KÖLN. (hpd) Auch der dritte Jahrestag des "Kölner Urteils", das erstmals eine nicht-therapeutische "Beschneidung" eines muslimischen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung einstufte, wurde international von vielen Kinderrechtlerinnen und Kinderrechtlern und Intaktivistinnen und Intaktivisten (engl. "Intactivist" = Aktivist/in für das Recht auf intakte Genitalien) gefeiert. Am 7. Mai fand daher auch in Köln wieder eine Demonstration mit zwei Kundgebungen statt. Die Liste der Unterstützenden Organisationen nannte in diesem Jahr 34 Vereinigungen aus der ganzen Welt: USA, Afrika, Israel, Frankreich, Kanada – um nur einige zu nennen.[1]
Traditionsgemäß begann die Veranstaltung mit der Kundgebung vor dem Landgericht. Eröffnet wurde sie mit einem Grußwort von Lloyd Schofield (Bay Area Intactivists, USA), das in seiner Abwesenheit von Martin Novoa verlesen wurde. Schofield betonte die Wichtigkeit des "Kölner Urteils" für die gesamte internationale Bewegung für genitale und sexuelle Selbstbestimmung, welche er als eine nicht zu stoppende Kraft in unserer Zeit beschrieb. Durch die Demonstrationen an diesem Tag werde vor allem möglich, endlich all jenen eine Stimme zu geben, die bisher ungehört blieben.
Guy Sinden, der das Beschneidungsforum.de zu Beginn der Debatte 2012 gegründet hatte um, wie er sagte, den unter ihrer Beschneidung leidenden Jungen und Männern eine Stimme zu geben, bedauerte, dass deren Existenz von der Politik nach wie vor geleugnet werde. Als Vertreter der französischen Intaktivisten-Organisation Droit au Corps sprach er seine Hoffnung aus, dass das Thema "Beschneidung" bald nicht mehr als ein geschlechtsspezifisches Thema betrachtet werde, sondern als Thema, das das gesamte Menschengeschlecht betrifft. Eine ethische Debatte sei nötig, keine Debatte über Eingriffstiefen und dergleichen.
Die aus den USA angereiste Intaktivistin Marilyn Milos, Gründerin und Direktorin der National Organisation of Circumcision Information Ressource Centers (NOCIRC) fand klare Worte zum "Kölner Urteil2, das, wie sie ausführte, weltweit inzwischen ein Begriff geworden sei. Die Sicht der deutschen Politik – namentlich der Kanzlerin Angela Merkel – ignoriere das Trauma und den lebenslangen Schmerz, den Beschneidung mit sich bringe. Vielleicht, weil es um männlichen Beschneidung gehe, wolle Merkel Deutschland vor dem Vorwurf des Antisemitismus bewahren. Doch jüdische und muslimische Kinder nicht zu schützen sei antisemitisch. Da die Politik fälschlicherweise Beschneidungen an Jungen erlaubt habe, sei es um so wichtiger, des “Kölner Urteils” immer wieder zu gedenken. Es habe richtig erkannt: Beschneidung verletzt, sie ist irreversibel, erkennt Kindern das Recht auf den eigenen Körper ab, und paradoxerweise negiert sie auch das Recht des Kindes, über seine eigene Religionszugehörigkeit zu entscheiden. Beschneidung von Kindern sei ein grausamer Akt, der im 21. Jahrhundert keinen Platz habe.
Für den in diesem Jahr erstmals teilnehmenden Bundesweiten Arbeitskreis Säkulare Grüne sprach Ute Wellstein, Ärztin und Sprecherin der LAG Säkulare Grüne Rheinland-Pfalz. Laut der Säkularen Grünen sei der Einfluss der Kirchenlobbys in den Parteien mit verantwortlich für den "falschen" Beschluss des Bundestages. Religiöse Regeln aus sexualfeindlichen Gesellschaften vor vielen tausend Jahren können nicht über die Menschenrechte gestellt werden. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, der auch Deutschland zugestimmt hat, müsse durch den Staat gewährleistet werden. Im Falle von Genitalbeschneidung müsse das Selbstbestimmungsrecht des Kindes über der Religionsfreiheit der Eltern stehe. Schließlich handle es sich bei der Entfernung von 50% der sensiblen Fläche der Vorhaut eindeutig um einen irreversiblen und schädigenden Eingriff.
Als Vertreter des Facharbeitskreises Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. sprach Ali Utlu, der seine eigene Beschneidung im Kindesalter als eine Brandmarkung bezeichnete, die ihn, gegen seinen Willen, immer an eine von ihm selbst nicht gewünschte Religionszugehörigkeit erinnern solle. In einem Staat, in dem Hunde nicht kupiert werden dürfen, Beschneidung von Kindern aber erlaubt sei, fühle er sich als Junge von Geburt an benachteiligt.
Viola Schäfer, Vorstandsvorsitzende von intaktiv e.V. beschrieb das "Kölner Urteil" als den ersten Schritt, für die bereits bestehende internationale Bewegung, Kinder weltweit zu schützen, auch in Deutschland Fuß zu fassen. Es sei erklärtes Ziel des 2013 gegründeten Vereins intaktiv e.V., dass das Recht auf den eigenen Körper für jeden Menschen, gleich welchen Geschlechts, gewährleistet werde. Auch im Gesetz müsse dieses Recht letzten Endes verankert sein.
Nach dieser Rede begann der Marsch zum Wallrafplatz. Die DemonstrantInnen, unter denen sich gleichermaßen Mitglieder der unterstützenden Organisationen, Zugehörige verschiedener Nationalitäten und Religionsgemeinschaften fanden, trugen neben aussagekräftigen Motto-Schildern wie z.B. "Schnitt im Schritt ist Shit" oder "Alle Eltern lieben ihre Kinder. Beschneidung schadet trotzdem", Flaggen ihrer jeweiligen Herkunftsländer – die so entstandene farbliche Vielfalt war ein echter Blickfang je mehr im Laufe des Vormittags die Sonne herauskam.
Auf dem Wallrafplatz eröffnete Christian Bahls, Vorstandsvorsitzender von MOGiS e.V. - "Eine Stimme für Betroffene" die Abschlusskundgebung. Als einen wichtigen Schlüssel auf dem Weg zum Recht auf genitale Selbstbestimmung aller Kinder nannte er die Feministinnen und Kämpferinnen gegen die weibliche Genitalverstümmelung. Gerade in feministischer Literatur werde beschrieben und erforscht, wie Objektifizierung oder Marginalisierung von Themen in der Gesellschaft funktionierten und wie derartige Muster zu erkennen und zu durchbrechen seien.
5 Kommentare
Kommentare
Angelika Richter am Permanenter Link
Meinen Dank an alle Teilnehmer!
Klarsicht am Permanenter Link
Ausweislich der Liste der namentlichen Abstimmung der Bundestagsabgeordneten im Deutschen Bundestag vom 12. Dezember 2012 haben 100 Abgeordnete dem „Beschneidungsgesetz“ nicht zugestimmt.
Durch den leider geschaffenen „Rechtszustand“ könnten sich unsere Kinder durch unsere Verfassungsorgane „verraten” fühlen, wären sie intellektuell schon dazu in Lage, die Geschehnisse zu verstehen, in denen sie involviert sind. Deswegen sind wir es unseren Kindern schuldig, gegen den „Rechtszustand“ alle juristischen Schritte zu unternehmen, die möglich wären, damit der „Zustand“ beseitigt wird, den man nur mit großer Mühe als nicht pervers und zynisch beurteilen kann.
Auf jeden Fall sollte wenigstens der Versuch unternommen werden, 155 Abgeordnete für ein abstraktes Normenkontrollverfahren zu gewinnen, weil es hier immerhin um das Wohl einer unbestimmten Anzahl von Kindern geht. Es handelt sich also um die Verteidigung eines sehr hohes Gutes, für das nahezu jeder Ressourcenaufwand gerechtfertigt sein muss. In „Sonntagsreden" der „Autoritäten" unserer Gesellschaft wird doch immer wieder betont, wie sehr uns das Wohlergehen unserer Kinder am Herzen liegt. Es reicht doch wohl, dass unsere Kinder das Empfinden haben könnten, von unserem Parlament „verraten” worden zu sein. Sie haben es nicht verdient, ein weiteres Mal verraten zu werden, indem man nicht unverzüglich alles versucht, in ihrem Interesse den Rechtsweg zu beschreiten, der als letzte Möglichkeit genutzt werden könnte.
Es grüßt
Klarsicht
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Ich stimme vollumfänglich zu!
Hans Trutnau am Permanenter Link
Guter Hinweis, Klarsicht, auf die mögliche Normenkontrolle! 1/4 der Bundestagsabgeordneten müssten gewonnen werden - oder auch 'nur' eine Landesregierung (nur welche?) oder die Bundesregierung.
Lutz Herzer am Permanenter Link
Ich halte mehr von einer Individualbeschwerde. Ein Beschwerdeführer kann dann notfalls bis zum EGMR in Straßburg klagen.