Red.

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Artikel des Autoren

"Freigeist des Jahres 2017"

Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) Regensburg feierte am vergangenen Sonntag den "Freigeist des Jahres 2017". Nach einem gemeinsamen Abendessen, das Flüchtlinge aus Syrien und Äthiopien zubereitetet hatten, erhielt erstmals ein Flüchtling den alljährlich vom BfG verliehenen Ehrentitel. Mitglieder der Regensburg Rockband "Die Ruam" bereicherten die Feier mit Liedern zum Thema Flucht und Asyl.

Erwin Schmid übergibt die Verleihungsurkunde an Frank Riegler.

BfG Erlangen jetzt mit K.d.ö.R-Status

Im März 2017 hatte die Mitgliederversammlung des BfG Erlangen einstimmig den Beschluss gefasst, den K.d.ö.R. – Status beim bayerischen Kultusministerium zu beantragen. Diesen Auftrag nahm der Landesvorstand an und stellte über seinen Vorsitzenden Erwin Schmid einen entsprechenden Antrag, dem das Kultusministerium dann auch zustimmte.

Screenshot aus dem Video "10 Jahre Ex-Muslime"

10 Jahre Widerstand gegen den politischen Islam

Am Anfang war das Wort, heißt es in einem einschlägig bekannten Text. In diesem Fall hieß das Wort "Ex-Muslim". Es trat im Jahr 2007 mit der Gründung des "Zentralrats der Ex-Muslime" in die Öffentlichkeit und verbreitete sich rasant über den gesamten Globus. Heute findet Google unter diesem Stichwort mehr als 3,5 Millionen Einträge – ein Hinweis auf den Erfolg der Ex-Muslimen-Bewegung, deren Geschichte nun erstmals in einem Film dokumentiert wird.

BfG Bayern fordert besseren Datenschutz ein

Das Bayerische Datenschutzgesetz soll novelliert werden. In einer Stellungnahme fordert der Bund für Geistesfreiheit Bayern, K.d.ö.R., einen Schutz der Menschen vor den Begehrlichkeiten privater wie staatlicher Akteure nach Sammlung, Verknüpfung und Verwertung personenbezogener Daten. Ferner verlangt er, dass Art. 140 GG ("Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren") im Datenschutzgesetz verankert wird. Schließlich fordert der Verband einen Schutz gegen die Diskriminierung wegen des Geschlechts und des Familienstandes.

Freidenkerpreis 2017 an Frauenrechtlerinnen Masih Alinejad und Zehra Doğan

Am vergangenen Sonntagverliehen die Schweizer Freidenker zum zweiten Mal den mit 10.000 CHF dotierten Freidenkerpreis. Er geht zu gleichen Teilen an die Exil-Iranerin Masih Alinejad und ihre Organisation My Stealthy Freedom sowie an die kurdische Malerin und Journalistin Zehra Doğan, die zur Zeit in der Türkei in Haft ist. Beide Frauen setzten und setzen sich mit ungeheurem Engagement für persönliche Freiheit ein, insbesondere für die Freiheit von Frauen. 

Titelblatt

Astronaut und Kinder geben Denkanstöße

Der Protestonaut-Kalender 2018 ist da: In der vierten Ausgabe haben die Macher des außer-gewöhnlichen Fotokalenders mit dem Astronauten den Fokus auf die Themen Kinderschutz und Kinderrechte gelegt. Die Motive der Fotografin Sophia Hauk werden durch Texte und Zahlen aus Studien und Fachliteratur ergänzt. Auch 2018 ist der Wandkalender mehrsprachig: Alle Beiträge sind in deutscher und englischer Sprache.

Luther

Martin Luther: Staatlich finanzierter Hassprediger

Die Initiative Religionsfrei im Revier hat zum Abschluss der Luther-Dekade eine Broschüre mit zahlreichen Zitaten des Reformators veröffentlicht. Mit dem Heft soll darüber aufgeklärt werden, dass Luther alle Merkmale erfüllt, mit denen heute Hassprediger charakterisiert werden. Eine Tatsache, die jedoch die öffentliche Hand nicht davon abhielt, die Luther-Dekade mit mehr als einer Viertel Milliarde Euro aus allgemeinen Steuergeldern zu finanzieren.

"Gute Bildung für alle Menschen!"

Mit Blick auf die jetzt beginnenden Koalitionsverhandlungen appelliert ein großes Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gewerkschaften an CDU/CSU, FDP und Grüne, mehr Geld für die Bildung bereit zu stellen. "Deutschland braucht mehr und bessere Bildung für alle Menschen. So soll das Menschenrecht auf Bildung mit Leben gefüllt werden. Der Bund muss künftig zusätzliche Mittel in die Bildung investieren."

vor dem Beschneidungsfest

Der Hohn Berliner Richter

Ein 7-Jähriger Junge wurde in Berlin einer medizinisch nicht notwendigen Vorhautamputation unterzogen. Die dafür in 1631d BGB als zwingend notwendig genannten Bedingungen wurden dabei gleich mehrfach missachtet.