Kommentar
Der Hundertjährige, der vor Gericht steht
Foto: © Tobias Nordhausen, Flickr CC BY-NC 2.0
Jahrzehntelang hat die Justiz NS-Verbrechen nicht verfolgt und angeklagt. Jetzt steht eine greise Täter-Generation vor Gericht. Muss das wirklich sein? Ja – denn für die Beteiligung am Jahrhundertverbrechen kann es keine Verjährung geben. Das sind wir den Opfern schuldig.
Eine mitleiderregende Szene: der Angeklagte Josef S. schleppt sich, auf seinen Rollator gestützt, mühsam in den Gerichtssaal. Seinen Kopf will er hinter einer blauen Mappe verstecken. Dann setzt er sich – und schweigt. Der Prozess beginnt mit Verzögerung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in 3.518 Fällen zwischen 1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen vor. Seinen Dienst tat er, damals als Zwanzigjähriger, beim SS-Wachbataillon. Heute ist der Mann einhundert Jahre alt. Sein Verteidiger wiederholt ihm flüsternd einige Ausführungen des Staatsanwalts. Geplant sind 22 Verhandlungstage, die sich bis Anfang kommenden Jahres hinziehen werden. Verhandelt werden kann nur zwei Stunden am Tag. Der gesundheitliche Zustand des Angeklagten ist fragil. Es soll dennoch zügig vorgegangen werden.
Der hundertjährige Josef S. ist nicht der einzige betagte Angeklagte, den seine Vergangenheit am Lebensende einholt. Im letzten Sommer stand der 93-jährige ehemalige Wachmann Bruno Dey in Hamburg vor Gericht und wurde der Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen für schuldig befunden, weil er von August 1944 bis April 1945 SS-Wachmann in Stutthof war. Er erhielt wegen seines Alters zur Tatzeit eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Vor wenigen Wochen sollte beim Landgericht Itzehoe gegen Irmgard F. verhandelt werden, 96 Jahre alt und einst Sekretärin des Lagerkommandanten, ebenfalls im KZ Stutthof. Sie ist der Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen angeklagt. Laut Anklage soll sie zwischen Juni 1943 und April 1945 bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet haben. Die alte Frau war vor Prozessbeginn mit einem Taxi aus dem Pflegeheim geflohen, ehe sie von der Polizei in Haft genommen wurde. Demnächst soll verhandelt werden.
Es ist ein weiterer Prozess gegen KZ-Mitarbeiter, in dem es nicht darum geht, dass der Angeklagten vorgeworfen wird, selbst gemordet oder Morde befohlen zu haben, sondern darum, dass sie durch ihre Arbeit im Lager dazu beigetragen hat, dass die Mordmaschine immer weiter laufen konnte. Weitere Verfahren bei den Staatsanwaltschaften in Erfurt, Hamburg, Weiden sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle stehen an. Die Vorwürfe lauten jeweils auf Beihilfe zum Mord in einer Vielzahl von Fällen.
Tatsache ist: die Prozesse sind Beleg einer skandalösen Verspätung. Die Frage drängt sich auf: wie lange soll man die Unterlassungen und Versäumnisse noch nachholen? Jahrzehntelang waren Verfahren nicht eröffnet oder beinahe routinemäßig eingestellt worden. Es sollte nur bestraft werden, wer einer Beteiligung an ganz konkreten Morden überführt wurde. Es fehlte durchweg an gesetzgeberischen Signalen. Es fehlte das "Wollen", NS-Täter, als diese noch keine Greise waren, vor Gericht zu bringen. Persönliche Schuld verschwand so im Dickicht von Beweisakten, Gutachten und Verteidiger-Strategien.
Erst nach dem Urteil gegen John Demjanjuk, ein Wachmann, der als "ukrainischer Hilfswilliger" im Vernichtungslager Sobibór tätig war und 2011 in München verurteilt wurde, ist die Justiz nach jahrzehntelanger Untätigkeit wieder aktiv geworden. Wer als kleines Rädchen beim großen Massenmorden der Nazis dabei war, der kann seither auch ohne konkreten Tatverdacht wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden. Mord verjährt nicht.
Ein Hundertjähriger auf der Anklagebank? Können er und die anderen greisen Täter und Täterinnen begreifen, was sie an Schuld auf sich luden, als sie als junge Menschen bereit waren zur Teilnahme an einem Jahrhundertverbrechen? Kann die Justiz nach Jahrzehnten diese Verbrechen noch sühnen? Kann ein Gericht jemanden angemessen bestrafen für die Beteiligung an einem kollektiven System der Barbarei – dafür, am "reibungslosen Ablauf der Tötungsaktionen" reibungslos teilgenommen zu haben? Vor allem aber: kann den Opfern und ihren Hinterbliebenen überhaupt Gerechtigkeit, späte Wiedergutmachung widerfahren? Sind diese viel zu späten Anklagen und Prozesse tatsächlich nicht mehr einer moralischen Symbolik als juristischer Rechtsstaatlichkeit geschuldet?
Eine empörende Bilanz
Die Nichtverfolgung von NS-Verbrechen ist beschämend. Eine skandalöse, jahrzehntelange Verweigerung von Strafverfolgung, eine konsequente Strafvereitelung im Amt. Dafür gehörte die Justiz auf die Anklagebank. Einige Zahlen: In den drei Westzonen und der Bundesrepublik wurde von 1945 bis 2005 insgesamt gegen 172.294 Personen wegen strafbarer Handlungen während der NS-Zeit ermittelt. Das ist angesichts der monströsen Verbrechen und der Zahl der daran Beteiligten Menschen nur ein winziger Teil. Das hatte seine Gründe: Im Justizapparat saßen anfangs dieselben Leute wie einst in der NS-Zeit. Viele machten sich nur mit Widerwillen an die Arbeit. Auch politisch wurde auf eine Beendigung der Verfahren gedrängt, dafür sorgten schon zahllose Amnestiegesetze.
Zu Anklagen kam es letztlich gerade einmal in 16.740 Fällen – und nur 14.693 Angeklagte mussten sich tatsächlich vor Gericht verantworten. Verurteilt wurden schließlich gerade einmal 6.656 Personen, für 5.184 Angeklagte endete das Verfahren mit Freispruch, oft aus Mangel an Beweisen. Die meisten Verurteilungen – rund 60 Prozent – endeten mit geringen Haftstrafen von bis zu einem Jahr. Ganze neun Prozent aller Haftstrafen waren höher als fünf Jahre. Vor dem Hintergrund eines der größten Verbrechen in der Menschheitsgeschichte eine skandalöse, empörende Bilanz.
Von der Justiz hatten die NS-Täter nichts zu befürchten. Die meisten Deutschen wollten von Kriegsverbrechern, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von den NS-Verstrickungen, von schuldhaften Täter-Biographien, kurz: vom moralischen und zivilisatorischen Desaster Hitler-Deutschlands nichts mehr wissen. Aus der Politik gab es keine zwingenden Gesetzesvorgaben. Unter diesem Eindruck zeigte vor allem die Justiz nur wenig Neigung, ehemalige NS-Täter zur Verantwortung zu ziehen, zumal dort bekanntlich eine besonders starke personelle Kontinuität zur NS-Zeit gegeben war. Die Bereitschaft, in NS-Strafsachen zu ermitteln und zu handeln, ging nahezu gegen null.
Wenn nun nach Jahrzehnten juristischer – auch politisch gewollter – Ignoranz einer letzten noch lebenden Täter-Generation der Prozess gemacht wird, ist das auch eine späte Einlösung des Versprechens, das die Bundesrepublik einst gegeben hatte: Nie wieder!
Kann persönliche Schuld verjähren? Nein, sagt Alfred Grosser, denn das vergangene Geschehen ist keineswegs abwesend in der Gegenwart, nur weil es vergangen ist. Der Respekt vor den Hinterbliebenen verpflichtet uns, die Schuld und die Schuldigen zu benennen, solange es noch möglich ist. Die Verbrechen von damals sind zu gewaltig, um heute zu sagen: Jetzt soll endlich einmal Schluss sein.

Kommentare (9)
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Wer diesen Standpunkt teilt,
Wer diesen Standpunkt teilt, der hat nichts vom Sinn des Rechts verstanden. Die bundesdeutsche Justiz hat schlimmste Täter, insbesondere Nazi-Juristen geschützt, so dass die jetzigen NS-Pozesse nur als Willkür angesehen werden können. Der Sinn des Rechts ist Resozialisierung, neben dem Schutz des Allgemeinheit. Welche Gefahr geht von diesen über 90jährigen aus. Keiner von denen wird ein 4. Reich mit Konzentrationslagern und Mordmaschinerie aufbauen. Um Sekretärinnen und Wachen vor Gerichte zu zerren wird leider getrixt und die individuelle Schuld verallgemeinert. Das hilft den Opfern Nichts!
Der Artikel sagt alles was
Der Artikel sagt alles was man dazu zu sagen hätte. Eigentlich gehörten die damaligen
Politiker, welche nach 1945 am Ruder waren und auch die damaligen Richter auf die Anklagebank, da damals nicht gleich die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen
wurden ist es jetzt nur noch Alibifunktion.
Der damalige Geist des NS Regimes spukte damals noch immer in deren Köpfen und der Wille zu einer Aufarbeitung war somit nicht vorhanden.
Jetzt nach über 70 Jahren ist es eigentlich eine Farce was da geschieht, die nur noch lächerlich ist und keine Schuld wirklich sühnen kann.
Danke für den Text. Als
Danke für den Text. Als Angehöriger einer Tante, die jetzt 93 Jahre alt ist, habe ich, naturgemäß, eine gespaltene Meinung dazu. Einerseits sehe ich es wie sie, aber andererseits tun mir die älteren Menschen leid, insofern sie sich geändert haben. Das mit der Justiz ist in der Tat ein Skandal und sollte aufgearbeitet werden, übrigens ebenso ein Skandal ist, dass heute noch Recherchen zu offensichtlichen Kriegsverbrechen nicht gerne gesehen, wenn nicht sogar gehindert, werden dem näher nachzugehen. Warum ich dies schreibe? Meine Tante war 1941 ein Kind, und erinnert sich an "russische Kriegsgefangene" die man wie Vieh durch unser Heimatdorf trieb. Ihr Bruder, mein Vater, der 2006 an Krebs verstorben ist, erinnerte sich daran als Kind die russischen Worte "stoj" und "stoj pan" gehört zu haben und daran diesen Kriegsgefangenen die Hunger litten Nahrung (eigentlich Viehfutter: Zuckerrüben und Möhren) "über einen Zaun" geworfen zu haben. Ich wollte der Sache 2018 näher auf den Grund gehen. Unser Dorf ist heute Teil einer größeren Gemeinde. Der Ortsachivar, und Geschichtskundige, riet mir von der Sache Abstand zu nehmen, es wäre nicht gut dem weiter nachzugehen......Solange es auch solche aktuellen Aussagen gibt finde ich, das kein Schlußstrich gezogen werden sollte. Übrigens, ich bin im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Schweiz zu Hause, und auch hier wird, wie ich Ihnen gerade geschrieben habe, noch viel totgeschwiegen was in der Zeit von 1933 - 1945 an Verbrechen geschah.
Gruß
Bernie
Richtig, solange da noch
Richtig, solange da noch Menschen leben, die nicht sagen wollen/können: ich habe (Mit) Schuld,
solange muss die Schuld ausgegraben werden. Ich lebe hier in der Nähe von Ladelund. Hier in diesem Dorf wird nichts mehr vertuscht.
@Gudrun Hölling
@Gudrun Hölling
Ich sehe es wie sie, aber die Begebenheit an die sich meine Angehörigen, die damals noch Kinder waren, erinnern ist kaum noch recherchierbar, da wir kein Konzentrationslager in der Nähe hatten.
Mir bleiben also nur die verschwommenen, filmhaften Kindheitserinnerungen meines verstorbenen Vaters und meiner Tante, und die Spekulation wo dies genau geschah.
Die hiesige Friedensbewegung hat über einen nahegelegenen Nachbarort etwas herausgefunden, und vielleicht frage ich da einmal nach?
Dort wurden sowjetische Kriegsgefangene als "Flakhelfer" eingesetzt, beim Westwall, und bei verschiedenen Firmen, und landwirtschaftlichen Unternehmen, ebenso wie andere Nationalitäten als Zwangsarbeiter....es gibt also noch viel aufzuklären und ich hoffe, dass unerschütterliche Menschen dieser Aufklärung auch hier annehmen.
Gruß
Bernie
Zu denken, dass es "Nie
Zu denken, dass es "Nie wieder!" mit ewiger Gültigkeit geben kann, ist blauäugig. Dazu ist das gängige Bildungswesen und seine gesamte Arbeit sowie die historische Aufarbeitung (z. B. in der ehemaligen DDR, aber auch in einem guten Teil anderer Länder der gesamten Erde viel zu naiv, unkritisch und häufig religions- bzw. ideologiegebunden tätig. - Asbach-uralte Sekretärinnen und Wachmänner heute noch vor die Gerichte zu zerren dient bestenfalls einer juristisch-gesellschaftlichen Selbstbefriedigung, die darüber häufig genug nicht hinaus geht. Solche Berufsgruppen arbeite(tete)n grundsätzlich abhängig und weisungsgebunden, sie sind "Befehlsempfänger"; in solcher Funktion einen Vorgesetzten auf Missstände und/oder Unrecht aufmerksam zu machen, ist auch heute in vielen Bereichen und weiten Teilen der Welt unangenehm, zuweilen sogar gefährlich - denn es setzt einen souveränen klug-kritischen Kopf als Chef/Vorgesetzten voraus. Sind diese vielleicht weit gestreut und/oder überall vorhanden??? Natürlich kann man Befehle verweigern und sollte dies manchmal auch tun - aber man wird mit Konsequenzen rechnen müssen, die von der Mentalität der Vorgesetzten abhängig sind; unter Letzteren gibt es weltweit zeitgenössisch so Einige, die Widerspruch nur ungern oder gar nicht dulden (würden). Manchmal muss man erst den Vorgesetzten umerziehen, schließlich ist er im Betrieb eine Art "kleine Legislative". Das Dritte Reich war ein umfassendes, geschlossenes totalitäres System, in dem die Möglichkeiten der Schlupflöcher äußerst dünn gesät waren und die Sabotage umfassend radikal verfolgt wurde. Die Evolution lehrt uns, dass der Mensch überleben will - auch die abhängig Beschäftigten.
Vielleicht werden ja die in
Vielleicht werden ja die in den fünfziger und folgenden Jahren aktiven Staatsanwälte und Richter dermaleinst wegen Strafvereitelung im Amt vor Gericht gestellt.
Das sind schon
Das sind schon schwerewiegende Behauptungen vom Autor. Welche Täter wurden denn wissentlich nicht vor Gericht gestellt?
…“denn für die Beteiligung am
…“denn für die Beteiligung am Jahrhundertverbrechen kann es keine Verjährung geben. Das sind wir den Opfern schuldig“. Ist das die angemessene Basis, um Recht zu sprechen und eine sachliche Sicht der Dinge zu ermöglichen?
In unserem Rechtswesen gibt es einen unumstößlichen Grundsatz, der lautet „Im Zweifel für den Angeklagten“. Außerdem ist es selbstverständlich, dass ein Angeklagter - unabhängig von der Schwere der Tat - ein Recht auf menschliche Behandlung hat.
Ist es etwa menschlich, einen Greis vor Gericht zu zerren mit dem Ziel, ihm eine konkrete Tat nachzuweisen (das ist doch das Mindeste, was erreicht werden soll), die er vor mehr als 76 Jahren begangen haben soll?
Gibt es eine spezielle „Lex Nationalsozialismus“, die den Grundsatz „in dubio pro reo“ außer Kraft setzt?
Rache und Sühne, die wir „den Opfern schuldig“ sind, ist eine Kategorie aus der Zeit von vor über 2000 Jahren, die wir eigentlich überwunden haben sollten.
Das Christentum hat eine Aufklärung durchgemacht, über die wir glücklich sein können. Trotz dieses Fortschritts gibt es noch Menschen wie Herrn Ortner, die meinen, sie wären es „den Opfern schuldig“, dass die „Schuldigen“ für das „Jahrhundertverbrechen“ sühnen.
Meiner Ansicht nach sollten wir nicht ununterbrochen der Welt (und uns selbst) zu beweisen suchen, dass wir aus der Geschichte gelernt haben und die Schuldigen bestrafen.
Wir sollten vielmehr alles in Bewegung setzen, damit so etwas nicht wieder geschehen kann. Das ist es, was wir den Opfern schulden!!! Vor allem aber sollten wir nicht dem Irrtum aufsitzen, wir wären heute besser als die „bösen Nazis“ im Dritten Reich. Wir haben lediglich das unermessliche Glück der späten Geburt und niemand weiß, wie er unter jenen Umständen gehandelt hätte. Man muss übrigens nicht unbedingt so weit in der Geschichte zurückgehen um z. B. zu beobachten, wie „schändlich“ sich manche Menschen in der DDR verhalten haben, um kleine Vorteile zu ergattern oder es wenigstens zu schaffen, dass ihre Kinder eine ordentliche Schulbildung bekommen.
Aus dem Artikel von Herrn Ortner lese ich eine gewisse Selbstgerechtigkeit sowie unangemessene und harte Vorverurteilung des Angeklagten.
Jeder - wirklich jeder - Angeklagte hat das Recht auf faire Behandlung. Nicht mehr und nicht weniger.