Kundgebungen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Arztpraxen oder Beratungsstellen für ungewollt Schwangere beschäftigen immer wieder die Gerichte. Mit Gebeten sowie Plakaten von Babys, Föten und Heiligenfiguren versuchen Aktivisten regelmäßig, Einfluss auf Frauen in Konfliktsituationen zu nehmen. Im September 2025 hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof solche Kundgebungen in Regensburg zugelassen. Die Richter kippten damit ein Verbot der Stadt, die derartige Demonstrationen innerhalb einer "Bannmeile" von hundert Metern um die betreffenden Einrichtungen untersagt hatte (der hpd berichtete).
Ähnlich entschied jetzt auch das Verwaltungsgericht Aachen. Die Richter erlaubten einem Verein von Abtreibungsgegnern Kundgebungen auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Aachener Arztpraxis, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. 2024 hatte das Land Nordrhein-Westfalen die Versammlung im Umkreis von 100 Metern um die Klinik untersagt und den Verein auf eine andere Fläche verwiesen. Dagegen hatte der Verein geklagt.
Dieser Klage gab das Gericht nun statt. Der Verein hält seit 2005 einmal pro Monat sogenannte "Gebetsvigilien" gegenüber der Praxis ab. Dabei komme es nach Ansicht der Richter für ungewollt Schwangere zu keinem "Spießrutenlauf". Bei den Kundgebungen werde ausschließlich gebetet, es erfolge keine aktive, direkte Ansprache von Frauen auf dem Weg in die Praxis. Die Betenden tragen dabei Bilder von Jesus, Maria und zwei Föten mit sich. Allerdings kämen die Frauen allenfalls für zehn Sekunden mit den Betenden und den Bildern in Kontakt und könnten ihnen ausweichen.




