Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag den umstrittenen Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Damit haben die Gießener Ärztin Kristina Hänel und ihre Unterstützer*innen einen wichtigen Erfolg errungen. Doch der Kampf um die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs geht weiter.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien spricht sich dafür aus, Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr zu kriminalisieren. Gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) forderte der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller, nach der Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen auch ein Ende der "Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen".
Nach jahrelangen Debatten, gesellschaftlichen Forderungen und Instrumentalisierung durch Abtreibungsgegner*innen hat der Bundestag heute entschieden, den umstrittenen Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, der Werbung für aber auch Information über den Schwangerschaftsabbruch für durchführende Ärzt*innen zur kriminellen Handlung machte. Ein Meilenstein oder nur eine erste Etappe? Der hpd hat mit Christiane Tennhardt aus dem Vorstand von Doctors for Choice Germany darüber gesprochen.
Morgen soll es so weit sein: Paragraf 219a StGB wird abgeschafft. Die bekannte Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kristina Hänel, wird im Bundestag als Zuschauerin dabei sein. In einer heute verschickten Pressemitteilung bringt sie ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass es der Bundestag Frauen zukünftig ermöglicht, einen freien Zugang zu Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten.
Die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch geht in die nächste Runde: Übermorgen veranstalten die Säkularen Humanisten – gbs Rhein-Neckar e.V. unterstützt von der Vereinigung Kritische Mediziner*innen Heidelberg-Mannheim eine Podiumsdiskussion zum Thema "Rückkehr der Engelmacher? Zur medizinischen Grundversorgung hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen und sexueller Selbstbestimmung".
In vielen Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche mit massiven Gefahren für Frauen verbunden. Komplikationen enden aufgrund restriktiver Gesetzgebungen nicht selten sogar tödlich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat deshalb zum Schutz von Frauen einen neuen Leitfaden erstellt.
Während seiner Amtszeit besetzte der damalige Präsident Donald Trump drei Posten an der Spitze des Obersten US-Gerichtshofes mit Konservativen. Da nun ein großes Ungleichgewicht zu ungunsten der Liberalen besteht, ist zu befürchten, dass das per Verfassung geschützte Recht auf legale Abtreibung gekippt wird und sich einzelne Bundesstaaten mit strikten Verboten überbieten. Ein von Samuel Alito, Richter am Supreme Court, im Februar verfasstes Dokument lässt Schlimmes ahnen. Landesweite Proteste fordern den Erhalt legaler Schwangerschaftsabbrüche.
Im Jahr 2021 hat der US-Bundesstaat Texas die Optionen für straffreie Abtreibungen massiv eingeschränkt und dazu noch Privatpersonen die Möglichkeit gegeben, Schwangere und Ärzte zu überwachen. Dass dies das Potential zu Missbrauch und Verzweiflung hat, zeigt allein die Verhaftung der Lizelle H. wegen selbst herbeigeführter Abtreibung.
"Es kann nicht sein, dass jeder alles über diese Dinge ins Internet setzen kann, aber ausgerechnet Menschen, die dafür qualifiziert sind, das nicht können". So kündigte der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Januar eine Zeitenwende an, die zwar damals nicht so bezeichnet wurde, aber doch eine werden könnte.
Nicht nur Paragraf 219a StGB ist verfassungswidrig, sondern die gesamte deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch. Dies ist das Ergebnis einer Stellungnahme, die das Hans-Albert-Institut und die Giordano-Bruno-Stiftung zur Verfassungsbeschwerde der Ärztin Kristina Hänel in Karlsruhe eingereicht haben.
Ein Rückschlag für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen: In Hessen dürfen selbsternannte Lebensschützer wieder Mahnwachen und andere Kundgebungen im nahen Umfeld von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere abhalten. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof(VGH).
Ausgerechnet am 8. März, dem Weltfrauentag, stimmte der guatemaltekische Kongress für "Ley 5272", ein Gesetz, das Leben und Familie schützen sollte. Da dieses Gesetz jedoch de facto nur dazu gedient hätte, Abtreibung noch härter zu bestrafen, Schwangere unter Generalverdacht zu stellen und gleichgeschlechtliche Ehen zu verbieten, war der folgende Protest im Land riesig. So riesig, dass das Gesetz bereits am 15. März wieder zurückgenommen wurde.
Klaus Günter Annen, Betreiber der Website "babykaust.de", stand gestern vor dem Amtsgericht Weinheim. Er muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bezahlen. Der Tatvorwurf der Volksverhetzung wurde nicht verhandelt. Dagegen richtete sich eine Protestaktion im Vorfeld des Prozesses.
Vor spanischen Abtreibungskliniken erleben ungewollt Schwangere immer wieder furchtbare Szenen. Fremde Männer bedrängen sie, zeigen ihnen Fotos und erzählen Horrorgeschichten. Dies soll bald ein Ende haben, indem für solche Formen von Belästigung sogar Gefängnisstrafen drohen. Nicht einverstanden sind rechte Parteien und eine christliche Anwaltsvereinigung, die Tipps gibt, wie Aktivist*innen auch in Zukunft vor Kliniken "beten und informieren" können.
Am 15. Februar findet vor dem Amtsgericht Weinheim ein Strafprozess gegen den radikalen christlichen Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen statt. Annen betreibt die Webseite "babykaust.de", auf der er suggeriert, Schwangerschaftsabbrüche seien eine Steigerungsform des Holocausts. Wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Beleidigung von ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wurden gegen Annen mehrere Strafanzeigen erstattet. Da sich die Staatsanwaltschaft im morgigen Prozess auf den Tatbestand der Beleidigung konzentriert, den Aspekt der Volksverhetzung jedoch außen vor lässt, ist eine Protest-Kundgebung geplant, die von 10 bis 12 Uhr vor dem Amtsgericht stattfinden soll.