Chefarzt Joachim Volz darf nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm als Kassenarzt wohl wieder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das grundlegende Problem ist dadurch aber nicht gelöst, denn religiöse Dogmen bestimmen weiterhin die medizinische Praxis.
Der Lippstädter Chefarzt Joachim Volz hat im Prozess gegen das strenge Abtreibungsverbot der Lippstädter Klinik in Teilen Recht bekommen. Doch es ist nur eine Einzelfallentscheidung. Der Grundkonflikt bleibt bestehen.
Papst Leo XIV. hat den "Zerstörer des Friedens" identifiziert. Gemeint ist nicht Wladimir Putin, nicht das Leid in Gaza, Syrien oder im Iran – sondern der Schwangerschaftsabbruch. Mit drastischer Sprache greift das Oberhaupt der katholischen Kirche erneut ein Thema auf, das für ihn offenbar höher rangiert als reale Kriege, autoritäre Gewalt und millionenfaches menschliches Elend.
Wenn am heutigen Donnerstag um 12:15 Uhr vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ein bundesweit beachteter Berufungsprozess beginnt, dann haben der Kläger und mit ihm vermutlich Tausende andere Menschen schon einen Termin hinter sich gebracht. Professor Joachim Volz hält bei einer Demonstration in der westfälischen Stadt eine Rede zu dem Verfahren, das nicht nur ihn betrifft, sondern weitreichende gesellschaftspolitische Bedeutung in Sachen Schwangerschaftsabbruch hat.
Der Rechtsstreit zwischen Joachim Volz und dem "Christlichen Krankenhaus Lippstadt" geht in die nächste Runde: Wie bei der ersten Instanz in Lippstadt ist auch im Vorfeld der Revisionsverhandlung am 5. Februar in Hamm eine Demonstration geplant. Die "Demo gegen das katholische Abtreibungsverbot" beginnt um 10:00 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Marktplatz Hamm.
Im neuen Jahr könnte sich die Situation von ungewollt Schwangeren in den EU-Staaten erheblich verbessern. Frauen in Ländern mit Abtreibungsverbot sollen mit Geldmitteln unterstützt werden, damit sie für den Abbruch in ein anderes EU-Land reisen können. Nachdem das Europäische Parlament bereits dafür gestimmt hat, entscheidet nun die EU-Kommission.
Prof. Joachim Volz kämpft gegen das katholische Abtreibungsverbot an seiner Klinik, das auch für seine Privatpraxis gilt. Erstinstanzlich hat er verloren, doch er will den juristischen Weg weitergehen und erfährt dabei große Solidarität. Der nächste Verhandlungstermin steht nun fest.
Malawi hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze der Welt, der Widerstand gegen eine Lockerung ist groß. Dabei gefährden unsichere Schwangerschaftsabbrüche das Leben vieler Frauen im Land.
Das seit Ende 2024 geltende Verbot von Gehsteigbelästigungen gegenüber Schwangeren funktioniert nicht so, wie es sowohl Schwangere als auch Beratungs- und medizinisches Personal gehofft hatten. Das zeigt ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das Gebetswachen von Abtreibungsgegnern in Sicht- und Hörweite eines Ärztezentrums in Regensburg erlaubt hat.
Die kompromisslose Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen durch die katholische Kirche ist seit Jahrzehnten ein gesellschaftspolitisches Konfliktfeld. Nun hat dieser Streit in Flensburg eine neue Eskalationsstufe erreicht: Nach einer Kundgebung kam es zu einer spontanen Besetzung der St.-Marien-Kirche.
In ihrem Buch "Das Patriarchat im Uterus" zeigt Dr. med. Alicia Baier, wie tief patriarchale Strukturen in Medizin, Politik und Recht verankert sind – und warum das Recht auf körperliche Selbstbestimmung kein Nischenthema, sondern ein Prüfstein für unsere Demokratie ist.
Das katholische Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital in Flensburg und das Evangelische Diakonissenkrankenhaus (DIAKO) schließen sich aus wirtschaftlichen Gründen – getrieben von einem gewinnorientiert ausgerichteten Krankenhaussystem – unter dem Namen "Fördeklinikum Katharinen-Hospital" zusammen. Der Neubau am Standort Peelwatt soll 2030 bezogen werden. Was nach Modernisierung und Effizienz klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als folgenschwerer Rückschritt.
In vielen Ländern Europas hat sich die Situation von ungewollt Schwangeren in den vergangenen Jahren verbessert. Dennoch bleibt der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch häufig eingeschränkt, wie ein aktueller Bericht von Amnesty International zeigt, der die Lage in 40 europäischen Ländern dokumentiert. Die Menschenrechtsorganisation fordert die vollständige Entkriminalisierung von Abtreibungen und den Abbau aller Hürden, die Betroffenen den Zugang erschweren.
Ab 2027 werden in der Schweiz die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse übernommen. Der entsprechende Beschluss wurde bereits im Juni dieses Jahres vom Parlament gefasst. Die Regelung ist Teil des "Kostendämpfungspakets 2", das Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten soll.
Inwieweit ein Schwangerschaftsabbruch illegal ist und strafrechtlich verfolgt wird, das ist innerhalb der Europäischen Union (EU) Sache der einzelnen Staaten. Und so reicht die Bandbreite von einer eher liberalen Rechtslage in den Niederlanden oder in Frankreich bis zu einer besonders strengen Regelung in Polen. Trotz dieser Nicht-Zuständigkeit der EU laufen derzeit aber zwei Vorstöße, dies zu ändern. Eine kommt aus dem EU-Parlament, eine andere von einer Bürgerinitiative.