Gesundheit

Symbolbild

Die Unerträglichkeit des Leidens

Sarah Buckel war 31 Jahre alt, als sie sich für den Tod durch Sterbehilfe entschied. Sie hatte ME/CFS, eine unheilbare Erkrankung, die als Folge einer Covid-Infektion auftreten kann. Ihr Fall hat das stille Leid der Betroffenen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Mit ihrer Entscheidung für den Tod steht Buckel nicht allein. Die Ansprechpartner für Sterbehilfe verzeichnen vermehrt Anfragen von ME/CFS-Betroffenen.

Symbolbild

Das Stigma der Abtreibung

Nach einem Schwangerschaftsabbruch erleben viele Frauen in Deutschland Stigmatisierung. Ungewollt Schwangere stoßen zudem auf erhebliche Hürden, wenn sie sich für eine Abtreibung entscheiden. Das zeigt die aktuelle ELSA-Studie. Die Untersuchung betrachtet auch die oft schwierige Situation von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.

Demo am Prozesstag in Lippstadt

Fällt Paragraf 218 StGB doch noch?

Nach dem Ende der Ampelregierung und dem im Parlament knapp gescheiterten Versuch zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs herrschte große Ernüchterung in den Reihen der "Pro Choice"-Aktivist*innen. Dann aber tauchte der Fall "Joachim Volz" auf, der neuen Schwung in die bereits abgeschriebene Debatte brachte. Plötzlich erscheint wieder vieles möglich.

Joachim Volz, von Journalisten umringt

Abtreibungen in Lippstädter Klinik verboten

Ein Protestzug von etwa 2.000 Menschen zog am Freitagvormittag durch die Lippstädter Innenstadt bis vor das Gerichtsgebäude. Doch die Solidaritätsbekundungen für den Gynäkologen Prof. Joachim Volz konnten das in Lippstadt tagende Arbeitsgericht Hamm nicht umstimmen. Der Chefarzt der Lippstädter Klinik verlor den Rechtsstreit gegen seinen katholischen Arbeitgeber, der ihm Abtreibungen verbietet. Doch Volz will mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht weiter kämpfen.

Klinikum Lippstadt

Die katholische Kirche will durch Verbote für ÄrztInnen Kontrolle über ungewollt Schwangere ausüben

In Lippstadt geht heute ein Arzt vor Gericht, weil er nicht hinnehmen will, was sein neuer Arbeitsgeber verlangt: Schwangerschaftsabbrüche abzulehnen, sogar wenn sie medizinisch notwendig sind. Der Arbeitgeber: die katholische Kirche, nach einer Fusion neuer Träger der Klinik. Katholische Krankenhäuser lehnen Schwangerschaftsabbrüche ab oder führen sie nur in absoluten Ausnahmefällen durch.

Eine ähnliche Vorrichtung

Bielefelder Urteil: Beihilfe zum Totschlag

Ein Sohn (60) hat jeweils aus Helium-Gasflasche, Schlauch und Maske eine Suizid-Vorrichtung für Vater (88) und Mutter (86) hergestellt, die gemeinsam sterben wollten. Am 31. Juli verhängte das Landgericht Bielefeld eine Bewährungsstrafe gegen ihn. Der Medizinrechtler Wolfgang Putz erklärt das komplizierte Rechtskonstrukt, welches dahintersteht.

"Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern!"

"Kirche und Medizin vertragen sich nicht", meint der Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt Prof. Joachim Volz. Parallel zu seiner Klage gegen den christlichen Krankenhausträger, der ihm untersagt hatte, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, hat er eine Petition veröffentlicht, die dafür plädiert, dass in der Medizin die Patientinnen das "letzte Wort haben" sollten, "nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt."

Gerichtssaal in Eilenburg

Geldstrafe bei "Beschneidungsfall" in Eilenburg

Am vergangenen Mittwoch wurde in Eilenburg (bei Leipzig) der angeklagte Arzt wegen Komplikationen nach der "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Säuglings der "fahrlässigen Körperverletzung" schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch schwerer wiegt wohl das Urteil, welches über unser Rechtssystem gesprochen wurde, indem die große Wirkung des im Textumfang recht überschaubaren Paragrafen 1631d BGB vor Augen geführt wurde.