Schwangerschaftsabbruch

Eine Frau blickt auf das britische Parlamentsgebäude

England: Abtreibung jetzt für Frauen straffrei

Mit Ende April ist in England ein Gesetz in Kraft getreten, das klar regelt, dass Frauen wegen ihrer eigenen Abtreibung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Während das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und Regelungen für Ärzte oder andere Dritte bestehen bleiben, gilt dies für die betroffene Frau selbst nicht mehr. Damit wurde ein entsprechender Straftatbestand aus dem Jahr 1861 ("Offences against the Person Act") außer Kraft gesetzt und die strafrechtliche Verfolgung zumindest für die betroffenen Frauen beendet.

USA: Oberster Gerichtshof erlaubt zeitweilig Abtreibungspille per Versand

Das Abtreibungsmedikament Mifepriston darf in den USA vorerst weiterhin uneingeschränkt per Post versandt werden. Das entschied der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) der Vereinigten Staaten im Eilverfahren. Damit stehen medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche vorerst auch wieder ungewollt Schwangeren offen, die in einem Bundesstaat mit strengen Abtreibungsgesetzen leben.

Regierungsgebäude von Liechtenstein

Initiative strebt Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fürstentum Liechtenstein an

Die Initiative "Fristenlösung für Liechtenstein" strebt einen straffreien Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche und die Aufhebung des Informationsverbots an, um Selbstbestimmung und medizinische Versorgung zu stärken. Davon betroffen wären 20 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr. Sollte die Initiative erfolgreich sein, müssen noch das Parlament und das Fürstenhaus zustimmen.

Im Gesundheitsausschuss

Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen – was tun?

Wird der Staat seinem Versorgungsauftrag mit Blick auf gesetzeskonforme Schwangerschaftsabbrüche gerecht? Wird die Lage noch dadurch verschärft, dass sich Kliniken in gemischt-konfessioneller oder katholischer Trägerschaft weigern, nicht einmal medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen? Das war Thema bei einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags.

Aachener Gericht kippt "Bannmeile" um Abtreibungspraxis

Kundgebungen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Arztpraxen oder Beratungsstellen für ungewollt Schwangere beschäftigen immer wieder die Gerichte. Mit Gebeten sowie Plakaten von Babys, Föten und Heiligenfiguren versuchen Aktivisten regelmäßig, Einfluss auf Frauen in Konfliktsituationen zu nehmen.

Madrid vor Gericht: Register mit Abtreibungsgegnern im Gesundheitswesen kommt

In Spanien muss, wer einen Beruf im Gesundheitswesen ausübt und aus Gewissensgründen einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch ablehnt, auf einer Liste des Gesundheitsministeriums geführt werden. Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat nun entschieden, dass auch die Regionalregierung der Hauptstadt die Vorbereitungen für ein solches Register für das medizinische Fachpersonal einleiten muss.

"Halte deine Rosenkränze von meinen Eierstöcken fern"

"Im OP-Saal gilt das Grundgesetz, nicht die Bibel"

Am vergangenen Freitag diskutierte der Bundestag zwei Gesetzentwürfe von Grünen und Linken zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Auch die EU-Kommissare befassten sich mit dem Thema Abtreibung. Zwar sprach sie sich gegen einen neuen Geldfonds zur Unterstützung von ungewollt Schwangeren aus. Dennoch können die Mitgliedstaaten jetzt Hilfen aus dem schon bestehenden "Europäischen Sozialfonds Plus" abrufen. 

Blick von der Bühne auf die Demonstranten

Ein vergifteter Sieg

Chefarzt Joachim Volz darf nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm als Kassenarzt wohl wieder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das grundlegende Problem ist dadurch aber nicht gelöst, denn religiöse Dogmen bestimmen weiterhin die medizinische Praxis.