Dänemark

Dänische Mediziner gegen Beschneidung von Kindern

Baby
Dänische Ärzte fordern: Keine Beschneidung von Kindern ohne medizinische Gründe

Die dänische Medizinervereinigung Lægeforeningen hat sich dafür ausgesprochen, dass in Dänemark keine Beschneidungen mehr an Jungen durchgeführt werden sollten, die jünger als 18 Jahre sind – sofern es keinen medizinischen Grund für den Eingriff gibt.

Laut The Local Denmark fordert die Medizinervereinigung Lægeforeningen, dass Beschneidung eine informierte, persönliche Wahl sein solle, die junge Männer für sich selbst treffen. Wenn Eltern ihre männlichen Kinder beschneiden ließen, so raube dies den Kindern die Möglichkeit, eine Entscheidung hinsichtlich ihres eigenen Körpers sowie ihrer eigenen kulturellen Identität und ihrer religiösen Überzeugung zu treffen. Da der Eingriff ferner die Gefahr von Komplikationen berge, solle er auf medizinisch notwendige Fälle beschränkt werden. The Local Denmark beruft sich in seinem Bericht auf eine am vergangenen Freitag veröffentlichte Pressemitteilung der Medizinervereinigung.

"Sich beschneiden zu lassen sollte eine persönliche Entscheidung sein", sagt Lise Møller, Vorsitzende der Ethik-Kommission der Medizinervereinigung Lægeforeningen. "Es geht mit dem individuellen Recht der Selbstbestimmung einher, dass es nicht den Eltern erlaubt sein darf, diese Entscheidung zu treffen, sondern dass sie jeder Einzelne für sich trifft, wenn er alt genug dafür ist."

Ein Verbot der Beschneidung fordert die Medizinervereinigung jedoch nicht, da sie es für schwierig hält, die Folgen eines solchen Verbots abzuschätzen – für die betroffenen Jungen, die hierdurch einem erhöhten Komplikationsrisiko durch illegale Beschneidungen ausgesetzt seien, ebenso wie für die kulturellen und religiösen Gruppen, denen die Jungen angehörten.

Laut The Local werden in Dänemark  jährlich zwischen 1000 und 2000 Beschneidungen durchgeführt, hauptsächlich an jüdischen und muslimischen Jungen. Die meisten davon außerhalb des staatlichen Gesundheitssystems in privaten Kliniken oder im Rahmen einer religiösen Zeremonie. Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, dass ab 2017 alle Beschneidungen – unabhängig davon, wo sie ausgeführt werden – an das nationale dänische Patientenregister gemeldet werden müssen.

Das Thema Beschneidung wird in Dänemark seit mehreren Jahren intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert. Während die weibliche Beschneidung in Dänemark verboten ist, ist die männliche Beschneidung erlaubt. Erst im Juni 2016 hatte die dänische Regierung verkündet, dass sie kein Verbot für die Beschneidung männlicher Kinder plane, da sie es für ein Menschenrecht halte, dass Eltern ihre Kinder beschneiden lassen dürfen.

Eine Entscheidung, die zu einigem Protest geführt hatte. Nicht zuletzt, weil sie gegen die Mehrheitsmeinung des dänischen Volkes gefällt wurde. Eine Studie im Auftrag der Zeitung Metroexpress kam im Jahr 2014 zu dem Ergebnis, dass sich 74% Prozent der Dänen für ein Verbot der Beschneidung aussprechen, während nur 10% dafür sind, dass die männliche Beschneidung legal bleibt.

Kommentare (10)

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Do. 8 Dez 2016 - 10:58

"Erst im Juni 2016 hatte die dänische Regierung verkündet, dass sie kein Verbot für die Beschneidung männlicher Kinder plane, da sie es für ein Menschenrecht halte, dass Eltern ihre Kinder beschneiden lassen dürfen."

Ist körperliche Unversehrtheit kein Menschenrecht? Für wen? Für die Verstümmelten oder für die Verstümmler? Und wo ist die Grenze? Wie viel darf man einem Dritten von seinem Körper abschneiden, bis das Opfer menschenrechtlich in seiner körperlichen Unversehrtheit geschützt wird? Wird diese Grenze in Gramm oder in Quadratzentimeter Haut bemessen? Darf man die erlaubten Quadratzentimeter auch auf andere Körperpartien übertragen, z.B.: Statt Vorhaut die Ohrmuscheln weg? Ich würde gerne einmal ausloten, welche passiv zu ertragenden Verstümmelungen noch ein Menschenrecht sind...

Markus Schiele (nicht überprüft)

Do. 8 Dez 2016 - 14:38

Antwort auf von Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Sehr richtig. Religonsfreiheit ist ein Selbstbestimmungsrecht und kein Fremdbestimmungsrecht! Wer meint, Forderungen, die aus seiner eigenen, persönlichen, Religionsfreiheit resultieren auf andere ausweiten zu können, begeht objektiv ein Unrecht. Und eine Regierung, die das nicht versteht, disqualifiziert sich selbst.

"Erst im Juni 2016 hatte die dänische Regierung verkündet, dass sie kein Verbot für die Beschneidung männlicher Kinder plane, da sie es für ein Menschenrecht halte, dass Eltern ihre Kinder beschneiden lassen dürfen."
In Deutschland fällt diese "Freiheit" wohl unter die "Religionsfreiheit"!

Harald Freunbichler (nicht überprüft)

Fr. 9 Dez 2016 - 11:38

Antwort auf von Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Eines haben sie wunderlicherweise vergessen:
Welches Menschenrecht haben Bisexuelle? Lässt Dänemark sie aussuchen? Verwenden sie den Geburtsschein für die Selektion des adäquaten Menschenrechts?
Soviel zur Absurdität der dänischen Rechtsbegründung.

Ganz einfache Antwort von meiner Gattin Ewa, lieber Bernd Kammermeier:
Haare und Fingenägel, sonst nichts! Und selbst das hat seine Grenzen!

Kay Krause (nicht überprüft)

Do. 8 Dez 2016 - 15:28

Wenn wir (glücklicherweise!) schon soweit sind, über die Rechtmäßigkeit der Knaben- Beschneidung zu diskutieren, weil diese nach Ansicht wohl der meisten zuvilisierten Menschen eine klare Körperverletzung darstellt, dann sollten wir doch auch noch einen Schritt weitergehen und uns über die Taufe von Kleinstkindern Gedanken machen, wobei ich von vornherein klarstellen möchte, dass ich weder gegen die Beschneidung noch gegen die Taufe bin. Wer 18 Jahre alt ist, der soll sich meinetwegen einen Ring durch die Nase ziehen, wenn es ihm gut tut bzw. wenn es in seiner Glaubensgemeinschaft so üblich ist. Die Taufe von unwissenden Kleinstkindern ist m.E. eine geistige Vergewaltigung. Diese zwangsweise ausgeführte Einführung eines jungen Menschen in eine Religion prägt diesen genauso wie die Beschneidung für den Rest seines Lebens.

Die Taufe ist hier allerdings gar kein Problem. Daher sollte man sie nicht mit der Beschneidung in Zusammenhang bringen. Die Taufe wird vom Säugling schließlich überhaupt nicht als religiöse Handlung erlebt. Als religiöse Handlung wird sie nur von den beteiligten gläubigen Erwachsenen gedeutet, während sie für anwesende nicht gläubige Erwachsene genau wie für für den Säugling nur eine Handlung darstellt, bei der einem Säugling ein wenig lauwarmes Wasser auf den Kopf geträufelt wird.

An der Taufe kann man nur den rechtlichen Aspekt kritisieren, dass damit automatisch die Mitgliedschaft in der Kirche begründet wird. Problematisch wird er erst, wenn gläubige Eltern und andere mit der religiösen Indoktrination des Kindes beginnen. Das ist völlig unabhängig von der Taufe. Es gibt massenhaft Taufen, denen keine religiöse Indoktrination folgt (bei den sogenannten Taufscheinchristen, die außer bei Taufe, Heirat und Beerdigung nichts mit der Kirche am Hut haben), ebenso wie es schwerste religiöse Indoktrination ohne vorherige Taufe gibt. Die ist sogar viel häufiger all schwere religiöse Indoktrination nach erfolgter Taufe: Bei den Freikirchen.

Diesen Schritt "weiterzugehen" ist daher völlig kontraproduktiv im Kampf gegen die Bescheidung. Ihr Schädlichkeit besteht ja vor allem in der Verstümmelung selbst, nicht in der religiösen Deutung. Es muss daher das Ziel sein, dass gläubige Eltern von der Beschneidung zu einem nicht körperverletzenden religiösen Ritual übergehen. Dies sollte man unbedingt fördern. Sonst könnte man nämlich nur Jungen vor der Beschneidung bewahren, deren Eltern bereit sind, ihre Religion aufzugeben. Das wäre ein unzureichender Erfolg.

Ich kann Ihnen nur voll zustimmen. Das Thema ist die Beschneidung und darauf müssen wir uns konzentrieren!

Detlev Beutner (nicht überprüft)

Do. 8 Dez 2016 - 18:34

Ist ja besser als gar nichts, warum allerdings die bei Mädchen entwickelten Standards hier gleich wieder unterlaufen werden müssen ("Ein Verbot der Beschneidung fordert die Medizinervereinigung jedoch nicht"), mit Argumenten, die man in der Diskussion zu Mädchen aus einer grundsätzlichen ethischen Position (europaweit, im Übrigen) als nicht durchschlagend ansieht -- da ist dann offensichtlich doch selbst bei Lægeforeningen noch ein gutes Stück Kulturchauvinismus am Werk...

Vgl. ausführlicher: http://www.schattenblick.de/infopool/medien/altern/gras1276.html

Daniela Wakonigg

Die Autorin ist studierte Philosophin, Theologin und Germanistin. Sie lebt in Münster (Westf.) und arbeitet als freie Autorin und Journalistin für Hörfunk- und Print-Medien. Sie ist u. a. Redakteurin der Zeitschrift MIZ und war von 2016 bis Anfang 2024 stellvertretende Chefredakteurin des hpd.

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