Schweiz

Keine Corona-Maßnahmen-Ausnahmen für Religionsgemeinschaften

Der Bundesrat beschloss gestern vorübergehende Grundrechtseinschränkungen, um die Schweizer Corona-Fallzahlen zu reduzieren. Ausgenommen bleiben einzig religiöse Anlässe. Dies ist nicht zu rechtfertigen. Auch kirchliche Veranstalter sind gleichermaßen in die Pflicht zu nehmen.

Am 8. Dezember beschränkte der Bundesrat die Öffnungszeiten für Läden und Gastronomiebetriebe und untersagte jede Form von Kulturveranstaltungen und öffentlichen Versammlungen. Davon ausgenommen sind nebst den Tagungen von Parlamenten einzig "religiöse Feiern sowie Versammlungen".

Diese Ausnahmeregelung ist durch nichts zu rechtfertigen. In diesen schwierigen Zeiten können kulturelle Veranstaltungen und Treffen mit Freunden und Verwandten Halt und Trost spenden. Der Bundesrat verlangt aber unmissverständlich, dass Gastronomen und Veranstalter auf ihre Angebote und Privatpersonen auf die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse verzichten, damit wir mit gemeinsamem Effort wieder die Kontrolle über die Pandemie erlangen.

Für die Beschränkung der Grundrechte müssen außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die hohen Fallzahlen, die prekäre Situation in den Spitälern und die große Zahl der Corona-Toten rechtfertigen den vorübergehenden Eingriff in die Versammlungs- und die Wirtschaftsfreiheit.

Es ist schlichte Willkür, wenn der Bundesrat einzig religiöse Akteure von der Pflicht ausnimmt, ihren Beitrag zur Pandemiebewältigung zu leisten. Nicht nur, weil gerade Gottesdienste schon mehrfach zum Hort für Corona-Ansteckungen wurden. Sondern auch, weil auch mit einer vorübergehenden Versammlungsbeschränkung der Kerngehalt des Bundesverfassungsartikels 15 zur Glaubens- und Gewissensfreiheit gewahrt bleibt: Jede Person ist weiterhin frei, ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und einer Gemeinschaft anzugehören. Einzig das Versammeln müsste vorübergehend in die virtuelle Welt verlegt werden – so, wie es der Bundesrat auch Kulturveranstaltern auferlegt.

Andreas Kyriacou, Präsident der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, betont: "Es ist reine Willkür, dass ein Konzert oder ein Treffen Gleichgesinnter stattfinden darf, wenn es als religiöse Feier deklariert wird, in allen andern Fällen aber verboten wird. Der Bundesrat muss alle gesellschaftlichen Akteure gleichermaßen in die Pflicht nehmen, eben auch die Religionsgemeinschaften."

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