Nach Streichung des § 219a

Website mit frei zugänglichen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch gestartet

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Terre des Femmes (TdF)  Menschenrechte für die Frau e.V. veröffentlicht nach der Entscheidung des Deutschen Bundestags am 24. Juni 2022, den Paragrafen 219a StGB zu streichen, eine Website mit sachlichen Informationen von Ärztinnen zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Frau Dr. med. Mandy Mangler, Chefärztin Gynäkologie und Geburtsmedizin im Vivantes Klinikum Berlin, Frau Dr. med. Eva Waldschütz, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Frau Nora Szász, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe informieren auf www.streicht219a.jetzt über den medizinischen Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs. Die Videos der Ärztinnnen werden auch auf den Social-Media-Kanälen der Frauenrechtsorganisation veröffentlicht und setzen ein wichtiges Zeichen: Nun dürfen Ärztinnen informieren, ohne befürchten zu müssen, dass sie strafrechtlich belangt werden, und Schwangere können sich nun sachlich informieren um eine Entscheidung zu treffen.

"In Zeiten von allgegenwärtiger Desinformation im Netz ist die Abschaffung von § 219a StGB ein grundlegender, längst überfälliger Schritt, der nicht nur die Rechte von Schwangeren, sondern auch die Rechte von Ärztinnen und Ärzten, die diesen Eingriff durchführen, stärkt. Mit dieser Entscheidung stellt sich der Gesetzgeber endlich klar auf die Seite der Selbstbestimmung von Frauen sowie auf die Seite von fachlichen Informationen statt unsachlichen Meinungen", sagt Sina Tonk, Bereichsleiterin von TdF.

Doch die Streichung des Paragrafen 219a StGB sollte nur der erfolgreiche Anfang sein. Genauso wichtig ist es, dass Schwangerschaftsabbrüche generell nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden und auch § 218 gestrichen wird.

Der § 218 StGB ist mittlerweile 151 Jahre alt und stammt aus dem Kaiserreich – ein frauenfeindliches Strafgesetz, das auch heute noch über das Selbstbestimmungsrecht von schwangeren Frauen gestellt wird.

"Bei aller Freude über die Entscheidung, § 219a zu streichen dürfen wir aber nicht vergessen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland weiterhin im Strafgesetzbuch geregelt ist und nur unter gewissen Voraussetzungen legal ist: § 218 muss auch noch mit demselben Grundgedanken von Selbstbestimmung überarbeitet werden", so Sina Tonk weiter.

Nach dem Urteil des amerikanischen Supreme Court am 24. Juni, das landesweite Abtreibungsrecht in den USA zu kippen, sollte es in Deutschland auch eine politische Priorität sein, Abtreibungen als Recht auf medizinische Versorgung und fundamentales Menschenrecht zu bestätigen.

Deshalb fordert TERRE DES FEMMES in Bezug auf das deutsche Abtreibungsrescht und die reproduktiven Rechte von Frauen:

  • Die ersatzlose Streichung der §§ 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch und des Paragrafen 12 aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.
  • Kostenlose, qualifizierte und freiwillige Beratungsangebote bei ungewollter Schwangerschaft sowie wohnortnahe und flächendeckende Versorgung als medizinische Basisleistung.
  • Ausbau des Angebots an unabhängigen Beratungsstellen zur Verhütung, Vorsorge und Schwangerschaft. Auf dem Stand der medizinischen Entwicklung orientierte Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs und Wahlfreiheit bezüglich der Methode.
  • Kostenlose Verhütungsmittel und kostenfreie Abgabe der "Pille danach".
  • Die Förderung von WissenschaftlerInnen, die zu besseren Methoden und Behandlungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen forschen.
  • Das Thema muss auch Teil der Ausbildung von ÄrztInnen und Pflegekräften sein.

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