Skandal um Bischof Rentzing muss Konsequenzen haben

Die Leipziger Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs Leipzig) fordert die sächsische Staatsregierung auf, den Rücktritt des evangelischen Landesbischofs endlich zum Anlass zu nehmen, die Staatsleistungen an die Kirchen einzustellen.

Maximilian Steinhaus, Sprecher der gbs Leipzig sagte dazu: "Die bekannt gewordenen rechtsextremen Texte von Carsten Rentzing sind der eine Skandal. Der andere Skandal ist, dass der Freistaat Sachsen auch das Bischofsgehalt in Höhe von 8.663,25 Euro über die sogenannten Staatsleistungen mitfinanziert. Die Nicht-Christen in Sachsen sollten den Streit um Bischof Rentzing nicht als rein innerkirchliche Angelegenheit ignorieren – denn über die Staatsleistungen müssen wir auch solch reaktionär denkendes Kirchenpersonal mitfinanzieren. Bedenkt man, dass sich der Staat laut Verfassung eigentlich weltanschaulich neutral verhalten muss, erscheinen diese Zahlungen umso absurder."

Die Evangelischen Kirchen erhielten allein 2018 fast 29 Millionen Euro vom Freistaat Sachsen. Von 1993 bis 2019 waren es über 520 Millionen Euro. (Quelle: Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Seite 40)

Geregelt ist dies in Artikel 14 des Vertrages des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen vom 24. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1253). Im Schlussprotokoll zu diesem Staatsvertrag heißt es ausdrücklich: "Die Mittel stehen zur freien Verfügung der Kirchen. Eine Prüfung der Verwendung dieser Mittel durch staatliche Stellen findet nicht statt."

Hierzu Steinhaus: "Genau genommen erhalten die Kirchen einen Blankoscheck vom Freistaat. Ob sie das Geld für wohltätige Zwecke oder für das horrende Bischofsgehalt verwenden, bleibt irrwitzigerweise den Kirchen überlassen. Aber laut Artikel 14 Absatz 3 des Staatsvertrages ist die Höhe der Staatsleistungen an die Besoldung der Beamten im Staatsdienst gekoppelt. Dies erklärt nicht nur, weshalb sich die Staatsleistungen in Sachsen seit 1993 mehr als verdoppelt haben, sondern zeigt auch die Intention des Gesetzgebers, das kirchliche Personal finanzieren zu wollen. Dieser Staatsvertrag war schon bei Abschluss im Jahr 1994 rechtswidrig (Quelle: Lexikon zum Weltanschauungsrecht, unter Punkt V.), denn das höherrangige Grundgesetz befiehlt eindeutig, dass die Staatsleistungen abzulösen sind – stattdessen hat der sächsische Gesetzgeber sie über den Staatsvertrag für die Ewigkeit festgeschrieben. Die Enthüllungen um Bischof Rentzing bestätigen unsere Forderung, dass diese Praxis endlich beendet werden muss!"

Hintergrund:

Der verfassungsrechtliche Befehl zur Ablösung der Staatsleistungen wird bereits seit über 100 Jahren ignoriert. Er trat bereits 1919 mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Diese Norm wurde durch Artikel 140 des Grundgesetzes in unsere heutige Verfassung übernommen und ist weiterhin gültig. (Siehe hierzu auch das FAQ des "Bündnisses altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" – kurz: BAStA.)

Laut Anlage 1 zum Kirchenbeamtenbesoldungsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens gehört der Landesbischof zur Besoldungsgruppe B5 und bezieht damit nach Anlage 2 b ein monatliches Grundgehalt in Höhe von 8.663,25 Euro.