Reaktionen zur Böhmermann-Affäre
"Auch der Gotteslästerungs-Paragraph gehört auf den Scheiterhaufen"
Foto: Screenshot aus YouTube-Clip
BERLIN. (hpd) Durch die Böhmermann-Affäre wird nun die Streichung des "Majestätsbeleidigungsparagraphen" im Strafgesetzbuch diskutiert. Doch auch andere, veraltete Paragraphen werden deutlicher als zuvor in Frage gestellt.
Äußerungen zur "Majestätsbeleidigung" im Strafrecht
Die Bundesregierung antwortete am gestrigen Freitag auf die Forderung der Türkei nach einer Strafverfolgung von Jan Böhmermann. Eine Strafverfolgung werde zugelassen, erklärte Angela Merkel. Man sei allerdings der Aufassung, dass der umstrittene § 103 StGB zur Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten "für die Zukunft entbehrlich" sei. Ein entsprechender Gesetzesentwurf solle noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden.
Viele SPD-Politiker kritisierten die Entscheidung der Kanzlerin, der Forderung des türkischen Präsidenten nachzukommen. Zwischen Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Justizminister Heiko Maas auf der einen und Merkel sowie Innenminister Thomas de Maizière auf der anderen Seite habe es keine Mehrheit gegeben. Thomas Oppermann, Fraktionsvorsitzender der SPD, erklärte: "Ich halte die Entscheidung für falsch. Strafverfolgung von Satire wegen 'Majestätsbeleidigung' passt nicht in moderne Demokratie." SPD-Parteivorstandsmitglied Elke Ferner pflichtete bei: "Thomas Oppermann hat völlig recht! Majestätsbeleidigung ist für das vorletzte Jahrhundert", sagte sie.
Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele bezog am Donnerstag in der Tagesschau Stellung. Gemeinsam mit anderen Abgeordneten legte er einen Gesetzentwurf für die Streichung des "Majestätsbeleidigungsparagrafen" im Strafgesetzbuch vor. Darin heißt es:
"Angesichts der Historie aus vordemokratischen Zeiten und der genannten Schwierigkeiten ist eine Streichung des § 103 StGB unumgänglich. Über § 185 StGB können Beleidigungen – auch die ausländischer Politiker – geahndet werden. Insofern entsteht durch eine Streichung keine Strafbarkeitslücke. Die Bewertung, ob der Tatbestand einer Beleidigung erfüllt ist oder der Vorgang z.B. durch die Meinungs-und Kunstfreiheit geschützt ist, ist in unserem Rechtsstaat Sache der Strafverfolgungsbehörden und der unabhängigen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht."
Nicht nur § 103 StGB muss fallen
Die Giordano-Bruno-Stiftung kritisierte die Zulassung der Strafverfolgung als "Kniefall vor einem Despoten". Die Streichung von § 103 StGB sei ein längst überfälliger Schritt. In diesem Zuge müsste allerdings auch §166 StGB fallen, erklärte GBS-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon, da ‚Gotteslästerung‘ und ‚Majestätsbeleidigung‘ seit jeher eng miteinander verbunden seien. "Beide Paragraphen gehen zurück auf die unselige Zeit der Vermählung von Thron und Altar und haben in einer modernen offenen Gesellschaft nichts zu suchen, da sie die Fundamente des demokratischen Rechtsstaats untergraben", so Schmidt-Salomon.
Ähnlich kommentierte Tilo Jung, Redakteur der Interview-Sendung "Jung & Naiv", die Sachlage auf Facebook: "Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung die Straftat "Majestätsbeleidigung" (StGB §103) abzuschaffen. Und wenn sie schon dabei ist, unsinnige Paragrafen zu streichen, dann sollte auch gleich §90 ('Verunglimpfung des Bundespräsidenten') verschwinden." Da die Beleidigung von ausländischen Staatsoberhäuptern künftig straffrei sein soll, müsse das auch für das deutsche Staatsoberhaupt gelten. "Zuguterletzt gehört auch der Gotteslästerungs-Paragraf (§166) auf den Scheiterhaufen", so Jung
In gewohnter Aufregung fasste Gernot Hassknecht diese Forderungen in der ZDF-Satiresendung "heute-show" zusammen:
Kommentare (6)
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Jan Böhmermann hat einen
Jan Böhmermann hat einen Stein ins Rollen gebracht und zwingt die Justiz dazu, über den Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik zu entscheiden. Frau Merkel hat die Klage auf Grund des überkommenen Paragraphen 103 zugelassen. Merkel teilte jedoch auch mit, dass dieser Paragraph bis 2018 abgeschafft werde. Er sei „für die Zukunft entbehrlich”.
Die logische Konsequenz ist es nun auch den § 166 zur „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen” zu streichen. Genau wie bei Majestätsbeleidigung bedarf es keiner gesonderten Regelung und keine Sonderstellung von Gott und Religion, wenn es um die freie Meinungsäußerung geht.
Frau Bundeskanzlerin Merkel, ich fordere ein konsequentes Handeln und die Streichung des §166 StGB.
https://www.change.org/p/bundeskanzlerin-angela-merkel-gottesl%C3%A4sterungsparagraphen-166-stgb-abschaffen?recruiter=54546079&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink
Die neue Gleichung der
Die neue Gleichung der Meinungsfreiheit: 103 + 166 = 0
Die Forderung nach
Die Forderung nach weitergehender "Entrümpelung" des Strafrechtes ist gerechtfertigt. Neben den im obigen Artikel erwähnten Paragraphen sollte auch vor einer kritischen Überprüfung einiger weiterer Normen nicht Halt gemacht werden, wie z.B.:
* Störung der Totenruhe (§ 168 StGB)
* Exhibitionistische Handlung (§ 183 StGB)
* Beleidigung (§ 185 StGB)
* Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a StGB - auf Männer zu erweitern)
* Strafbarkeit von Drogenbesitz und -weitergabe zu Konsumzwecken (§ 29 ff. BtmG)
Die Partei der Humanisten hat vor diesem Hintergrund u.a. den folgenden Absatz im Grundsatzprogramm unter dem Themenpunkt "Justiz" formuliert:
"Um die Anzahl, Komplexität und Aktualität der Gesetze im Griff zu haben, fordern wir die Anwendung von Auslaufklauseln. Vor allem bei normativen Regelungen und Gesetzen, die Freiheit für Sicherheit eintauschen, sind diese notwendig.
Ältere Gesetze müssen von einem Ausschuss auf Sinnhaftigkeit, Aktualität und Praktikabilität geprüft werden. Dieser gibt entsprechende Empfehlungen an das Parlament weiter. Damit sorgen wir für eine kontinuierliche Selbstreinigung der Gesetze und Verordnungen."
https://parteiderhumanisten.de/wp/politik/grundsatzprogramm/#Justiz
Felix, wenn der 226a auf
Felix, wenn der 226a auf männliche Personen (!) erweitert werden sollte, kommt garantiert die Frage, was Verstümmelung ist; und ich wette, dass es dann heißt, Beschneidung gehört nicht dazu (oder Ähnliches). Nein, 226a gehört m.E. wegen Verfassungswidrigkeit (Geschlechter-Diskriminierung) gestrichen. Aber leider klagt niemand. Ansonsten Zustimmung.
Im Rahmen der PEN
Im Rahmen der PEN-Jahrestagung nehme ich an der Podiumsdiskussion zum Thema "Befreit Gott von den Gläubigen. Freiheit des Ausdrucks und Blasphemie" teil, die sich mit § 166 StGB befaßt. Teilnehmer sind Thomas Fischer (Strafrechtler, Vorsitzender Richter am BGH), Sigrid Löffler (Literaturkritikerin) und Christoph Türcke (Philosoph). Die Veranstaltung, die öffentlich und kostenlos ist, findet am 22. April 2016 in den Harmonie-Sälen (Spiegelsaal) im E. T. A. Hoffmann-Theater, E. T. A. Hoffmann-Platz 1 in Bamberg statt und beginnt um 16.00 Uhr.
Gotteslästerung setzt voraus,
Gotteslästerung setzt voraus, das es EINEN Gott gibt und der müsste selbst Anzeige erstatten. Herr Erdogan zeigt selbst an.
Das große Problem mit jenem Gott aber besteht darin, das die Gläubigen verlangen, den Glauben ja nicht anzugreifen, das alleine wäre schon eine Beleidigung. Der Glaube wird staatlich geschützt und gestützt und da verbietet sich jegliche Kritik. So
leicht geht Glaube. So leicht geht auch Dummheit. Amen.