Mehr als zwei Jahre nach dem ursprünglichen Vorstoß der Linken stimmte das Luxemburger Parlament dafür, den Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung festzuschreiben. Damit wollen die Abgeordneten ausdrücklich die Autonomie von Frauen vor zunehmend restriktiven Gesetzen gewährleisten. Bis zum Konsens waren lange Debatten notwendig; am Ende stand ein Kompromiss: Festgeschrieben wird nicht das "Recht" auf Abtreibung, sondern die "Freiheit" dazu. Darauf hatte die christdemokratische Partei CSV gedrängt, um die Gewissensfreiheit von Ärzten und Pflegekräften zu schützen.
Bereits vor drei Monaten, Anfang März, hatten die Abgeordneten in einer ersten Abstimmung mehrheitlich mit 48 Stimmen für die Änderung votiert. Die finale Entscheidung fiel vor zwei Wochen mit einer Mehrheit von 51 Stimmen, bei sechs Gegenstimmen und zwei Enthaltungen.
Die Verfassungsänderung sei angesichts des politischen Rechtsrucks in der Welt notwendig, um die Selbstbestimmung von Frauen zu gewährleisten, so der breite parteienübergreifende Konsens bereits bei der ersten Lesung – von der christdemokratischen CSV über die liberale DP, die sozialdemokratische LSAP, die Grünen und die linke Partei Déi Lénk. Ein Linken-Vertreter, Marc Baum, war es auch, der die Verfassungsänderung vor zwei Jahren angestoßen hatte.
Die Abgeordneten verwiesen dabei insbesondere auf die Verschärfung von Abtreibungsgesetzen in den USA und Polen. Dort ist schon jetzt vielen Frauen der legale Weg zum Schwangerschaftsabbruch versperrt. So betonte die DP-Abgeordnete Carole Hartmann: "Wir leben in einer Zeit, in der selbst etablierte Demokratien nicht immun gegen Rückschritte sind." Und Sam Tanson von den Grünen sagte: "Die Verfassungsänderung schafft in einer Zeit politischer Unsicherheit eines: Sicherheit. Sicherheit, damit Frauen selbst über ihren Körper bestimmen können."
Gegen die Verfassungsänderung stimmten alle fünf Vertreter der katholisch-fundamentalistischen und rechtspopulistischen Alternativ Demokratesch Reformpartei (ADR) und ein Mitglied der DP. Zwei Vertreter der CSV enthielten sich. Der ADR-Abgeordnete Fred Keup bezeichnete den Vorstoß als "linke Symbolpolitik" und äußerte sich verwundert "dass die CSV jetzt einfach 'mitfällt', wenn ein Vorschlag von ganz links kommt, und (...) mitstimmt." Schon im März hatte Keup mit drastischen Worten gegen Abtreibungen polemisiert. Dazu zitierte er seinen Parteikollegen Jempy Glesener und setzte die geplante Verfassungsänderung mit den Gräueltaten der Nationalsozialisten gleich – schließlich ginge es bei beiden um die Zerstörung von unschuldigem Leben.
Der Einigung waren lange und intensive Debatten vorausgegangen. Ein bedeutender Punkt betraf die Gewissensfreiheit von Ärzten und Pflegepersonal. Sie dürften nicht gezwungen werden, den Eingriff vorzunehmen, wenn dies ihrer Überzeugung widerspreche, so die christdemokratische Partei CVP. Doch die Formulierung "Recht auf Abtreibung" lege genau dies nahe, so der Verfassungsrechtler Luc Heuschling. Deshalb einigte man sich darauf, im Gesetzestext nicht von "Recht", sondern von "Freiheit" zu schreiben.
Der Initiator der Verfassungsänderung, Marc Baum, zieht eine positive Bilanz. Es sei ein langer Weg gewesen, aber es habe sich gelohnt. Allerdings musste er im Zuge der Debatte auch einen Kompromiss eingehen: Die ursprüngliche Forderung sah vor, dass auch der freie Zugang zu Verhütungsmitteln in die Verfassung aufgenommen wird. Dies erwies sich als nicht mehrheitsfähig. Baum: "Ich habe mich auf den Kompromiss eingelassen, um die Autonomie der Frauen zu schützen."






Kommentar hinzufügen
Netiquette für Kommentare
Die Redaktion behält sich das Recht vor, Kommentare vor der Veröffentlichung zu prüfen und über die Freischaltung zu entscheiden.