IBKA fordert bekenntnisfreie Regelschule

Am vergangenen Samstag, dem 8. Juli 2017, sprach sich die nordrheinwestfälische Landesversammlung des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) in Köln einstimmig für eine flächendeckende staatliche Regelschule in Form der bekenntnisfreien Schule aus.

"Die bekenntnisfreie Schule ist nach unserem Grundgesetz die Schule, in der der Religionsunterricht kein ordentliches Lehrfach ist, also nicht aus den Taschen aller Steuerpflichtigen bezahlt wird", sagt Landessprecher Rainer Ponitka. "Der konfessionelle Religionsunterricht ist ein Privileg der Glaubensgemeinschaften, die hierüber ausnahmsweise in den staatlichen Bereich wirken dürfen. Dieses Privileg bereitet enorme Probleme – wie die separate Unterrichtung der Lernenden nach Glaubensangehörigkeit, die rechtswidrige Beaufsichtigung der Nichtreligiösen zur Zeit des Religionsunterrichtes, z.B. im Unterricht anderer Klassen, sowie immense Kosten für die Lehrerausbildung nebst Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur."

Selbstverständlich solle eine jede Religion von außen betrachtet und über sie informiert werden, doch ein Religionsunterricht, dessen einzige Aufgabe es lt. dem Bundesverfassungsgericht sei, die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft als bestehende Wahrheit zu vermitteln, sei gesellschaftlich überholt.

Ponitka weiter: "Der IBKA in NRW spricht sich klar für eine Schule aus, in der die Vermittlung der modernen Werte unseres demokratischen und gleichberechtigten Zusammenlebens fachübergreifend und vom gesamten Lehrkörper umgesetzt wird."

Kommentare (7)

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mi. 12 Jul 2017 - 14:31

Doch, auch bekenntnisfreie Schulen werden aus den Taschen aller Steuerpflichtigen bezahlt; aber es gibt dort keinen Reli-U., der ansonsten immer vom Staat finanziert wird. M.W.n. sind die meisten Schulen hierzulande *nicht* bekenntnisfrei. Das zu ändern, wäre die einfachere Möglichkeit (nämlich ohne GG-Änderung), den Reli-U. abzuschaffen.

Unechter Pole (nicht überprüft)

So. 23 Jul 2017 - 08:20

Antwort auf von Hans Trutnau (nicht überprüft)

Bin ich nicht so sicher. Es gibt meines Wissens Kommentare zum GG (bzw. vorherrschende Meinung) aus denen hervorgeht, dass "mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen" bedeutet, dass bekenntnisfreie Schule höchstens eine Ausnahme sein muss und bleiben sollte. Es würde mich sehr wundern, falls das BVerfG einer anderen Meinung wäre.

Übrigens gibt es meines Wissens bundesweit gar keine bekenntnisfreie Schulen in staatlicher Trägerschaft.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 25 Jul 2017 - 01:20

Antwort auf von Unechter Pole (nicht überprüft)

Dann wäre es mal an der Zeit, das zu ändern?
Na egal, in ein paar Jahrzehnten spätestens (wenn die Kirchenaustritte so weitergehen) hat sich das eh erledigt.

Da wäre ich mal nicht so sicher, denn das auch ohne Kirchensteuer ständig wachsende Kapitalpolster der Kleriker ist ausreichend, auch nach Kirchen-Austritten aller "Gläubigen" keine Einflusseinbußen zu erleiden. ......haltet das Volk dumm, denn sonst werden sie uns mit unseren eigenen Falschlehren züchtigen .... soll ein mächtiger Kleriker schon vor mehreren Jahrhunderten gesagt haben.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 1 Aug 2017 - 01:24

Antwort auf von Dieter Bauer (nicht überprüft)

Mag sein. Aber ich bin so vermessen zu hoffen, dass mit/nach den Austritten in ein paar Jahrzehnten die endgültige Säkularisierung folgt...

Kay Krause (nicht überprüft)

Do. 13 Jul 2017 - 07:37

1.) Wie bereits mehrfach erwähnt, gehört jegliche Art von Religions-Unterricht nicht in öffentliche Schulen, sondern in eine privat oder von Kirchen selbst getragene Sonntags-
oder Abendschule! In öffentlichen Schulen kann allenfalls ein religionsübergreifender "Religionsgeschichts-Unterricht" erteilt werden, da die Religionen nun einmal Teil unserer Historie sind. Dieser Religionsgeschichts-Unterricht wiederum kann problemlos in den Geschichts-Unterricht einfließen. Es bedarf dafür keiner speziellen Unterrichtszeit.
2.) Da sich von Seiten der Politiker diesbezüglich nicht der Wille zu einer Änderung erkennen läßt, gibt es ein einfaches Mittel, diese Beendigung des kirchenfreundlichen Religions-Unterrichtes in öffentliche Schulen seitens der Eltern durchzusetzen:
A) Alle nicht kirchengläubigen Eltern nehmen ihre Kinder aus dem Religions-Unterricht heraus.
B) Alle Eltern, die zwar traditionsbedingt (noch) Kirchenmitglied sind, jedoch schon lange mit den salbungsvollen Predigten und dem Leibhaftigen nichts mehr am Hut haben, erklären endlich ihren Kirchenaustritt und befreien ihre Kinder vom Religions-Unterricht.
C) Alle gottes- und kirchentreuen Eltern sehen endlich ein, dass es sich um eine Art Schmarotzertum handelt, wenn sie ihren Kindern einen von ALLEN Steuerzahlern bezahlten staatlichen Religions-Unterricht zukommen lassen. Sie nehmen ihre Kinder aus dem Relions-Unterricht heraus und organisieren einen selbst finanzierten, privaten Religions-Unterricht außerhalb der Unterrichtszeiten in öffentlichen Schulen. Die Glaubensfirmen werden Ihnen dabei sicherlich behilflich sein.
Bei Durchführung dieser 3 genannten Punkte erübrigt sich eine weitere Diskussion um dieses Thema.

Manfred Schleyer (nicht überprüft)

Di. 1 Aug 2017 - 21:32

So wie im Sportunterricht nicht nur eine einzige Sportart unterrichtet wird, so sollte im Religionsunterricht auch über mehrere Religionen unterrichtet werden. Eigentlich klar. Aber Jesu Hirten befürchten den Verlust einiger Lämmer ...

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