Dolly Hüther ist ein politischer Mensch. Geprägt durch ihre eigene Biographie begann sie, sich für Gleichberechtigung einzusetzen und dafür, dass Frauen selbst über ihren Körper bestimmen dürfen. Im Stern bekannte sie sich zu ihrem illegalen Schwangerschaftsabbruch. Heute ist sie 90 Jahre alt und engagiert sich für die Legalisierung der Freitodassistenz, zuletzt für die Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe in Berlin. Der hpd hat mit ihr gesprochen.
Polen ist berüchtigt für sein rigoroses Abtreibungsverbot. Das katholisch geprägte Land erlaubt Schwangerschaftsabbrüche nur in einigen wenigen Ausnahmefällen. Nun hat der Fall eines 14-jährigen Vergewaltigungsopfers die Debatte um das umstrittene Gesetz wieder angefacht.
Am 22. Januar jährte sich der Tag des Grundsatzurteils Roe v Wade für das Recht auf legale Abtreibung in den USA zum 50. Mal. Leider nicht in allen Bundesstaaten ein Grund zum Jubeln. Hatten einige Staaten doch in den letzten Jahren bereits Abtreibungsverbote geplant, die im Juni 2022, nach Kippen von Roe v Wade, in Kraft traten. Zu ihnen gehört auch der Bundesstaat Missouri, in dem die Politik ihre Entscheidung offen mit der Bibel und Gott rechtfertigt. Für die Nichtregierungsorganisation Americans United und Verbündete ein mehr als guter Grund zu klagen.
Ende des vergangenen Jahres meldete das Statistische Bundesamt einen Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche im dritten Quartal 2022. Nun sind solche Angaben immer mit Vorsicht zu genießen: Ohne Vergleiche und Einordnungen sind sie aussagelos.
Vergangene Woche hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus für die Abschaffung von Paragraf 218 StGB geworben, der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland unter Strafe stellt. Gegenwind kam umgehend von der CSU aus Bayern. Im Falle einer Abschaffung von Paragraf 218 werde man vor dem Bundesverfassungsrecht klagen, erklärte die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg) kritisiert die CSU, die mit dieser Haltung zeige, wie weit sie von der Lebensrealität von Frauen entfernt sei.
Der Ampel-Koalitionsvertrag zeigt den politischen Willen der Bundesregierung zu einer Stärkung reproduktiver Rechte und gibt daher auch der Zivilgesellschaft Anlass zur erneuten Auseinandersetzung mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) setzt sich für eine Neuregelung ein, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert.
Heute kommt ein Film in die Kinos, der in den USA unserer Tage kaum aktueller sein könnte: Nach dem Fall des Grunsatzurteils "Roe v. Wade" ist das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in Gefahr. Wie es war, bevor der Supreme Court 1973 diese bahnbrechende Entscheidung fällte, zeigt der starbesetzte und an wahren Begebenheiten orientierte Film "Call Jane", der heute in die deutschen Kinos kommt.
Die französische Nationalversammlung unterstützt mit großer Mehrheit eine Resolution, die sich dafür ausspricht, das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern. Ob es tatsächlich dazu kommen wird, ist jedoch noch fraglich. Das Votum der Nationalversammlung wird jedoch bereits jetzt schon als historischer Sieg für Frauen betrachtet.
In der Regierung Sunak ist die religiöse Abtreibungsgegnerin Maria Caulfield zuständig für die Gesundheit und die Gleichstellung von Frauen. Kein dystopischer Film und auch keine Satire, sondern die neue Realität im Vereinigten Königreich.
Nach dem Fall des Grundsatzurteils "Roe v. Wade", das in den USA ein Recht auf Abtreibung bedingte, haben einige Bundesstaaten den Zugang zu legalen, sicheren Schwangerschaftsabbrüchen stark eingeschränkt oder bis auf wenige Ausnahmen verboten. Zu diesen Bundesstaaten gehören auch Indiana und Idaho. Der Satanic Temple hat nun in beiden geklagt, da die neuen Gesetze religiöse Überzeugungen ausklammerten und die Rechte der Temple-Mitglieder verletzten.
Vergangene Woche haben die britischen Abgeordneten parteiübergreifend für Schutzzonen um Kliniken gestimmt, in denen auch Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Schwangere dürfen, wenn die weiteren Entscheidungsebenen zustimmen, in einem Umkreis von 150 Metern zu einer solchen Einrichtung nicht belästigt werden. Wer sich nicht an die Schutzzonen hält, soll in Zukunft mit Haft bis zu sechs Monaten bestraft werden. Abtreibungsgegner*innen sehen ihre Rechte beschnitten.
Bei einem Fernseh-Interview hatte Bischof Chrysostomos von Dodoni die Position der orthodoxen Kirche zum Verbot von Abtreibung bekräftigt. Für seine weiteren Ausführungen, dass es auch bei einer Schwangerschaft als Konsequenz einer Vergewaltigung keine Ausnahme geben solle, erntete er jedoch Kritik, sowohl aus der Politik als auch von seiner Kirche. Chrysostomos hatte erklärt, dass eine Frau nur vergewaltigt werden könne, wenn sie es denn wolle, und die Entstehung einer Schwangerschaft ihrer Mithilfe bedürfe.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat ein umfassendes Positionspapier zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts beschlossen. Er plädiert für eine Fristenregelung, welche die mit der Embryonalentwicklung zunehmende Schutzwürdigkeit berücksichtigt. Darüber hinaus muss endlich eine flächendeckende Grundversorgung für Schwangerschaftsabbrüche bereitgestellt werden.
Ende Dezember 2021 wurde der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP veröffentlicht. Darin wurde angekündigt, der Belästigung Schwangerer vor Beratungsstellen, Kliniken und Praxen durch Abtreibungsgegner*innen wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen. Bis Ende dieses Jahres kündigte Bundesfamilienministerin Lisa Paus nun eine Vorlage für eine neue Gesetzesregelung an, welche die sogenannte Gehsteigbelästigung zur Ordnungswidrigkeit machen soll.
Gut 60 Personen sind zu einer Kundgebung am gestrigen "Safe Abortion Day" vor das Städtische Klinikum in Karlsruhe gekommen. Dazu aufgerufen hatten mehrere Organisationen, darunter auch die Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Karlsruhe. Das Karlsruher Klinikum weigert sich seit Jahren, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen; nur in Fälle von medizinischen Notlagen sind sie dazu bereit.