OBERWESEL. (hpd/gbs) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren soll künftig bestraft werden, wer regelmäßig schwerstleidenden Menschen hilft, ihr Leben selbstbestimmt zu beenden. So will es ein von zahlreichen Parlamentariern unterstützter Gesetzentwurf einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), Michael Schmidt-Salomon, hat den Entwurf heute in einer ausführlichen Stellungnahme als „zutiefst undemokratisch, juristisch absurd und ethisch unverantwortlich“ kritisiert und angekündigt, gegen ein entsprechendes Gesetz an der Seite des Dignitas-Gründers und neuen gbs-Beirats Ludwig A. Minelli zu klagen, sollte es im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
„Man muss sich vor Augen führen, was momentan in Berlin geschieht“, sagte Schmidt-Salomon. „Obwohl die Bürgerinnen und Bürger mit überwältigender Mehrheit eine Liberalisierung der Sterbehilfe fordern, planen ihre gewählten Vertreter mehrheitlich, die seit 140 Jahren bestehenden rechtlichen Möglichkeiten der Sterbehilfe einzuschränken und jede Form von professioneller Freitodbegleitung zu verbieten! Vor allem die Gesetzentwürfe von Brand und Griese sowie von Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU), die sogar ein Strafmaß von 5 Jahren fordern, sind zutiefst undemokratisch, da sie den klar dokumentierten Willen der Bevölkerung ins Gegenteil verkehren. Angesichts der niederschmetternden Ignoranz der Volksvertreter gegenüber den Interessen der Bürgerinnen und Bürger ist man geneigt, mit Bertolt Brecht zu fragen: Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“
Hohe Kollateralschäden für ein unnötiges Gesetz
Der gbs-Sprecher warf den Gruppen um Brand und Griese bzw. Sensburg und Dörflinger in seiner Stellungnahme nicht nur „mangelndes Demokratieverständnis“ vor, sondern auch „juristische Unbelehrsamkeit“. Er verwies dabei auf die im April veröffentlichte Resolution von rund 140 renommierten Strafrechtlern, die sich mit großer Entschiedenheit gegen ein Verbot von Freitodbegleitungen ausgesprochen hatten: „Dass Bundestagsabgeordnete ein solch klares Votum von Fachjuristen ausblenden, ist mir unbegreiflich. Eigentlich sollte es doch jedem Parlamentarier einsichtig sein, dass man die Unterstützung einer Handlung nur dann unter Strafe stellen kann, wenn die unterstützte Handlung selbst eine Straftat darstellt, was der Suizid jedoch nicht ist. Im Gegenteil: Der Suizid ist das ‚letzte Menschenrecht‘. Wer sich freiverantwortlich, wohlinformiert und aus nachvollziehbaren Gründen entscheidet, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, sollte dies auf würdevolle, sanfte Weise tun dürfen. Dazu benötigen die allermeisten Menschen jedoch professionelle Hilfe. Ihnen diese Hilfe mit der schärfsten Waffe des Staates, nämlich den Mitteln des Strafgesetzbuches, zu untersagen, obwohl durch die Hilfeleistung keinerlei Rechtsgüter bedroht werden, ist mit den Prinzipien eines modernen, liberalen Rechtsstaates nicht zu vereinbaren.“
„Juristisch absurd“ sei auch der Vorschlag der Gruppe um Brand und Griese, Angehörigen Freitodbegleitungen zu erlauben, Sterbehilfeorganisationen und ärztlichen „Wiederholungstätern“ jedoch zu verbieten: „Es gibt kein vernünftiges Argument, das eine solche Abgrenzung rechtfertigen könnte“, erklärte Schmidt-Salomon. „Außerdem verlangen wir ja normalerweise gerade in Situationen, in denen es um Leben und Tod geht, die Anwesenheit von Experten, die genau wissen, was sie tun, und die Kriterien ihrer Entscheidungen offenlegen. Nur bei der Sterbehilfe soll es nun exakt umgekehrt sein. Hier sollen ausgerechnet Laien ohne Fachwissen und ohne Transparenzkriterien das tun dürfen, was den Experten verboten ist. Offenbar haben die Parlamentarier bei ihrem Entwurf nicht bedacht, in welche Notsituationen sie schwerstleidende Menschen und ihre Angehörigen damit bringen. Ausgerechnet im Moment der größten existentiellen Bedrängnis sollen sie alleingelassen werden und sich nicht an professionelle Helfer wenden dürfen. Dadurch steigt nicht nur die Wahrscheinlichkeit von Kurzschlussreaktionen, es ist auch zu befürchten, dass die Betroffenen völlig ungeeignete und weiteres Leid verursachende Mittel wählen werden, um ihrem Leben ein Ende zu setzen. Wer solch hohe menschliche Kollateralschäden für ein völlig unnötiges Gesetz, dessen Fehlen in den letzten 140 Jahren niemand bemerkt hat, in Kauf nimmt, handelt ethisch unverantwortlich!“
Kriminalisierung der Freitodbegleitung treibt Menschen in den Verzweiflungssuizid
Dass Brand und Griese bzw. Sensburg und Dörflinger „die verheerenden praktischen Konsequenzen ihrer Vorschläge vollständig ausblenden“, hat Schmidt-Salomon zufolge nicht nur religiöse Gründe (der gbs-Sprecher verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass Brand Mitglied der „Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD“ ist, Griese Mitglied der „Synode der EKD“, Sensberg stellvertretender Bundesvorsitzender des „Verbands der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung“ und Dörflinger Mitglied des „Zentralkomitees der Deutschen Katholiken“). Der blinde Fleck der Abgeordneten sei „nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen, dass sie die Möglichkeiten der Palliativmedizin enorm überschätzen“: „Tatsächlich kann die Palliativmedizin längst nicht allen Patienten helfen – selbst wenn wir das Hundertfache der Mittel einsetzen würden, die der Bundestag für den Ausbau der Palliativversorgung bereitstellen will. Denn viele schwerstkranke Menschen wünschen sich den Tod nicht deshalb herbei, weil sie unter unerträglichen Schmerzen leiden, sondern weil sie, beispielsweise aufgrund eines Verlusts der Kontrolle über ihre Körperfunktionen, nicht mehr in der Lage sind, über ihr Leben in der Weise zu bestimmen, die sie selbst als menschenwürdig erachten. Eine Kriminalisierung der Suizidassistenz würde dieses Problem nicht lösen, sondern weiter verschärfen. Daher müssen wir damit rechnen, dass ein Verbot von Freitodbegleitungen noch mehr Menschen in harte Verzweiflungssuizide treiben wird. Die Parlamentarier sollten sich also sehr genau überlegen, ob sie wirklich dafür verantwortlich sein wollen, dass sich noch mehr Menschen vergiften, erhängen oder vor Züge werfen.“
Ohnehin habe die deutsche Sterbehilfe-Debatte „angesichts der hohen Rate von harten Verzweiflungssuizidversuchen und der äußerst geringen Zahl von professionellen Freitodbegleitungen einen Verlauf genommen, der jeder Rationalität widerspricht“. „Zur Erinnerung: In Deutschland nehmen sich Jahr für Jahr rund 10.000 Menschen das Leben – oftmals auf eine äußerst schmerzhafte, entwürdigende und auch für Außenstehende schwer belastende Weise. Darüber hinaus scheitern jährlich etwa 200.000 Suizidversuche, was für die Betroffenen häufig mit gravierenden Langzeitschäden und für die Angehörigen mit großem psychischem Leid verbunden ist. Zur Lösung dieses gesellschaftlichen Problems, das andere heiß diskutierte Themen hinsichtlich seiner menschlichen und ökonomischen Dimensionen weit in den Schatten stellt, hat die deutsche Politik in den letzten Jahrzehnten so gut wie nichts unternommen! Als aber bekannt wurde, dass sich etwa 300 schwerstleidende Deutsche pro Jahr freiverantwortlich, aus absolut nachvollziehbaren Gründen und bei entsprechender medizinischer Indikation von professionellen Helfern beim Freitod begleiten lassen, gerieten die Politiker in heillose Panik und überschlugen sich mit Forderungen nach Freiheitsstrafen! Dieses Verhalten ist nicht nur wegen des eklatanten Missverhältnisses der Fälle (200.000 : 300) völlig absurd, sondern auch deshalb, weil gerade die gesellschaftliche Akzeptanz von Freitodbegleitungen dazu beitragen kann, die erschreckend hohen Raten von Verzweiflungssuiziden und Verzweiflungssuizidversuchen zu reduzieren.“
Evidenzbasierte Politik und Suizidkonfliktberatungsstellen
Schmidt-Salomon verwies in diesem Zusammenhang auf die Erfahrungen der Schweiz, wo die Akzeptanz professioneller Freitodbegleitungen zu einer deutlichen Verringerung von harten Suiziden und Suizidversuchen geführt habe: „Es mag deutsche Politiker vielleicht verwundern, aber tatsächlich sind Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas äußerst wirksame Instrumente zur Verhinderung von Suizidversuchen. Das hat zwei wesentliche Gründe: Erstens führt die Gewissheit, dass man im Notfall mit professioneller Hilfe auf geordnete und sanfte Weise aus dem Leben scheiden und sein Leiden beenden kann, dazu, dass der psychische Druck bei den Betroffenen abnimmt. Zweitens kommen Sterbehilfeorganisationen, gerade weil sie anerkennen, dass der Suizid unter bestimmten Umständen eine rationale Entscheidung sein kann, viel eher ins Gespräch mit leidenden, sterbewilligen Personen als Institutionen, die den Suizid bzw. die Suizidhilfe ablehnen. Nicht ohne Grund weist Ludwig A. Minelli, der Gründer von Dignitas, seit Jahren darauf hin, dass seine Organisation weit mehr Suizide verhindert, als sie begleitet. Tatsächlich stehen im Zentrum der Arbeit von Dignitas nicht die Hilfen zum Sterben, sondern die Hilfen zum Leben – ein Faktum, das deutsche Politiker mehrheitlich nicht zur Kenntnis nehmen wollen.“
Um zu vernünftigen, rechtsstaatlichen Lösungen zu gelangen, fordert Schmidt-Salomon die Etablierung einer „evidenzbasierten Politik, die sich von empirischen Belegen leiten lässt, statt von religiösen oder politischen Ideologien“: „Wer die Faktenlage zur Kenntnis nimmt, der sollte begreifen, dass die 300 Menschen, die sich aus absolut nachvollziehbaren Gründen für den Freitod entscheiden und sich dabei professionell begleiten lassen, keineswegs das Problem sind, das wir lösen müssen, sondern die 200.000 Menschen, die Jahr für Jahr versuchen, ihr Leben aus fragwürdigen Gründen und mit oftmals entwürdigenden Methoden zu beenden. Mit dem Strafrecht lässt sich dieses Problem ganz sicher nicht angehen. Im Gegenteil: Statt einer Kriminalisierung der Freitodbegleitung, mit dem das Thema noch weiter tabuisiert würde, bräuchten wir endlich eine offene, ehrliche, evidenzbasierte Debatte. Mehr noch: Wir bräuchten ein Netz von Suizidkonfliktberatungsstellen, die ähnlich ergebnisoffen arbeiten wie die bestehenden Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass rigorose Forderungen wie ‚Keine Drogen!‘, ‚Kein Sex unter Teenagern!‘, ‚Keine Abtreibung!‘, ‚Keine Suizide!‘ kontraproduktiv sind, da sie im Ergebnis zu mehr Drogentoten, mehr Teenager-Schwangerschaften, mehr Schwangerschaftsabbrüchen und auch zu mehr Suizidversuchen führen. Das heißt: Wenn der Staat Verzweiflungssuizide und Suizidversuche tatsächlich verhindern möchte, so sollte er Sterbehilfeorganisationen fördern – nicht verbieten! Denn nur diejenigen, die Suizide nicht per se ablehnen, können mit Sterbewilligen in ein offenes Gespräch im Rahmen einer Suizidkonfliktberatung kommen. Dass bislang nur eine verschwindend kleine Anzahl von Abgeordneten zu dieser Einsicht gelangt ist, zeigt, wie gering der Kenntnisstand der politisch Verantwortlichen noch immer ist.“
Gleich zwei gbs-Beiräte werden durch die geplante Gesetzgebung bedroht
Im Rahmen seiner Stellungnahme gab Schmidt-Salomon bekannt, dass die Giordano-Bruno-Stiftung den Schweizer Rechtsanwalt und Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli neu in ihren Beirat berufen hat: „Diese Berufung darf auch als politisches Signal verstanden werden. Mit Ludwig A. Minelli, der neben der Schweizer Organisation auch den deutschen Ableger ‚Dignitas Deutschland‘ gegründet hat, sowie Uwe-Christian Arnold, der als Arzt in den letzten 20 Jahren einigen hundert Patienten geholfen hat, ihr Leben auf sanfte, selbstbestimmte Weise zu beenden, sind gleich zwei unserer Beiräte durch die geplante Gesetzgebung bedroht. Auch deshalb steht für uns fest: Sollte der Deutsche Bundestag eine Kriminalisierung von Freitodbegleitungen beschließen, werden wir dagegen mit allen juristischen Mitteln vorgehen – falls nötig, durch alle Instanzen hindurch bis auf die europäische Ebene.“
In den letzten Monaten habe sich die Giordano-Bruno-Stiftung zusammen mit ihren Bündnispartnern darauf konzentriert, Politiker und Medienverantwortliche über die realen Zusammenhänge aufzuklären. Medial sei diese Strategie zwar aufgegangen, aber die breite öffentliche Debatte habe tragischerweise kaum Einfluss auf die politische Meinungsbildung im Parlament: „Wir haben jedem Bundestagsabgeordneten ein Exemplar des Buches „Letzte Hilfe – Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben“ zukommen lassen, in dem Uwe-Christian Arnold die Schicksale der Menschen schildert, die er in den letzten Jahren als Sterbehelfer begleitet hat. Ich habe bislang, abgesehen von zwei ausgewiesenen christlichen Fundamentalisten, keinen einzigen Sterbehilfekritiker getroffen, der nach der Lektüre dieses Buchs weiterhin für ein Verbot professioneller Freitodbegleitungen eingetreten wäre. Einen ähnlichen Effekt hatten wir uns auch bei Parlamentariern erhofft. Doch wie es scheint, haben sich die meisten Bundestagsabgeordneten gar nicht erst die Mühe gemacht, einen Blick in das Buch zu werfen, obwohl es wie kein anderes die Tätigkeit beschreibt, die künftig verboten werden soll. Offenbar ist es zuviel verlangt, dass sich Abgeordnete wirklich gründlich informieren, bevor sie in die politische Debatte einsteigen. Das mag angesichts der Vielzahl der Themen, mit denen sie sich beschäftigen müssen, subjektiv verständlich sein, löst aber nicht das Problem, vor dem wir stehen.“
Von den vier im Parlament vorgelegten Gesetzesentwürfen, sagte Schmidt-Salomon, sei nur der Vorschlag der Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) zu begrüßen, obgleich es auch in diesem Papier einigen Nachbesserungsbedarf gebe. Der Entwurf der Gruppe um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) liege zwar noch nicht vor, jedoch müsse man anhand des Grundsatzpapiers der Gruppe davon ausgehen, dass der Vorschlag – im Unterschied zu dem Entwurf von Künast/Sitte – die geltende liberale Rechtslage deutlich verschlechtere, obgleich Hintze und Lauterbach in Debatten stets versuchten, den gegenteiligen Eindruck zu erwecken. Völlig indiskutabel seien sowohl der rigide Verbotsvorschlag der CDU-Abgeordneten Sensburg und Dörflinger als auch der Entwurf der interfraktionellen Gruppe um Brand und Griese. Dass dieser Entwurf nach Einschätzung vieler Experten wohl die meisten Abgeordnetenstimmen hinter sich vereinigen wird, hält Schmidt-Salomon für eine „intellektuelle Bankrotterklärung mit gravierenden politischen Nebenwirkungen“: „Ein derartiges Gesetz hätte nicht nur katastrophale Folgen für schwerstleidende Patienten und ihre Angehörigen, sondern würde auch der Politikverdrossenheit in Deutschland weiteren Vorschub leisten. Sollten sich die Befürworter einer Kriminalisierung der Freitodbegleitung im Parlament tatsächlich durchsetzen, wäre dies ein tragischer Beleg für das Versagen der politischen Klasse in Deutschland.“
Eine härtere Gangart in Sachen Sterbehilfe
Angesichts der „Ignoranz der Mehrheit der Parlamentarier, denen es offensichtlich egal ist, dass die öffentliche Debatte in eine völlig andere Richtung geht als der politische Entscheidungsprozess“, habe der Vorstand der Giordano-Bruno-Stiftung beschlossen, eine „etwas härtere Gangart in Sachen Sterbehilfe“ einschlagen, erklärte Schmidt-Salomon. „Obwohl ich alles andere als ein Freund des ‚Wutbürgertums‘ bin, sehe ich derzeit kaum einen anderen Weg als den der politischen Skandalisierung. Wir müssen den Abgeordneten, die die Suizidassistenz verbieten möchten, unmissverständlich klar machen, dass es für sie Konsequenzen haben wird, wenn sie in solch eklatanter Weise gegen die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler verstoßen. Wer wider alle Vernunft und gegen den erklärten Willen einer überwältigenden Bevölkerungsmehrheit für eine Kriminalisierung der Freitodbegleitung stimmt, sollte damit rechnen, dass er die berechtigte Empörung der Bürgerinnen und Bürger zu spüren bekommt! Unser Widerstandsgeist ist jedenfalls nicht erloschen. Uwe-Christian Arnold, der für seinen unermüdlichen Einsatz für schwerstleidende Menschen eigentlich das Bundeverdienstkreuz verdient hätte, mit einer mehrjährigen Haftstrafe zu bedrohen, ist eine politische Farce, gegen die wir uns mit allen Mitteln zur Wehr setzen werden!“
12 Kommentare
Kommentare
Julian Estragon am Permanenter Link
Ich bin ja nicht abgeneigt, noch 50 Jahre zu leben, aber diese Versuche, die Bevormundung am Lebensende noch weiter auszubauen, machen mich wütender als irgendetwas anderes in den letzten Jahren.
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Wo sind wir eigentlich hier? Ich bin einigermaßen hart im Nehmen, aber hier endet beinahe meine Fähigkeit zu einer rationalen Verarbeitung der Vorgänge.
Mein Gott, hätte ich fast gesagt. Ich bin fassungslos ob solcher unfassbar dummer Anmaßung und Menschenverachtung. Was um Himmels Willen (sic!) sind das für Leute? Ich kann mich beim besten Willen in deren Gedankengänge nicht hineinversetzen.Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, über mich selbst einschließlich meines Endes bestimmen zu dürfen, und ich fordere mit aller Bestimmtheit, dass ein Rechts- und Verfassungsstaat dies unangetastet lässt. Letztlich wird es auch so kommen, denn im Grunde ist der Bundestag nur dabei, seinem Album von vornherein verfassungswidrigen Gesetzen ein neues Ruhmesblatt hinzuzufügen. Das tröstet mich aber nicht über die gezeigte Haltung der Protagonisten dieser Schandgesetzgebung hinweg. Wie gesagt, was ist das nur? Dummheit? Machtanspruch? Keine Ahnung von den Fakten? Moralische Blindheit? Religiotie? Selbst alles zusammen kann mir hier keine Erklärung bieten. Ich werde mich jedenfalls nun direkt an "meine" BT-Abgeordneten wenden.
Eine Schande, wirklich.
Klarsicht am Permanenter Link
Zitat: […] „Michael Schmidt-Salomon, hat […] angekündigt, gegen ein entsprechendes Gesetz an der Seite des Dignitas-Gründers und neuen gbs-Beirats Ludwig A.
Auch deshalb steht für uns fest: Sollte der Deutsche Bundestag eine Kriminalisierung von Freitodbegleitungen beschließen, werden wir dagegen mit allen juristischen Mitteln vorgehen – falls nötig, durch alle Instanzen hindurch bis auf die europäische Ebene.“ […]
Sollte ein „Sterbehilfegesetz“ gegen die Mehrheit der Bundesbürger verabschiedet werden, würde der gleiche Rechtszustand existieren, wie er beim unsäglichen „Beschneidungsgesetz“ besteht. Hier wie dort bliebe nach meiner Kenntnis nur des Rechtsmittel der „abstrakten Normenkontrolle“. Die Durchführung des „abstrakten Normenkontrollverfahrens“ könnte u. a. nur von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Den beiden Bundestagsabgeortneten Frau Griese und Herrn Brand habe ich am 10. Juni 2015 folgende gleichlautende Mail geschrieben:
„Betr.: Gesetzentwurf zur Sterbehilfe.
Sehr geehrte Frau Griese !
Sehr gehrter Herr Brand !
Ich bitte Sie, sich unbedingt die Zeit zu nehmen, in den folgenden Link hineinzusehen. Der Inhalt des darin befindlichen Videos und der Text unterhalb von ihm könnte Sie evtl. veranlassen, Ihren Gesetzentwurf zur Sterbehilfe noch einmal zu überarbeiten.
Gehört aktive Sterbehilfe mit zum „christlichen Heilsgeschehen“ ?
https://www.youtube.com/watch?v=hTDHx34qKPc
Mit freundl. Gruß usw.“
Es grüßt
Klarsicht
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Nicht ganz. Gegen eine neue Strafrechtsbestimmung, durch die ich mich in meinen Grundrechten verletzt fühle, ist eine Beschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG beim BVerfG möglich.
Zulässigkeitsvoraussetzungen sind:
1. Der Beschwerdeführer muss in eigenen Grundrechten betroffen sein.
2. Er muss gegenwärtig beschwert sein; die Beeinträchtigung darf also einerseits nicht bereits der Vergangenheit angehören und andererseits nicht erst in der Zukunft eintreten. Bei einem grundrechteverletzenden Gesetz ist die Beschwer mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegeben.
3. Er muss eine unmittelbare Beschwer erleiden; an einer solchen fehlt es – insbesondere bei Gesetzen –, wenn nicht die angegriffene Maßnahme, sondern erst ein weiterer (Vollzugs-)Akt die Grundrechtsbeeinträchtigung herbeiführt; eine strafgerichtliche Verurteilung braucht der Beschwerdeführer jedoch nicht abzuwarten.
Ähnlich wie Klagen gegen die informationelle Selbstbestimmung werden diese Voraussetzungen aller Wahrscheinlichkeit durch das BVerfG durch ein grundrechtsbeeinträchtigendes (Straf-)Gesetz als gegeben angesehen werden. Einer abstrakten Normenkontrolle bedarf es daher voraussichtlich nicht.
Der Vergleich mit dem in der Tat unsäglichen Beschneidungsgesetz passt nicht ganz. Hier werden Handlungen -nämlich der Beschneidenden- nicht pönisiert, sondern vielmehr strafrechtlich freigestellt. Die Rechte der beschnittenen Kinder betrifft dieses Gesetz allenfalls indirekt, so dass es an der Unmittelbarkeit der Rechtsverletzung fehlt. Und ansonsten gibt es keinen Beschwerten... Hier sieht man den Irrsinn, der sicherlich Methode hat. Nicht umsonst handelt es sich ja bei der Beschneidungsregelung um eine des bürgerlichen Rechts... (Familiensorge).
Ich werde mich jeder Art von Klage, insbesondere durch die GBS, bei Möglichkeit sofort anschließen.
Klarsicht am Permanenter Link
Es würde mir (immerhin schon 77) sehr gefallen, wenn der Bürger (einzeln oder im Kollektiv) die genannte Rechtsnorm in Anspruch nehmen könnte, um sich gegen ein in Kraft getretenes „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ we
Es grüßt
Klarsicht
Michael Schmidt... am Permanenter Link
Glücklicherweise würden wir bei einer Verabschiedung eines Gesetzes zur Kriminalisierung der Sterbehilfe juristisch lange nicht so mittellos dastehen wie damals beim Beschneidungsgesetz (wo ja auch eine deutliche Bevö
Anders als beim Thema "Beschneidung" sind wir von einem Gesetz zum Thema "Sterbehilfe" nämlich direkt betroffen - und zwar jeder einzelne Bundesbürger, da ihm das Recht auf professionelle Suizidhilfe verweigert wird, insbesondere aber Uwe-Christian Arnold, der von einer mehrjährigen Haftstrafe bedroht wird, sowie Ludwig A. Minelli, dessen Verein "Dignitas Deutschland" wohl verboten würde. Die gbs würde die Klage ihrer Beiräte Arnold und Minelli selbstverständlich unterstützen/mittragen.
Zuvor allerdings wollen wir noch unser Möglichstes versuchen, dass ein solches Verfahren gar nicht erst nötig wird (allerdings sehen die Chancen dafür momentan nicht besonders rosig aus, was auch den etwas schärferen Ton des obigen Textes erklärt).
Klarsicht am Permanenter Link
Zitat: [...] „Die gbs würde die Klage ihrer Beiräte Arnold und Minelli selbstverständlich unterstützen/mittragen.“ [...]
Ich selbstverständlich auch, wenn ich (immerhin schon 77) zeitlich noch die Gelegenheit dazu habe. Ich denke da an mindestens 500,- € !
Es grüßt
Klarsicht
Hans Trutnau am Permanenter Link
Zum Normenkontrollverfahren (sinngemäß aus BVerfG): Der Antrag kann nur (a) von der Bundesregierung, (b) einer Landesregierung oder (c) eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.
Antje T. am Permanenter Link
Auch ich möchte, wie viele Andere auch, zum gegebenen Zeitpunkt für mich selbst entscheiden und nicht mich bevormunden lassen. Es ist mein Leben und meine Würde.
[Sakasmus] Der Wegbruch oder die Beschränkung einer riesigen Geldgenerierungsquelle kann von konservativer Seite einfach nicht genehmigt werden. Man muß die Menschen zwingen, sich ganz im Sinne christlicher Menschlichkeit bis zum Ende zu quälen. Das ist wahre christliche Menschenwürde. Hauptsache der Rubel rollt.[Sakasmus off]
Bernd Lauert am Permanenter Link
Pflege schafft keine Arbeitsplätze, da sie ja auch finanziert werden muss. Stünde dieses Geld für anderes zur Verfügung, wäre die Volkswirtschaft natürlich besser dran (vgl. Broken Window Fallacy).
Sie haben aber natürlich Recht, dass es da einige christlich denominierte Institutionen gibt, die davon profitieren und daher das Loblied auf die Fremdbestimmung besonders laut singen.
malte am Permanenter Link
"...fordert Schmidt-Salomon die Etablierung einer „evidenzbasierten Politik, die sich von empirischen Belegen leiten lässt, statt von religiösen oder politischen Ideologien“"
Sorry, aber das ist Unsinn. Politik ist IMMER von Ideologien bestimmt, sonst wäre sie keine Politik. Man kann fordern, dass Ideologie nicht den Blick auf die empirischen Belege verstellen darf, aber allein auf Empirie lässt sich keine Politik begründen.
Andreas Remark am Permanenter Link
Man sollte den Entwurf von Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger nicht ernster nehmen als er ist. Sowohl Sensburg (Strafanzeige seiner Freundin wg.