Nicht weniger als 73 Verbände haben sich gestern mit einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt. Sie fordern die Parlamentarier:innen darin auf, für den jüngst eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs abzustimmen. Die erste Lesung des Entwurfs soll in der kommenden Woche stattfinden.
Durch den Bruch der Ampelkoalition ist es fraglich, ob es tatsächlich zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs kommt, die nach 30 Jahren Debattenstillstand möglich erschien. Davon lassen sich die rund 100 Organisationen jedoch nicht entmutigen, die für den 7. Dezember zu Großdemos aufgerufen haben. Gestützt wird ihr Anliegen durch Bundestagsabgeordnete, die den Schwangerschaftsabbruch doch noch bis zur nächsten Bundestagswahl legalisieren wollen.
Trotz des Scheiterns der Ampelkoalition in der vorletzten Woche könnte nun noch ein wichtiges Gesetzesvorhaben der Fortschrittskoalition umgesetzt werden: Die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Auch wenn der nun eingebrachte Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurückbleibt, würde er zumindest die Kriminalisierung von Schwangeren beenden.
Am Mittwochabend luden der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) und die Humanistische Akademie zu einer Veranstaltung in das "Haus des Humanismus" ein. Es ging um Schwangerschaftsabbrüche, Frauenrechte und die aktuelle Entwicklung in der Politik.
Gleichzeitig mit der Präsidentschaftswahl wurde in einigen US-Staaten über Abtreibung abgestimmt. In sieben Bundesstaaten sprachen sich die Wähler dafür aus, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufzunehmen. Juristen befürchten jedoch, dass die Trump-Regierung durch neue Regelungen auf Bundesebene den Zugang zu Abtreibung für ungewollt Schwangere erschweren wird.
Was hat die mittlerweile geschiedene Ampelkoalition an einer konsensfähigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs scheitern lassen? Die drei Rechtsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner hatten im Oktober einen konkreten Entwurf dazu vorgelegt. Die Politik schweigt. Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe ist eine Sondierungsrunde unter anderem mit Carmen Wegge, Co-Bundessprecherin des SPD-Arbeitskreises "Säkularität und Humanismus", am 13. November in Berlin geplant. Weitere Termine zum Austausch folgen.
In dem Moment, in dem dieser Artikel erscheint, öffnen in den USA die ersten Wahllokale. Das Thema Abtreibung spielt eine bedeutende Rolle bei dieser Präsidentschaftswahl. Nicht nur, weil sich Herausforderin Kamala Harris für das landesweite Recht auf Schwangerschaftsabbruch einsetzt. In einigen Bundesstaaten wird zudem über Regelungen abgestimmt, die den Zugang zu Abtreibungen vor Ort erschweren. Solche Gesetze können verheerende Folgen haben: Nachdem der Oberste Gerichtshof 2022 das grundsätzliche Recht auf Schwangerschaftsabbruch in den USA ausgehebelt hat, ist die Säuglingssterblichkeit sprunghaft angestiegen.
Es ist ein historischer Schritt: Ein breiter Zusammenschluss aus zivilgesellschaftlichen Organisationen ist der Bundesregierung zuvorgekommen und hat ein halbes Jahr nach Vorstellung der Empfehlungen der von ihr eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zeigt, wie Abtreibungen außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Ausgearbeitet haben ihn drei ehemalige Mitglieder der Kommission. Der Gesetzentwurf wird auch von säkularen Verbänden unterstützt.
Polen hat – trotz gegenteiliger Versprechungen der neuen Regierung – noch immer eines der rigidesten Abtreibungsgesetze Europas. Seit 1993 fahren Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft beenden wollen, auch nach Deutschland, um sich ärztliche Hilfe zu holen. Das könnte durch die aktuelle Entwicklung jetzt gefährdet werden.
Frauen in England und Wales können ab dem 31. Oktober Abtreibungskliniken besuchen, ohne bepöbelt, belehrt oder anders belästigt zu werden. Die Regierung hat Abtreibungsgegnern auch verboten, Flugblätter zu verteilen oder die Mitarbeiter der Kliniken zu drangsalieren. Während einige Länder wie Frankreich, Neuseeland oder Kanada Abtreibungsgegner mit Schutzzonen von den Kliniken fernhalten, hat der deutsche Bundesrat endlich für das Verbot von "Gehsteigbelästigungen" gestimmt.
Das polnische Gesundheitsministerium und der Justizminister Adam Bodnar haben jüngst neue Leitlinien zu Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt. Damit sollen die menschenverachtenden Verbote der vorherigen Regierung entschärft werden. Selbstredend missfällt dies der Polnischen Bischofskonferenz.
Das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung" ruft zu einer Aktionswoche vom 21. bis 28. September 2024 gegen § 218 StGB auf. Gefordert wird eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs noch innerhalb der aktuellen Legislaturperiode. Ein entsprechender Gesetzentwurf wäre längst überfällig – auch in der politischen Auseinandersetzung mit der AfD.
Am 5. Juli 2024 beschloss der Bundestag eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, wonach schwangere Personen künftig stärker vor Gehsteigbelästigungen vor Arztpraxen, Beratungsstellen und Krankenhäusern geschützt werden sollen. Doctors for Choice Germany begrüßt diesen Beschluss, da somit die Rechte von Schwangeren gestärkt werden und das Beratungs- und Schutzkonzept insgesamt verbessert wird.
Nachdem die "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" am 15. April ihren Bericht vorgestellt hatte, blieb die Reaktion der Ampelkoalition sehr verhalten. Man wollte den Bericht zunächst einmal prüfen. Dann wurde das Schreckgespenst einer gesellschaftlichen Spaltung in den Raum gestellt, wenn die Streichung des Abtreibungsparagrafen erneut zur Diskussion gestellt werde. In erster Linie reagierten zivile Organisationen mit Stellungnahmen und Kommentaren auf den Kommissionsbericht. Nun scheint aber auch auf der politischen Seite Bewegung in die Sache zu kommen.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich in einem am 25. Juni veröffentlichten Positionspapier für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Gleichwohl soll es aber weiterhin "klare gesetzliche Voraussetzungen" geben, die mit einem "Schutzkonzept für das ungeborene Leben" auszutarieren wären. Doch (wie) kann das funktionieren?