Kommentar

Kein Jacques Tati an "Stillen Feiertagen"

An sogenannten "Stillen Feiertagen" wie Karfreitag oder Totensonntag gelten in vielen Bundesländern besondere Einschränkungen. Meist wird über Tanzverbote diskutiert. Weniger bekannt ist jedoch eine andere Kuriosität: Auch Filme dürfen an diesen Tagen nicht beliebig öffentlich gezeigt werden. Mehr als 700 Titel stehen auf einer Liste von Produktionen, die als "nicht feiertagstauglich" gelten – darunter Komödien, Actionfilme und sogar Klassiker der Satire.

Grundlage ist eine seit 1952 bestehende Praxis der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Filme erhalten keine Feiertagsfreigabe, wenn ihr "Charakter diesen stillen Feiertagen so sehr widerspricht, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist". Mit anderen Worten: Entscheidend ist also nicht nur der Jugendschutz, sondern die Frage, ob ein Film zur religiös definierten Stimmung eines Tages passt.

Historisch zeigt sich jedoch, wie sehr sich die Maßstäbe im Laufe der Zeit verschoben haben. In den 1950er Jahren galt noch mehr als die Hälfte aller geprüften Filme als nicht feiertagstauglich. Heute ist das Gegenteil der Fall: In den Jahren 2021 und 2022 erhielten jeweils nur ein beziehungsweise zwei Filme keine Feiertagsfreigabe: "The Sadness" sowie "Love, Sex and Pandemic" und "The Owners" – bei insgesamt 354 beziehungsweise 392 geprüften Produktionen. Im Jahr 2024 wurden von 530 geprüften Filmen drei abgelehnt: "Terrifier", "Terrifier 3" und "Sabel Is Still Young".

Auf die naheliegende hpd-Frage nach den Gründen der jeweiligen Verbote reagierte die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft bemerkenswert ausweichend: "Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir genauere Gründe für die Ablehnung der Feiertagsfreigabe generell nicht durchgeben können."

Die Pressestelle des Kulturstaatsministers (BKM) erklärte sich auf Nachfrage für nicht zuständig und verwies auf die Landesgesetzgeber. Leider reagierte die Pressestelle der Kultusministerkonferenz (KMK) nicht auf die Anfrage des hpd, ob man beabsichtige, die "Feiertagsfreigabe" zukünftig zu streichen und wenn nicht, weshalb man an dieser Regelung festhalten wolle.

Zwar handelt es sich bei den meisten abgelehnten Titeln um Horrorfilme oder besonders freizügige Produktionen – doch selbst das überzeugt nur bedingt. So ist "The Owners", ein Thriller über einen Raubüberfall, regulär bereits ab 16 Jahren freigegeben.

Gleichzeitig existiert weiterhin eine Liste mit über 700 Filmen, die an Stillen Feiertagen nicht öffentlich gezeigt werden dürfen – ein erstaunlich langlebiges Relikt vergangener Moralvorstellungen, die nicht auf den Prüfstand gestellt werden. Besonders fragwürdig bleibt dabei die Intransparenz des Verfahrens: Weder Öffentlichkeit noch Presse erfahren, nach welchen konkreten Maßstäben entschieden wird.

Überholte Moralvorstellungen

Die Konsequenzen wirken heute zunehmend absurd. Komödien wie die Reihe "Police Academy" dürfen vielerorts an Karfreitag nicht öffentlich gezeigt werden. Auch Klassiker wie "Das Leben des Brian" stehen auf der Liste der unerwünschten Filme. Was bleibt, ist eine Art staatlich abgesegnete Stimmungskontrolle: Lachen ist erlaubt – nur bitte nicht an bestimmten Tagen.

Besonders kurios wird es bei einzelnen Entscheidungen. Noch 2015 erhielt die französische Verkehrssatire "Trafic" von Jacques Tati keine Feiertagsfreigabe, weil der Film dem "ernsten Charakter" dieser Feiertage nicht entspricht. Gleichzeitig darf der dystopische Science-Fiction-Film "Planet der Affen" problemlos gezeigt werden. Dass eine leise Gesellschaftssatire als unangemessen gilt, während ein Film über eine von Affen beherrschte Welt akzeptabel ist, zeigt vor allem eines: Die Kriterien wirken nicht nur überholt, sondern schlicht beliebig.

Ein strukturelles Problem verschärft das Ganze: Wer einmal auf dieser Liste gelandet ist, kommt nur schwer wieder herunter. Selbst harmlose Unterhaltung bleibt dort oft jahrzehntelang stehen. So gilt etwa der Film "Schrecken der Kompanie" mit Harald Juhnke bis heute als ungeeignet für stille Feiertage. Auch zahlreiche Prügel- und Slapstickkomödien mit Bud Spencer und Terence Hill stehen weiterhin auf den Verbotslisten – Fragmente einer Moralbewertung aus längst vergangenen Jahrzehnten.

Und als wäre das nicht genug, ist das Verbot vollkommen inkonsequent: Dieselben Filme dürfen im Fernsehen und bei Streamingdiensten laufen – nur im Kino sollen sie an den "Stillen Feiertagen" unzumutbar sein…!

Zensur aus vergangenen Zeiten

Die Regelungen stammen aus einer Zeit, in der Filme ausschließlich im Kino gezeigt wurden und religiöse Normen den öffentlichen Raum stärker prägten.
Heute lebt Deutschland in einer pluralistischen Gesellschaft – und selbst die FSK hält die Einschränkungen inzwischen für "kaum noch nachvollziehbar".

Dass der Staat dennoch vorgibt, welche Filme Erwachsene an bestimmten Tagen sehen dürfen, passt kaum noch zu einem modernen Freiheitsverständnis. Niemand wird gezwungen, einen Stillen Feiertag "laut" zu begehen. Aber warum sollte der Staat allen anderen vorschreiben, wie sie ihn kulturell verbringen?

Gerade der Umgang mit "Das Leben des Brian" zeigt die Absurdität dieser Regeln besonders deutlich. Die berühmte Satire der britischen Komikergruppe "Monty Python" wurde jahrzehntelang von religiösen Kreisen bekämpft – und steht bis heute auf der Liste verbotener Filme an Karfreitag. Dabei könnte man argumentieren, dass gerade dieser Film hervorragend geeignet wäre, an einem solchen Tag gezeigt zu werden: als humorvolle Erinnerung daran, dass religiöse Dogmen auch kritisch hinterfragt werden können.

Zeit für ein klares Signal

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer könnte ein überfälliges Signal setzen und sich gegenüber der Kultusministerkonferenz für ein Ende der "Feiertagsfreigabe" einsetzen. Nach seinen umstrittenen kulturpolitischen Entscheidungen der letzten Wochen wäre so ein Statement immerhin ein Schritt hin zu mehr staatlicher Neutralität und kultureller Freiheit.

Staatlich verordnete Humorverbote oder Filmzensur haben mit Besinnung wenig zu tun. Sie sind vielmehr Ausdruck eines paternalistischen Kulturverständnisses, das längst nicht mehr zur Realität einer offenen Gesellschaft passt. Die konsequente Lösung wäre einfach: diese Sonderregeln abschaffen – und am nächsten Karfreitag vielleicht tatsächlich "Das Leben des Brian" zeigen. Nicht trotz des Feiertags, sondern gerade deshalb.

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Kommentare (10)

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Do. 2 Apr 2026 - 14:36

Es ist mir absolut unverständlich das gerade die größten Kinderschänder sich als Moralapostel darstellen und derartig harmlose Filme an christlichen Feiertagen verbieten wollen, wie passt das zusammen, auf der einen Seite an Kirchlichen Feiertagen Filme verbieten und das ganze Jahr über sich an Kindern vergreifen ohne Größere Sanktionen befürchten zu müssen?

Bernie (nicht überprüft)

Do. 2 Apr 2026 - 19:40

Antwort auf von Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

@Gerhard Baierlein

Da stimme ich Ihnen zu, aber als Religionsferne können wir ja die Moralapostel so nehmen, dass die für die von Ihnen an Feiertagen "verbotenen" Filme unfreiwillig von denen beworben werden. Das war ja früher auch nicht anders als der Vatikan meinte gleich Bücher von Autoren auf den Index der Glaubenskongregation im Vatikan zu setzen bzw. diese zu verbieten.

Das war die beste Werbung dafür sich diese Bücher jetzt erst recht anzusehen.

In diesem Sinne wünsche ich den religiösen Moralaposteln vollen Erfolg, denn wie oben erwähnt das Verbotene ist erst recht anziehen.

Gruß
Bernie

Bernie (nicht überprüft)

Do. 2 Apr 2026 - 14:43

Ralf Nestmeyers Artikel in allen Ehren, aber gerade von einem CDU-Kulturstaatsminister namens Wolfram Weimer zu erwarten, dass er die "Feiertagsfreigabe" abschafft grenzt schon an Realitätsverweigerung - Stichwort "Christlich...." im Parteinamen der "CDU". Na ja, die Hoffnung stirbt zuletzt.

Übrigens die FSK-Altersangabe ist nicht nur bei religiösen Feiertagen ein Skandal - die gehört generell mal überdacht, und erneuert.

Also ich seh hier schon seit Jahren das Problem, dass z.B. Filme ab 6 Jahren freigegeben werden, die doch eigentlich für ein höheres Alter gedacht wären - Motivation? Kommerzgründe? Ich weis es nicht.

Dennoch das Thema gehört auch einmal medial angesprochen.

Ist es z.B. ratsam Kindern ab 6 Jahren sexuell freizügige, oder manchmals sogar Gewalt beinhaltendende Filme zu zeigen? Wäre eine Überdenkung der Altergrenze, auch für andere Altersstufen, nicht gerade heute angedacht?

Wie gesagt ein Thema für eine andere Debatte, aber ich wollte es hier nur einmal erwähnt haben, die Altersgrenze bei FSK ist sicher generell umstritten.

Gruß
Bernie

Thea Wagner (nicht überprüft)

Do. 2 Apr 2026 - 15:56

Ich schaue an "Stillen Feiertagen" einen Film eines homosexuellen, atheistischen Kommunisten, dem die Teilnehmer des 2. Vatikanischen Konzils bei der Aufführung 1964 langanhaltenden Applaus widmeten:

"Das 1. Evangelium – Matthäus"

https://de.wikipedia.org/wiki/Das_1._Evangelium_–_Matthäus

Protest um des Protestes willen kommt bei mir nicht wirklich gut an, eine Anbiederung wie folgende, schon mal gar nicht, Zitat Ralf Nestmeyer: "Kulturstaatsminister Wolfram Weimer könnte ein überfälliges Signal setzen und sich gegenüber der Kultusministerkonferenz für ein Ende der "Feiertagsfreigabe" einsetzen."

Bei Weimer kann man doch nur hoffen, dass er Filme eines homosexuellen, atheistischen Kommunisten nicht pauschal verbietet – natürlich nachdem er den Verfassungsschutz hat gründlich prüfen lassen - ist ja schließlich alles Rechtsstaat hier!

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Fr. 3 Apr 2026 - 13:37

„dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist". “
Dieses Kriterium ist für eine Auswahl nicht geeignet, denn:
1. Wohl wissend, dass logisches Denken, im mehr mathematischen Sinne, in der Theo-Logie nicht besonders wertgeschätzt, ja sogar verpönt ist, möchte ich mal auf das „logische UND“ in dieser Formulierung hinweisen. Während man sich das außerordentlich sensible „religiöse“ Empfinden mit einiger Mühe ja noch an Glaubensinhalte angeheftet denken kann, lungert das „sittliche“ ziemlich haltlos in der Landschaft, der filosofischen, herum. Will heißen es ist wie Wackelpudding, gar nicht verletzbar sondern außerordentlich dehnbar, nachgiebig, ausweichend und was sonst noch alles.
2. „befürchten“ ist eine ausgesprochen subjektive Handlung. Gerade Theo-Logen neigen dazu bei kleinsten Verfehlungen, wie zum Beispiel dem Verzehr einer „verbotenen“ Frucht, das Allerschlimmste zu „befürchten“, ja sogar als unweigerliche Konsequenz zu prophezeien.

„Kulturstaatsminister Wolfram Weimer könnte ein überfälliges Signal setzen“
echt jetzt ? DER ? Das traue ich umgekehrt der KMK doch eher zu. Vor kurzem haben laut https://wissenschaft.hessen.de/presse/der-verfassungsschutz-ist-kein-geeignetes-mittel-der-kunstfoerderung z.B.
»Berlin/Wiesbaden. Am Rande der heutigen Sitzung der Kulturministerkonferenz haben die Kulturministerinnen, Kulturminister und Kultursenatoren von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz und Saarland den Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 13. März 2019 bekräftigt, in dem alle Länder die Freiheit der Kunst als einen „Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit“ ausgezeichnet und sich zugleich dazu bekannt haben, „diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen“.«
Allerdings beachtenswert; die Hälfte „bekräftigte“ nicht: Baden-Württemberg (verwundert schon; ein bisschen), Bayern (wen wunderts), Berlin (verwundert schon; ein bisschen), Nordrhein-Westfalen (wen wunderts), Sachsen (wen wunderts), Sachsen.Anhalt (wen wunderts), Schleswig-Holstein (wen wunderts), Thüringen (wen wunderts).

Christian Heine (nicht überprüft)

Fr. 3 Apr 2026 - 16:08

Ich genieße wie jedes Jahr am Karfreitagabend prinzipiell "Das Leben des Brian" mit einem guten Rotwein, nur so ist dieses ganze Ostergeschwurbel und Dauergebimmel etwas besser zu ertragen...

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Mo. 6 Apr 2026 - 12:30

Frohe Ostern aus dem Vatikan !

https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2026-04/osterwunsch-der-redaktion.html

gezeigt wird eine Dornenkrone, die auf einer aufgeschlagenen Bibel liegt.
Da kommt Freude auf.

Rene Goeckel (nicht überprüft)

Di. 7 Apr 2026 - 10:27

Am Freitag lief auf Tele 5, meinem Lieblingssender, "RING", ein Horrorfilm. In dem Film kletterte zum Schluß ein totes Mädchen aus dem Fernseher. Der Karfreitag war für mich gerettet.

ringo urban (nicht überprüft)

So. 12 Apr 2026 - 22:29

Mittelalter oder Steinzeit ? Wo sind wir hier ?

Es ist nicht zu fassen ? Gruß in die Runde ! sir ringo ...und seine rasselbande

Unechter Pole (nicht überprüft)

Di. 14 Apr 2026 - 20:40

„Kulturstaatsminister Wolfram Weimer könnte ein überfälliges Signal setzen und sich gegenüber der Kultusministerkonferenz für ein Ende der "Feiertagsfreigabe" einsetzen”
Dieser Satz mutet derart satirisch an, dass er wohl keine Feiertagsfreigabe bekommen würde.

Ralf Nestmeyer

Der Autor ist Historiker und Schriftsteller (zu seiner Website geht es hier). Er hat zahlreiche Reiseführer, Sachbücher und Krimis geschrieben und gehört zu den Gründungsmitgliedern von PEN Berlin.

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