Der Bundesrat beschloss gestern vorübergehende Grundrechtseinschränkungen, um die Schweizer Corona-Fallzahlen zu reduzieren. Ausgenommen bleiben einzig religiöse Anlässe. Dies ist nicht zu rechtfertigen. Auch kirchliche Veranstalter sind gleichermaßen in die Pflicht zu nehmen.
Am 8. Dezember beschränkte der Bundesrat die Öffnungszeiten für Läden und Gastronomiebetriebe und untersagte jede Form von Kulturveranstaltungen und öffentlichen Versammlungen. Davon ausgenommen sind nebst den Tagungen von Parlamenten einzig "religiöse Feiern sowie Versammlungen".
Diese Ausnahmeregelung ist durch nichts zu rechtfertigen. In diesen schwierigen Zeiten können kulturelle Veranstaltungen und Treffen mit Freunden und Verwandten Halt und Trost spenden. Der Bundesrat verlangt aber unmissverständlich, dass Gastronomen und Veranstalter auf ihre Angebote und Privatpersonen auf die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse verzichten, damit wir mit gemeinsamem Effort wieder die Kontrolle über die Pandemie erlangen.
Für die Beschränkung der Grundrechte müssen außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die hohen Fallzahlen, die prekäre Situation in den Spitälern und die große Zahl der Corona-Toten rechtfertigen den vorübergehenden Eingriff in die Versammlungs- und die Wirtschaftsfreiheit.
Es ist schlichte Willkür, wenn der Bundesrat einzig religiöse Akteure von der Pflicht ausnimmt, ihren Beitrag zur Pandemiebewältigung zu leisten. Nicht nur, weil gerade Gottesdienste schon mehrfach zum Hort für Corona-Ansteckungen wurden. Sondern auch, weil auch mit einer vorübergehenden Versammlungsbeschränkung der Kerngehalt des Bundesverfassungsartikels 15 zur Glaubens- und Gewissensfreiheit gewahrt bleibt: Jede Person ist weiterhin frei, ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und einer Gemeinschaft anzugehören. Einzig das Versammeln müsste vorübergehend in die virtuelle Welt verlegt werden – so, wie es der Bundesrat auch Kulturveranstaltern auferlegt.
Andreas Kyriacou, Präsident der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, betont: "Es ist reine Willkür, dass ein Konzert oder ein Treffen Gleichgesinnter stattfinden darf, wenn es als religiöse Feier deklariert wird, in allen andern Fällen aber verboten wird. Der Bundesrat muss alle gesellschaftlichen Akteure gleichermaßen in die Pflicht nehmen, eben auch die Religionsgemeinschaften."
6 Kommentare
Kommentare
David See am Permanenter Link
wenn man dem Süchtigen, den Suchtstoff wegnimmt und er dann merkt das er den Suchtstoff gar nicht braucht, deshalb bleiben sog Gotteshäuser offen.
Konrad Schiemert am Permanenter Link
Gratuliere zu der sehr kompakten Formulierung. Hoffentlich kommt während und nach Pandemie ein neue Austrittswelle, gegen keine "Wellenbrecher"-Maßnahme helfen kann.
M. Landau am Permanenter Link
Der religiöse Wahn der Kirchen und ihren engagierten Protagonisten und nibelungentreuen Mitläufern, hat bereits Millionen das Leben gekostet und wir, so wie es aussieht, auch in Zukunft noch viele Menschenleben forder
Eigentlich könnte es mir egal sein, wenn die Gläubigen in ihren Kirchen eng zusammen abhängen. In Zeiten der Pandemie haben Super-Superding-Events, wie etwa Gottesdienste, jedoch unmittelbare Auswirkungen auf Unbeteiligte und Unschuldige; all die Millionen Menschen außerhalb der Kirchen. Wie eh und je gehen religiöse Eiferer skrupellos über Leichen. Die Gesundheit und sogar das Leben ihre Mitmenschen schert sie nicht. Als potenzielle Virenschleudern sorgen sie maßgeblich, für die rasche und flächendeckende Ausbreitung der Seuchen. Die Mär der »Hygienemaßnahmen« wird damit zu einer weiteren Fabel in deren Katechismus. In der Praxis haben sich diese Präventivmaßnahmen für Gottesdienste als ineffizient erwiesen. Nur eines wird damit abermals bestätigt: Märchen werden durch ständiges Wiederholen nicht wahrer. Kirchen werden, wie schon so oft in der Geschichte, abermals zum Ursprung des Verderbes für zahllose Menschen.
In diesem Sinne: fahrt zur Hölle! ...aber da sind sie ja längst, sie wissen es nur noch nicht.
David Z am Permanenter Link
Zum Glück haben wir Mitstreiter wie Sie, der die Menschen anschaulich in gut und böse teilt und uns vergegenwärtigt, dass die Welt nur schwarz und weiss kennt.
M. Landau am Permanenter Link
Ihre stupident persönlichen Taxierung sind so erbärmlich, aber zu mehr reicht es eben nicht. Sie vermisst niemand, drum müssen Sie sich immer wieder aufdrängen.
Resnikschek Karin am Permanenter Link
Missbrauch der Religionsfreiheit! Diese ist doch keine Lizenz zum Anstecken gesunder Menschen, die dann evtl. sogar sterben! Auch wenn die Querdenker noch viel verantwortungsloser sind.