer Reihe von Varianten gibt, hat auch seine Tücken. Welche Organisationen sollen als mögliche Begünstigte in Frage kommen? Aus gutem Grund sind beispielsweise Parteispenden und Beiträge hinsichtlich ihrer Abzugsfähigkeit von der Einkommenssteuer gedeckelt. Die Folgen einer Aufhebung dieser Deckelung wäre eine deutlicher Machtzuwachs finanzstarker Gruppen innerhalb der Parteien. Der Staat würde zu allem Überfluss durch volle Abzugsfähigkeit der Beiträge beispielsweise auch den Mitgliedern der AfD diese in der Höhe ihrer Steuerprogression zugrückzahlen. Wäre eine solche Konsequenz vertretbar, "nur" um die Kirchensteuer abzuwickeln? Darüber hinaus würde bei der Einführung eines solchen Modells der Finanzminister klammheimlich die Steuern all derer indirekt erhöhen, die als Religionsfreie einen niedrigeren Anteil ihres Einkommens spenden, als die 8 oder 9 Prozent des aktuellen Kirchensteuersatzes. Der wäre dann nämlich von allen, auch Religionsfreien, verbindlich - an den Staat! - zu entrichten. Das, Herr Prof. Herrmann, sind genau die Fragen, mit denen sich Abgeordnete innerhalb und außerhalb des Parlaments auseinandersetzen müssen., wollen sie eine Mehrheit gewinnen. Als säkulaerer Grüner sehe ich meine Aufgabe darin, im Rahmen der am kommenden Wochenende zu gründenden Bundesarbeitsgemeinschaft der Partei Katja Dörner und andere Abgeordnete dabei nach Kräften zu unterstüzen, endlich die mehr als überfälligen Reformen durchzusetzen und nicht länger nur einzufordern.
Mustafa am Permanenter Link
Vielen Dank für diesen Artikel! Ich widerspreche nur der Ansicht, der islamische Religionsunterricht sei "nur folgerichtig".
Klaus Bernd am Permanenter Link
Aus einer Sammlung von Zitaten von Bischof Tutu bei BBC-News:
>>Apartheid
Man erkennt unschwer die Taktik der r.k.K. in vielen der Probleme, die Fr. Dörner in ihrem Beitrag angesprochen hat: Man wirft den Benachteiligten ein paar „barmherzige“ Krümel (sprich Zugeständnisse) hin. Und diese Krümel sind oft genug auch noch vergiftet. So z.B. beim Arbeitsrecht, wo von der DBK eine „Einzelfallbeurteilung“ versprochen wurde, was nichts anderes bedeutet als hochnothpeinliche Verhöre durch einen Prälaten. So z.B. bei ihrem Kampf gegen die Legalisierung der staatlichen Homoehe, wo sie der „eingetragenen Partnerschaft das Wort redet, um das Recht auf Adoption für gleichgeschlechtliche Ehepaare zu verhindern. Von den kircheninternen Diffamierungen wie Verweigerung der kirchlichen Homoehe, Verweigerung der Eucharistie für Wiederverheiratete, Verweigerung der Priesterweihe für Frauen … gar nicht erst zu reden.
Das sollte man bei Verhandlungen mit den Kirchen und den ihnen hörigen - auch grünen - Politikern immer im Auge haben.
Und – unvermeidlich – mein Einwand gegen den Begriff „negative Religionsfreiheit“. Freiheit von Religion ist nicht negativ !
Man darf gespannt sein auf die BDK von Bündnis 90 / Die Grünen im November im katholischen Münster. Immerhin ging ja von dort das eine oder andere Signal einer Kultur der säkularen Vernunft aus.
Horst Groschopp am Permanenter Link
Abgesehen davon, lieber Horst Herrmann, dass Wiederholung die Mutter der Weisheit sein soll: Wer spricht noch vom „Staatskirchenrecht“? Schon dies zeigt doch den Neueinstieg der Autorin.
Klaus Bernd am Permanenter Link
Stimme ihnen zu, H. Groschopp.
little Louis am Permanenter Link
Zu:
Wie recht Sie haben. Ich habe hier manchmal so kommentiert:
Und jährlich kehrt das Murmeltier....... (oder so ähnlich).
Ich glaube da helfen nur PR- Kampgnen wie in Wahlkämpfen. (Plakatierung, Fernsehspots usw). Erst wenn der Durchschnittsbürger (im Westen) "wittert", dass Säkularität etwas ist, was Mann und Frau "zulässig" denken darf (Dass "man" das darf und es auch gut so ist)--
erst dann wird sich wirklich etwas ändern. Und dann auch ganz schnell bei vielen Politikern. Ein Beispiel ist Norwegen.
Dieter Gottlos am Permanenter Link
Ich stimme dem voll zu und würde vorschlagen, dass die GBS gerade im Vorwahlkampf solche TV-Spots im Fernsehen zeigt. Das könnte durch zusaätzliche Spenden der Mitglieder finanziert werden.
Markus Schiele am Permanenter Link
Zitat: "Selbstverständlich bedeutet das nicht, dass religiöse Menschen nicht „gesellschaftlich auffällig“ werden dürfen [...]."
Über "gesellschaftlich auffällig" bin ich beim Lesen gestolpert, weil ich es zunächst anders aufgefasst habe, nämlich im eher negativen Sinne von "verhaltensauffällig". So leid es mir tut, aber letzten Endes wird es gesellschaftlich peinlich werden müssen, an irrationale Dinge zu glauben. Allerdings sollte der Fokus darauf liegen, die irrationalen Ideen lächerlich zu machen und nicht die Menschen, die in ihre Fänge geraten sind.
Handte am Permanenter Link
Wow ... Und das aus dem grünen Lager. *Zieh denn Hut*
little Louis am Permanenter Link
Keine falschen Hoffnungen.Das Mauschelmann-Lager gewinnt dort ständig mehr an Einfluss. Wer "Mauschelmann" nicht versteht, darf fragen.
Andreas am Permanenter Link
Den Staat säkularisieren und die Katholische Soziallehre abschaffen, ist der nötige erster Schritt. Im zweiten Schritt zurück zum Ausgangspunktniveau der Europäischen Hochkultur 1850!
https://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gerechtigkeit#Konzeptualisierung_und_Kontroversen
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Revolutionen_1848/1849