In einer "Richtlinie für die Familien- und Sexualerziehung" schreibt die bayerische Landesregierung den Schulen einen jährlichen "Aktionstag für das Leben" vor. Dem hpd erklärte das Kultusministerium, dass damit bei den Kindern die Verantwortung vor dem ungeborenen Leben geweckt werden solle. Den Vorwurf, eine staatliche Anti-Abtreibungskampagne zu betreiben, weist das Ministerium zurück.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt darf die Ärztin Kristina Hänel nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Website informieren. Hänel wird nun Verfassungsbeschwerde einlegen.
Ein Ruck geht durch Argentinien, das Heimatland des amtierenden Papstes. Kurz vor dem Jahreswechsel bestätigte der argentinische Senat ein Gesetz, das Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlaubt. Der Senat nickt damit einen von Präsident Alberto Fernández eingebrachten Vorschlag ab, nachdem ein ähnlicher Vorstoß seines Vorgängers im Jahr 2018 gescheitert war.
Die von der Bischofskonferenz gesteuerte Petition "Fakten Helfen" wird heute im parlamentarischen Ausschuss behandelt. Doch diese ignoriert die jahrzehntelang gesammelten Daten zum Schwangerschaftsabbruch in Österreich und in anderen Ländern sowie die zahlreichen bereits vorhandenen Fachpublikationen in diesem Bereich.
In Polen werden Frauenrechte massiv eingeschränkt: Nach einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts werden Schwangerschaftsabbrüche de facto verboten. Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) reagiert entsetzt auf diese neuerliche Beschneidung von Menschenrechten.
Eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahre 1973 ermöglicht in den Vereinigten Staaten Schwangeren eine legale Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Eine Entscheidung, die von rechten und religiösen Gruppen immer wieder angegriffen wurde. Mit der Bestätigung der christlich-konservativen Richterin Amy Coney Barrett als Nachfolgerin Ruth Bader Ginsburgs am Obersten Gerichtshof könnte diese Entscheidung nun aufgeweicht werden oder gar fallen.
In Polen wird es bald noch weniger Möglichkeiten geben, legal abzutreiben. Vergangenen Donnerstag urteilte das polnische Verfassungsgericht, dass eine Abtreibung kranker Föten unkonstitutionell sei. Hunderte Menschen kamen in der Nacht darauf in Warschau zusammen, um gegen dieses Urteil zu protestieren, die Polizei setzte Tränengas ein.
Am vergangenen Samstag fand im westfälischen Münster der alljährliche 1000-Kreuze-Marsch christlicher Abtreibungsgegner*innen statt. Begleitet von zahlreichen Gegendemonstrant*innen und geschützt von Hunderten Polizist*innen.
Die CSU – Sie wissen schon, diese bayerische Splitterpartei, die vor zwei Jahren in allen Behörden Kreuze aufhängen ließ – hat etwas ganz Neues für sich entdeckt: Das Neutralitätsgebot in weltanschaulichen Fragen. Aber nur dann, wenn es darum geht, die eigenen Überzeugungen zu verteidigen – und die sind ja, wie der Parteiname schon sagt, christlich.
Frauen auf der gesamten Welt sind durch die Disruptionen im Gesundheits- und Transportwesen nicht mehr zuverlässig in der Lage, elementare medizinische Dienste wahrzunehmen. Dies zeigt ein aktueller Bericht von Marie Stopes International. Frauen in Indien sind aufgrund chaotischer Ausgangs- und Straßensperren am schwersten betroffen.
In Brasilien blockierten gewalttätige "Lebensschützer" stundenlang den Eingang eines Krankenhauses, in dem eine missbrauchte Zehnjährige eine Abtreibung durchführen lassen wollte. Versteckt im Kofferraum eines Fahrzeugs musste das Mädchen in die Klinik geschmuggelt werden, um sich diesem nach brasilianischem Gesetz völlig legalen Eingriff unterziehen zu können.
Die Gesetzgebung im Hinblick auf Schwangerschaftsabbrüche ist ein hervorragender Lackmustest, um zu überprüfen, wie ernst es ein Land mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau meint. Während einige Staaten zumindest diese Minimalhürde bereits überwunden haben, kämpfen vornehmlich Frauen in einigen Regionen noch immer dafür, wenigstens über ihren eigenen Körper entscheiden zu dürfen. In Mexiko könnte sich die Lage in den nächsten Jahren womöglich verbessern – noch gibt es dort keine einheitliche Regelung zur Abtreibung.
Im US-amerikanischen Bundesstaat Arkansas werden nicht notwendige medizinische Eingriffe aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt. Dass diese Regelung auch für operative Schwangerschaftsabbrüche gilt, wurde nun obergerichtlich bestätigt. Schwangere Frauen, deren Leben nicht durch die Schwangerschaft gefährdet ist, haben jetzt in Arkansas keine Möglichkeit mehr, einen operativen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen.
Um Klinikkapazitäten und medizinische Ausstattung zu schonen, werden aufschiebbare Behandlungen derzeit ausgesetzt. Einige republikanisch geführte US-Bundesstaaten scheinen zu versuchen, politisches Kapital aus der Krise zu schlagen, indem sie auch Abtreibungen untersagen. Jetzt muss der Supreme Court entscheiden.
Aktuell müssen ungewollt Schwangere drei bis vier persönliche Termine außer Haus wahrnehmen, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können: Die Pflichtberatung, einen gynäkologischen Untersuchungstermin, eine Ultraschalluntersuchung, den Abbruch, eine Nachuntersuchung. Hinzu kommen drei Tage Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch.