Red.

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Artikel des Autoren

Protestaktion im Juni 2018, hier vor der Bayerischen Staatsoper

"Kreuzerlass" stellt Eingriff in Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar

Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München und der bfg Bayern zeigen sich erfreut über den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 27. Mai zum sogenannten "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung. Unter anderem hat das Gericht festgestellt, dass der Kreuzerlass einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt und dass dieser "gezielt darauf gerichtet (ist), jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren".

Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!

Wäre Islamverbandschef Aiman Mazyek tatsächlich ein guter Botschafter für die #WirsindRechtsstaat-Kampagne, dürfte es ihm nicht schwerfallen, die sieben Verfassungsfragen zu beantworten, die ihm das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) im November 2019 gestellt hat. Doch seither herrscht beredtes Schweigen.

Umfrage unter Veganern: Mehrheit gegen Verschwörungsmythen

Attila Hildman, über den viele Medien als eine Art Vorzeige-Veganer in der Vergangenheit berichteten, tritt für diverse Corona-Verschwörungstheorien ein. Dies hat Auswirkungen auf das Bild der veganen Community in der Öffentlichkeit. Eine Umfrage gelangt zum Ergebnis, dass die überwältigende Mehrheit der befragten Veganer Verschwörungstheorien im Rahmen der Corona-Krise ablehnte und sich zudem von rechtslastigem Denken distanzierte.

Brandfleck auf dem Königsplatz

Die Spur der verbrannten Bücher

Trotz Corona erinnerten die Künstler Wolfram Kastner und Martin Mohr am Sonntag an den Jahrestag der Bücherverbrennung der Nazis und ließen am authentischen Ort eine mahnende Brandspur im Rasen des Münchner Königsplatzes sichtbar werden. Außerdem ging eine Website mit virtuellen Lesungen online.

Der Datenschutz gehört nicht in Quarantäne

Nach Protesten von Datenschutzexperten und langen Debatten in Politik und Wissenschaft hat sich die Bundesregierung klar für eine "Corona-App" entschieden, bei der die Daten dezentral gespeichert werden. Die Bundesregierung hat sich damit zu einem Grundsatz der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bekannt. Bei der weiteren Entwicklung der App muss aber weiterhin der Datenschutz im Vordergrund stehen.