Seit 2013 zeigt die Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag den Film "Das Leben des Brian". Das Feiertagsgesetz von Nordrhein-Westfalen verbietet an sogenannten "stillen Feiertagen" alle "der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen". Auch die Aufführung von mehr als 700 Filmen ist untersagt.
Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern feiert der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) am kommenden Totensonnstag fünf Partys gegen Tanzverbote und Stille Tage. Auch die Partei der Humanisten (PdH) und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Nürnberg in Bamberg rufen zu einer Demonstration gegen religiöse Bevormundung in Form von gesetzlichen Tanz- und Feierverboten an bestimmten christlichen Feiertagen auf.
Seit Jahren protestieren säkulare Aktivisten in Deutschland gegen die staatlich verordnete Stille an christlichen Feiertagen, indem sie am Karfreitag den Film "Das Leben des Brian" zeigen, dessen öffentliche Vorführung an diesem Tag eigentlich verboten ist. Bei der diesjährigen Brian-Aufführung der gbs-Regionalgruppe Unterfranken in Würzburg wird es nun erstmals ein ganz besonderes Rahmenprogramm geben: Christen haben eine Anti-Brian-Gebets-Mahnwache vor dem Veranstaltungsort angekündigt.
Dass die Feiertagsgesetzgebung in Deutschland einem christlichen Feiertagsverständnis folge und so jüdische Religionspraxis nicht mitdenke, kritisiert das Berliner Tikvah Institut. Sein Mitgründer und Geschäftsführer, Volker Beck, fordert entsprechende Änderungen der Feiertagsgesetzgebung.
Die Initiative Religionsfrei im Revier wird nach zwei Jahren Pandemie bedingter Pause am Karfreitag wieder das "Leben des Brian" zeigen. Hiermit protestiert die Initiative gegen Bestimmungen des Feiertagsgesetz NRW, die "alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen" am Karfreitag bis Samstag früh um 6 Uhr verbieten. Tanzveranstaltungen sind bereits am Donnerstag ab 18 Uhr untersagt.
Ein vielfältiges Programm bietet die Regionalgruppe Stuttgart der Giordano-Bruno-Stiftung mit ihrer Karfreitags-Veranstaltung. Neben einer Einführung in die Problematik der Feiertagsgesetzgebung gibt es in der Veranstaltungshalle LKA-Longhorn eine Filmvorführung sowie eine Tanzveranstaltung.
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an Karfreitag gefeiert werden, sofern das Fest Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Auf Grundlage dieser Entscheidung lädt der Bund für Geistesfreiheit München am 15. April 2022 zu zwei "Heidenspaß-Partys" – in der Münchner "The Keg Bar" sowie in der Kulturbühne "Hinterhalt" in der Stadt Geretsried.
Neidvoll blicken die geistlichen Würdenträger vor allem der katholischen Kirche auf das Volk hinunter. Während sie sich selbst – nach außen hin – zölibatär verhalten müssen, darf sich das "gemeine" Volk "fleischlichen Gelüsten" hingeben. Gemeint ist: Mann und Frau haben das Recht, sich – körpernah – rhythmisch zu bewegen. In Bayern ist ihnen das jedoch an neun Tagen im Jahr verboten. Nun wollen die Grünen das Feiertagsgesetz aus dem Jahr 1980 ändern und die hauptsächlich religiös begründeten Freiheitsbeschränkungen von Anders- und Ungläubigen beseitigen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am 27. Oktober 2016, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München, der sich nach dem Verbot seiner "Heidenspaß-Party" an Karfreitag im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte. Auch in diesem Jahr wird (coronakonform) gefeiert.
In den vergangenen Jahren ist es in der säkularen Community Deutschlands zu einem Ritual geworden, gemeinsam den Monty Python-Film "Das Leben des Brian" anzuschauen, um auf die Abschaffung der christlich gefärbten Feiertagsgesetzgebung hinzuwirken. Die strengen Regeln zum Schutz vor der Corona-Pandemie machen das in diesem Jahr jedoch unmöglich. Doch das ist kein Grund, die Brian-Tradition nicht im Privaten coronakompatibel fortzuführen.
Auch in Baden-Württemberg formiert sich der Protest gegen staatlich verordnete religiöse Bevormundung. Am Karfreitag werden dort in Karlsruhe und Stuttgart Tanzdemos stattfinden. Für eine Vorführung des Monty-Python-Films "Das Leben des Brian" verweigern die Stuttgarter Behörden jedoch die notwendige Ausnahmegenehmigung. Doch Stuttgarter Aktivisten planen, den Film trotzdem zu zeigen. Sie stützen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Bereits im sechsten Jahr in Folge zeigte die Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag den Film "Das Leben des Brian", dessen öffentliche Vorführung am Karfreitag deutschlandweit verboten ist. In diesem Jahr war die Filmvorführung in Bochum erstmals legal. Für die Organisatoren ist das jedoch kein Erfolg, da sie den Film nur wegen einer Ausnahmegenehmigung, nicht jedoch aufgrund einer Änderung des Feiertagsgesetzes legal aufführen durften.
Die Stadt Stuttgart verbietet kurzfristig eine geplante öffentliche Aufführung des Films "Das Leben des Brian". Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart soll nun klären, ob dieses Verbot rechtens ist.
Während in anderen Bundesländern die Vorbereitungen für diverse säkulare Veranstaltungen am Karfreitag bereits auf Hochtouren laufen, um gegen die gesetzlichen Vergnügungsverbote an diesem Tag zu demonstrieren, wird in Bremen mit einer Petition gegen das Feiertagsgesetz protestiert. Die Petition erhält Rückenwind von der Bevölkerung und Gegenwind von Kirchenfunktionären.
"Feiertage für alle – Vergnügungsverbote aufheben!" heißt eine Petition in Bremen, die in den nächsten sechs Wochen mitgezeichnet werden kann. Humanistische und säkulare Verbände unterstützen die Petition zur endgültigen Abschaffung der Vergnügungsverbote in Bremen.