Humanistischer Verband fordert bezüglich der Neuregelung der Suizidhilfe:

Bundestag soll Willen der Bevölkerung ernst nehmen

Reichstagsgebäude
Das Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestages

Vor mehr als einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht den Paragraphen 217 (Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe) für nichtig erklärt, jedoch gibt es nach wie vor Regelungsbedarf. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt daher die heutige Bundestagsdebatte zum Thema und appelliert an die Abgeordneten, den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung ernst zu nehmen.

Die heute stattfindende Bundestagsdebatte zur Neuregelung der Suizidhilfe hält der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) für dringend notwendig. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2020 ist wieder eine organisierte Suizidhilfe möglich. Mehrere Organisationen bieten diese für ihre Mitglieder an. Andererseits weiß eine überwältigende Mehrheit der Ärzt*innen nicht, ob und wie sie gegebenenfalls ihren Patient*innen bei einer gewünschten Lebensbeendigung beistehen können. Manche Landesärztekammern verbieten dies noch. Ungeregelt geblieben ist für die verunsicherte Ärzteschaft, welche Sorgfaltskriterien bei der Prüfung der Freiwillensfähigkeit der Patient*innen und der Ernsthaftigkeit deren Suizidhilfewunsches zu beachten sind. Nach wie vor fehlt auch eine Freigabe des gut geeigneten Mittels Natriumpentobarbital für diesen Zweck.

Gemäß der Urteilsbegründung kann es auch in unserem Land nur die Selbstbestimmung über den eigenen Tod und die Liberalisierung der Hilfe dazu geben. Der HVD begrüßt daher die Gesetzesinitiative der Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Dr. Karl Lauterbach (SPD) und Dr. Petra Sitte (Die Linke). Dieser enthält keinen Straftatbestand mehr, dafür aber die Einrichtung von unabhängigen Beratungsstellen, wie sie auch der Humanistische Verband Deutschlands vorgeschlagen hatte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte auch eine Neuregelung des Berufsrechts der Ärzt*innen und der Apotheker*innen sowie eine Neuregelung des Betäubungsmittelrechts empfohlen beziehungsweise angemahnt. Der 124. Deutsche Ärztetag wird sich Anfang Mai mit der beschriebenen Herausforderung für Ärzt*innen beschäftigen. Dazu wird die Ärzteschaft die Bundestagsdebatte sicher aufmerksam verfolgen. "Die Abgeordneten sollten sich in der Debatte nicht erneut auf eine Kriminalisierung von Suizidbeihilfe einlassen", erklärt Erwin Kress, Vorstandssprecher des HVD-Bundesverbandes. "Sie sollten endlich den Willen einer großen Mehrheit der Bevölkerung ernst nehmen. Die Menschen wollen, dass ihnen im Notfall geholfen werden darf, wenn sie ihr Leben aus guten und nachvollziehbaren Gründen beenden wollen."

Der Humanistische Verband Deutschlands hatte bereits vor einem Jahr einen Entwurf für ein "Gesetz zur Bewältigung von Suizidhilfe- und Suizidkonflikten" vorgelegt.

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Kommentare (6)

Robert Fies (nicht überprüft)

Mi. 21 Apr 2021 - 10:48

Nicht nur aus nachvollziehbaren Gründen. Es sollte ein Grundrecht sein, auch wenn andere die Gründe nicht nachvollziehen können. Insbesondere weil es viele Ideologen gibt, die sich ohnehin weigern, Argumente ernst zu nehmen. Ich will nicht, dass mein Selbstbestimmungsrecht davon abhängt, ob ich einen katholischen Arzt oder einen Pro-Life-Berater oder sonstwen davon überzeugen kann, dass meine persönlichen Grüne "nachvollziehbar" sind.

Die Beweislast, die Freiwillensfähigkeit eines Menschen zu negieren, muss auf der Seite jener liegen, die sie negieren wollen. Ansonsten haben wir wieder ein Bittsteller-Recht, das willkürlich abgelehnt werden kann, anstatt ein Selbstbestimmungsrecht.

d.knoche (nicht überprüft)

Mi. 21 Apr 2021 - 15:41

Antwort auf von Robert Fies (nicht überprüft)

Kann ichh nur zustimmen ,sonst ist dem Mißbrauch durch Ideologen Tür+Tor geöffnet,

Klaus Hoffmann (nicht überprüft)

Di. 27 Apr 2021 - 09:50

Antwort auf von d.knoche (nicht überprüft)

Bitte das klare Urteil des Bundesverfassungsgerichtes lesen !!Es bedarf keiner Rechtfertigung an Dritte.Es gilt das Selbstbestimmungsrecht des Individuums .

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mi. 21 Apr 2021 - 12:23

Der Titel klingt berechtigt, aber auch besorgniserregend; denn seit wann nimmt der Bundestag den Willen der Bevölkerung ernst? Gemessen an seiner Konfessionsfreiheit ist der Bundestag eher ein Büttel der Kirchen.
Es bedarf auch keiner Neuregelung i.S. einer Neuauflage des *nichtigen* § 217; schon gar nicht in Form des 12(!)-seitigen Gesetzesvorschlagsungetüms des HVD vom letzten Jahr, nach dem eine Beratung zwar freiwillig, aber in Anspruch zu nehmen (d.h. Pflicht) ist.

A.S. (nicht überprüft)

Mi. 21 Apr 2021 - 16:46

Machthaber haben sich noch nie nach dem Willen der Bevölkerung gerichtet sondern nach ihren eigenen Interessen. Der Wille des Volkes ist bis heute die ultimative Bedrohung für die Mächtigen im Lande.

Richtig, liebe Anja.
Und die Annahme, dass die machthabende Politikerkaste etwa um die Gesundheit der Bevölkerung besorgt sei, mag in ganz wenigen Einzelfällen zutreffen, ist m.E. insgesamt aber in etwa so naiv, wie anzunehmen, dass die Kirchen doch auch 'so viel Gutes' tun (wiederum in Einzelfällen zutreffend). Das Dumme ist, dass das immer noch so große Teile der Bevölkerung glauben und den Mächtigen blind folgen, gar applaudieren.
Die machthabende Politikerkaste ist in erster Linie an Machterwerb und -erhalt interessiert und geht dafür strategische Partnerschaften mit der Priesterkaste ein (nach dem Motto: "Halt du sie dumm, ich halt sie arm").
Sonstige auf ihren persönlichen Profit geile Lobbygruppen nicht zu vergessen!

Humanistischer Verband Deutschlands

Der Humanistische Verband Deutschlands vertritt die Interessen und Rechte von Konfessionsfreien in Staat und Gesellschaft. Er bringt sich in aktuelle ethische Debatten ein und engagiert sich auf der Basis von Toleranz, Selbstbestimmung und Solidarität für eine menschlichere Gesellschaft. Als Weltanschauungsgemeinschaft ist er den Kirchen gemäß Art. 140 Grundgesetz gleichgestellt.

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