Kein Jacques Tati an "Stillen Feiertagen"
An sogenannten "Stillen Feiertagen" wie Karfreitag oder Totensonntag gelten in vielen Bundesländern besondere Einschränkungen. Meist wird über Tanzverbote diskutiert. Weniger bekannt ist jedoch eine andere Kuriosität: Auch Filme dürfen an diesen Tagen nicht beliebig öffentlich gezeigt werden. Mehr als 700 Titel stehen auf einer Liste von Produktionen, die als "nicht feiertagstauglich" gelten – darunter Komödien, Actionfilme und sogar Klassiker der Satire.