Podiumsdiskussion in München

"Beschneidung von Jungen – eine Frage der Selbstbestimmung?"

Beschneidungskampagne - vor dem Bundeskanzleramt
Beschneidungskampagne – vor dem Bundeskanzleramt

BERLIN. (hpd) Die Beschneidung von unmündigen männlichen Kindern ist noch immer ein wichtiges Thema. Der Abschlussbericht der Kommission "Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat" von B90/Die Grünen wurde mehrfach kritisiert, weil er sich zur Beschneidung nicht ausreichend positioniert. Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) "Säkulare Grüne Bayern" lädt deshalb zu einer Podiumsdiskussion ein.

Die Idee der Veranstaltung ist, die Diskussion wieder aufnehmen und über die individuellen und gesellschaftlichen Folgen der Beschneidungspraxis sprechen.

Die LAG "Säkulare Grüne Bayern" lädt am 7. Juni 2016, 19 Uhr zu einer Podiumsdiskussion "Beschneidung von Jungen – eine Frage der Selbstbestimmung?" ein. Es diskutieren Dr. Jérôme Ségal (Assistenzprofessor an der Universität Paris-Sorbonne), Dipl. Psychologin Melitta Sluka (Beraterin von Jungen und heranwachsenden Männern), Alexander Bachl (Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.) und Muhammet Savci (Inputreferat "Restoring").

Die LAG greift mit dieser Veranstaltung den Beschluss der Kommission "Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat" auf, der die weitere Behandlung des Themas in der Partei begrüßt.

Beschneidung ist kein Randthema in unserem Land: In Deutschland werden jährlich etwa 40.000 Jungen diesem Eingriff unterzogen. Nur ein Viertel davon hat einen kulturellen Hintergrund, bei den restlichen 30.000 wird die OP mit einer Phimose-Diagnose begründet. Nach dem heutigen Stand der Medizin ist eine Beschneidung jedoch ein Eingriff, der auch bei Phimose nur in den seltensten Fällen wirklich notwendig ist.

Es melden sich immer mehr Männer zu Wort, die offen über die negativen Folgen ihrer Beschneidung im Kindesalter sprechen. Fachärzte und Psychologen sind mit Anfragen Betroffener konfrontiert, was die Schmerzbehandlung von Narben, den Umgang mit Traumatisierungen und die Möglichkeiten der Restoring-Praxis (Wiederherstellung der Vorhaut durch Dehnung) betrifft.

"Beschneidung von Jungen – eine Frage der Selbstbestimmung?" im Stadtbüro der Münchner Grünen (Sendlinger Str. 47). Die Veranstaltung ist offen für Mitglied und Nicht-Mitglieder der GRÜNEN.

Kommentare (8)

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Do. 19 Mai 2016 - 13:50

"Beschneidung von Jungen – eine Frage der Selbstbestimmung?"

Das Fragezeichen am Ende des Veranstaltungstitels ist eine rechtsstaatliche Frechheit. Natürlich könnte man rückwärts argumentieren: Beschneidung ist Körperverletzung. Zu einer Körperverletzung muss der Betroffene zustimmen. Ein Minderjähriger kann noch nicht selbst zustimmen, also machen dies die Eltern in Sorge um das kindliche Wohlergehen.

Das ist das Denken des Gesetzgebers.

"Die Idee der Veranstaltung ist, die Diskussion wieder aufnehmen und über die individuellen und gesellschaftlichen Folgen der Beschneidungspraxis sprechen."

Unabhängig von der Veranstaltung, der ich viel Glück wünsche:
Das ist die Güterabwägung, um die es geht: zwischen "individuellen" und "gesellschaftlichen" Folgen! Der Gesetzgeber hat den Rechtsfrieden im Auge. Er sieht sich - zurecht - in der Pflicht, alles dafür zu tun, damit das öffentliche Leben nicht gefährdet wird.

Die jüdischen und muslimischen Verbände bauten 2012 genügend Druck auf, um die Gefährdung des Rechtsfriedens durch jüdische und muslimische Gruppen glaubhaft zu machen. Dies wären die gesellschaftlichen Folgen.

Doch ist dies ausreichend, um Eltern eine Handhabe zu geben, auch ohne medizinisch zwingenden Grund, einer Körperverletzung ihrer Söhne zuzustimmen? Also zu einer Missachtung der individuellen Folgen der Zwangsamputation für ihre eigenen Kinder?

Aus Sicht des einzig wirklich Betroffenen - des zu beschneidenden Knaben - geht es ausschließlich um dessen individuelle Folgen. Der eventuell gefährdete Rechtsfrieden kann ihm egal sein. Für ihn geht es konkret und unwiderruflich um den Verlust der Vorhaut - egal ob aus religiösen oder kultischen Gründen oder weil der Urologe sich nicht mit moderner Phimose-Behandlung auskennt.

Dieser Verlust ist bekanntermaßen so tiefgreifend und nachhaltig, dass der eventuell gefährdete Rechtsfrieden (im Fall der unnötigen Phimose-OPs ist dies sowieso kein Argument) in jedem Fall niedriggewichtiger ist. So müsste der Gesetzgeber auf jeden Fall das Selbstbestimmungsrecht des Kindes stärken - z.B. durch eine Sperrfrist für alle unnötigen Vorhautamputationen bis zum 18. Lebensjahr - wie bei Schönheits-OPs.

Dann kann der Betroffene - egal aus welchem Grund - freiwillig selbst zustimmen oder auch nicht. Entsprechende Aufklärung ohne Druck durch Verwandte vorausgesetzt.

Es ist ein Skandal, dass der Gesetzgeber am 12.12.12 das Recht auf körperliche Unversehrtheit zugunsten einer fiktiven Angst vor dem Bruch des Rechtsfriedens durch religiöse Fanatiker geschmälert hat - immerhin ein Artikel unseres GG.

Meike Beier (nicht überprüft)

Do. 19 Mai 2016 - 23:05

Antwort auf von Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Natürlich wäre ein Titel ohne Fragezeichen begrüßenswert - aber sowohl die Beschreibung der Veranstaltung als auch die Besetzung des Podiums sprechen dafür, dass es eher rhetorisch zu sehen ist.

Ich finde es großartig, dass diese Podiumsdiskussion, organisiert von Teilen der Grünen, stattfindet, wünsche viele interessierte Teilnehmer und eine gute, informative und konstruktive Diskussion!

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Do. 26 Mai 2016 - 12:58

Antwort auf von Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Natürlich ist das "?" eine skandalöse Frechheit - und sagt weniger über die Teilnehmer als über die Veranstalter aus. Letztere scheinen die Kritik aber bemerkt zu haben - der 2. Link hier ganz oben führt zu einem anderen Titel; der bemängelte ist in dem hier angehängten Flyer enthalten.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Do. 19 Mai 2016 - 18:57

Dass da überhaupt Diskussionsbedarf besteht, liegt offenbar an dem Abschlussbericht der Grünenkommission, nach dem das Thema mal in Jahren neu bewertet werden soll (sprich, es wird auf die lange Bank geschoben).
Was gibt es da schon heute noch zu bewerten?
Körperverletzung ist Körperverletzung!!

Udo Endruscheit (nicht überprüft)

Fr. 20 Mai 2016 - 02:50

Für mich nach wie vor ein gesetzgeberischer Skandal und eine offene Wunde - im wahrsten Sinne des Wortes, leider. Natürlich verstehe ich, dass die Diskussion weitergeführt wird. Miteinander reden und Argumente austauschen ist per se in Ordnung. Für mich persönlich gibt es aber hier keinen Diskussionsbedarf (mehr).
Mal ganz abgesehen davon, dass es nicht angehen kann, verfassungsmäßige Grundwerte religiösen Bräuchen unterzuordnen (dies ist ein Rückschritt aus dem sakulären Rechts- und Verfassungsstaat) - es gibt im Islam wie im Judentum inzwischen nicht mehr so ganz wenige Stimmen, die der Beschneidung kritisch gegenüberstehen. Und trotzdem ihre religiöse Identität bewahren können. Eine existenzielle Bedrohung muslimischer und jüdischer Lebensform sehe ich nicht.
Der Islam postuliert an mehreren Stellen des Koran, dass Allah den Menschen vollkommen geschaffen hat, was einer Beschneidung eher entgegenstehen dürfte. Der Beschneidungsritus ist im Koran nicht erwähnt. In den Hadithen wird er als eine Weisung Mohammeds wiedergegeben (Sammlung Buchari,780). Die Rechtsschulen des Islam (Fiqh) sehen eine Verpflichtung des Vaters, den Sohn beschneiden zu lassen, allerdings ohne eine Altersvorgabe. Interessant aber, dass dies unter den Rechtsgrundsatz gefasst wird, ein Eingriff sei dann durchzuführen, wenn sein Nutzen größer ist als sein Schaden. Das mag doch ein Diskussionspunkt sein...
Letztlich wird die Beschneidung als Sunna, als Leben im Vorbild Mohammeds und der Propheten gesehen, denn nach islamischer Vorstellung kamen Mohammed und einige andere wichtige Propheten (so auch Jesus) schon beschnitten auf die Welt. Tragfähige Begründung...?
Im Judentum wird die Beschneidung Abrahams und seiner Familie als Opfertatbestand gesehen. So sei die Frage erlaubt, warum gibt es dieses -schwerwiegende- Opfer am Menschen noch gibt, wo doch Schlacht- und Blutopfer längst dem Staub der Geschichte zum Opfer gefallen bzw. durch Symbolik ersetzt worden sind?
Wie dem auch sei: Vorsätzliche Körperverletzung an unmündigen Kindern kann ich weder rechtlich noch moralisch tolerieren.

David (nicht überprüft)

Fr. 20 Mai 2016 - 22:36

Art. 2 GG:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

Thomas (nicht überprüft)

Mo. 23 Mai 2016 - 19:17

Wie ist "Selbstbestimmung" überhaupt noch möglich, nachdem man während seines gesamten bisherigen Lebens, also auch in den für die geistige Entwicklung entscheidenden Jahren der Kindheit systematischer religiöser Verblödung ausgesetzt war? Mit 14 Jahren habe ich mich "freiwillig" konfirmieren lassen, aber genauso "freiwillig" wäre ich vor 80 Jahren nach entsprechender Indoktrination der Hitlerjugend beigetreten. Echte Selbstbestimmung setzt u.a. eine entwickelte rationale Denkfähigkeit voraus, aber genau die wird durch Erziehung zum Irrationalismus geschädigt. Je erfolgreicher diese Erziehung ist, umso weniger selbstbestimmt kann die Entscheidung für ein konkretes Wahnsystem und seine absurden bis perversen Praktiken sein. Wie meine Konfirmation kein Akt der Selbstbestimmung, sondern das Ergebnis geistigen Kindesmißbrauchs war, ist auch die vermeintlich freiwillige Beschneidung im "religionsmündigen" Alter niemals wirklich selbstbestimmt, aber gegenüber der Verstümmelung von Säuglingen und Kleinkindern wäre sie natürlich das geringere Übel.

visitor (nicht überprüft)

Do. 9 Jun 2016 - 10:06

Die Veranstaltung war sehr gut.
Die Moderation und das gesamte Panel waren herausragend.

Ich wünsche allen Engagierten in dieser Sache viel Kraft, sich gegen die unglaublichen Geldmengen und Interessensverbände der Religionsgesellschaften zu behaupten.

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