Das Bayerische Datenschutzgesetz soll novelliert werden. In einer Stellungnahme fordert der Bund für Geistesfreiheit Bayern, K.d.ö.R., einen Schutz der Menschen vor den Begehrlichkeiten privater wie staatlicher Akteure nach Sammlung, Verknüpfung und Verwertung personenbezogener Daten. Ferner verlangt er, dass Art. 140 GG ("Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren") im Datenschutzgesetz verankert wird. Schließlich fordert der Verband einen Schutz gegen die Diskriminierung wegen des Geschlechts und des Familienstandes.
Der Vorsitzende des BfG Bayern, Erwin Schmid, hat in seinem Schreiben gegenüber der Bayerischen Staatsregierung zum Ausdruck gebracht, dass für einen humanistischen Verband der Schutz des Individuums an erster Stelle stehen muss. Dem müssen sich die wirtschaftlichen, politischen und sonstigen Begehrlichkeiten unterordnen. Nur in dieser Reihenfolge werde das zu reformierende Bayerische Datenschutzgesetz den Anforderungen der Menschen im Freistaat Bayern gerecht.
Die bisherige Praxis, dass Arbeitgebern die Mitgliedschaft in einer Weltanschauungsgemeinschaft mit Religion über die Lohnsteuerkarte mitgeteilt wird und den Banken, um die "Kirchensteuer" auf Kapitalerträge zu erheben, muss in einer sich zunehmend säkularisierenden Gesellschaft der Vergangenheit angehören.
Wichtig ist für den Gender-Beauftragten des BfG Bayern Christian Steinle auch, dass der Familienstand nicht mehr an den Arbeitgeber über die Lohnsteuerkarte automatisch mitgeteilt wird. Bei den kirchlichen Arbeitgebern, insbesondere Caritas, Diakonie und den verfassten Kirchen, löst diese Information ein weiteres Ausspähend der privaten Situation von Arbeitnehmern aus. Derartige Informationen werden dazu missbraucht mit den Beschäftigten Personalgespräche zu führen an deren Ende auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses steht.