Kommentar

Wenn Politik ohne Grundgesetz denkt: Wehrpflicht, Dienstpflicht, Sozialstaat

Die politische Kultur in Deutschland verändert sich. Nicht durch offensichtliche Verfassungsbrüche, sondern durch etwas viel Unspektakuläreres – und Gefährlicheres: eine zunehmende Verfassungsferne im politischen Denken. Entscheidungen und Forderungen werden mit großer Entschlossenheit vorgetragen, aber ohne jene verfassungsrechtliche Selbstbindung, die den demokratischen Rechtsstaat ausmacht.

Drei aktuelle Beispiele zeigen, wie weit sich das Denken in der Politik inzwischen von den Grundlagen des Grundgesetzes entfernt hat: die neue Wehrpflicht, die Debatte über eine allgemeine Dienstpflicht und die Rhetorik vom angeblich "nicht mehr finanzierbaren" Sozialstaat.

Die neue Wehrpflicht: Ein Zwangsdienst ohne Zweckbindung

Die Bundesregierung plant eine "neue Wehrpflicht", doch bis heute wurde nicht erklärt, wofür die Bundeswehr diese Menschen eigentlich konkret braucht. Klar ist allerdings: Grundwehrdienstleistende, die sechs oder neun Monate bleiben, können moderne Waffensysteme nicht bedienen, erzeugen Fluktuation statt Einsatzfähigkeit und binden Ausbilder, die ohnehin fehlen.

Artikel 12a Grundgesetz erlaubt den Dienst in den Streitkräften nur, wenn er zur Verteidigung erforderlich ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat das in der Vergangenheit mehrfach präzisiert: Wehrpflicht ist kein gesellschaftspolitisches Instrument, kein Integrationsprojekt, kein Mittel zur Charakterbildung. Wehrpflicht ist nur zulässig, wenn sie militärisch notwendig ist. Diese Notwendigkeit muss konkret, nachvollziehbar und überprüfbar dargelegt werden.

Die zentrale Frage bleibt derzeit unbeantwortet: Welche militärische Fähigkeit entsteht durch Wehrpflichtige – und warum ist sie unverzichtbar?

Das Grundgesetz erlaubt Zwangsdienst nur, wenn er zur Verteidigung erforderlich ist. Diese Erforderlichkeit ist nicht politisch zu behaupten, sondern juristisch nachzuweisen. Schon die alte Wehrpflicht geriet verfassungsrechtlich ins Wanken, weil Wehrpflichtige militärisch kaum noch gebraucht wurden. Heute ist die Lage noch klarer – und die Begründung noch dünner.

Eine Wehrpflicht ohne klaren Zweck ist verfassungswidrig. Dass diese Frage in der politischen Debatte kaum gestellt wird, ist bemerkenswert. Dass sie im Journalismus weitgehend fehlt, ist ein publizistisches Versäumnis.

Die allgemeine Dienstpflicht: Ein schwerster Grundrechtseingriff ohne Grundlage

Kaum war die Wehrpflichtdebatte eröffnet, wurde von Teilen der Politik bereits der nächste Schritt gefordert: eine allgemeine Dienstpflicht für alle jungen Menschen – ob militärisch oder zivil. Die Idee klingt pragmatisch, fast modern. Doch sie ist verfassungsrechtlich eindeutig unzulässig.

Das Grundgesetz kennt keine allgemeine Dienstpflicht. Es erlaubt Zwangsdienst nur: im Verteidigungsfall (Art. 12a GG), im Rahmen von Freiheitsentzug (Art. 12 Abs. 2 GG), in minimalen, punktuellen Bürgerpflichten (Wahlhelfereinsatz u.ä.).

Die Politik handelt, als sei das Grundgesetz optional.

Ein staatlich verordneter persönlicher Dienst – ob mit oder ohne Waffe – ist einer der schwersten Grundrechtseingriffe, wenn nicht der schwerste überhaupt. Er greift in die Berufsfreiheit, die allgemeine Handlungsfreiheit, die körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde ein. Eine allgemeine Dienstpflicht wäre nur durch eine Verfassungsänderung möglich und zudem durch unabweisbare sachliche Notwendigkeiten zu begründen.

Dass diese Selbstverständlichkeit heute kaum noch jemand ausspricht, zeigt, wie sehr sich die politische Debatte von den verfassungsrechtlichen Grundlagen entfernt hat.

Der Sozialstaat: Ein verfassungsrechtliches Prinzip wird zum politischen Feindbild

Während Wehrpflicht und Dienstpflicht als Lösungen für sicherheitspolitische und gesellschaftliche Herausforderungen präsentiert werden, wird der Sozialstaat zunehmend als Problem dargestellt. Jüngst erklärte ein Kanzleramtsminister, der Sozialstaat sei "in der bisherigen Form nicht mehr finanzierbar" – ohne Zahlen, ohne Analyse, ohne Kontext.

Die Realität sieht anders aus: Der Sozialetat ist gemessen am BIP leicht gestiegen, gemessen am Bundeshaushalt jedoch relativ gesunken. Selbst der Status Quo von 2015 liegt über dem heutigen Niveau. Von einer "Explosion" kann keine Rede sein.

Doch die politische Rhetorik erzeugt Unsicherheit. Menschen in Einrichtungen fragen, ob ihre Unterbringung gefährdet ist. Familien sorgen sich um Pflegeleistungen. Die Angst ist real – und sie ist das direkte Ergebnis einer Kommunikation, die das Sozialstaatsprinzip als variable Größe behandelt.

Dabei ist es das nicht. Der Sozialstaat ist ein strukturprägendes Verfassungsprinzip. Er darf nicht abgeschafft und nicht ausgehöhlt werden. Wer seine Tragfähigkeit infrage stellt, muss erklären, wie er diese verfassungsrechtliche Pflicht künftig erfüllen will. Diese Erklärung bleibt aus.

Das Muster: Politik ohne verfassungsrechtliche Selbstbindung

Alle drei Beispiele zeigen dasselbe Muster: Zwangsdienste werden gefordert, ohne ihre verfassungsrechtliche Grundlage zu prüfen. Der Sozialstaat wird infrage gestellt, ohne das Sozialstaatsprinzip zu berücksichtigen. Politische Aktivismusrhetorik ersetzt verfassungsrechtliche Begründung und die Wirkung auf Betroffene wird ignoriert.

Es entsteht der Eindruck, dass das Grundgesetz nicht mehr als Rahmen, sondern als lästige Einschränkung wahrgenommen wird. Doch der Rechtsstaat lebt nicht von Entschlossenheit, sondern von Begründungskraft.

Die eigentliche Gefahr

Die Gefahr liegt nicht in einzelnen Maßnahmen, sondern in der Haltung dahinter: Die Politik handelt, als sei das Grundgesetz optional.

Diese Verfassungsferne ist kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Problem. Sie zeigt sich in sicherheitspolitischen Debatten, in sozialpolitischen Erzählungen und in der Bereitschaft, schwerste Grundrechtseingriffe als organisatorische Maßnahmen zu behandeln.

Ein demokratischer Rechtsstaat kann viel aushalten – aber nicht, wenn seine eigene politische Klasse vergisst, worauf er beruht.

Unterstützen Sie uns bei Steady!

Kommentare (11)

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.

Bruce McPherlain (nicht überprüft)

Do. 29 Jan 2026 - 13:19

Vielen Dank für Ihren hervorragenden Artikel! Sie haben brillant ein helles Licht darauf geworfen, was mir schon länger als Schatten im Hinterkopf herumspukte. Hoffentlich nimmt sich mal unser Bundeskanzler die Zeit, sich diesen Artikel durchzulesen - und vor allem: ihn auf sich wirken zu lassen...

Nochmals danke,

Bruce McPherlain

GeBa (nicht überprüft)

Do. 29 Jan 2026 - 15:13

So zerstört man eine seit vielen Jahren gut gelaufene Verpflichtung der Demokratie und baut Schritt für Schritt die vernünftigen Gesetzmäßigkeiten ab und ersetzt diese je nach Gusto beliebig je nach den Prämissen der momentanen Lage in der BRD, verlässliche Gesetze würden einfach missachtet ohne reale Notwendigkeiten, dies erschüttert die
Grundgesetzlichkeit unserer Regierung und wird zum beliebigen Verändern des GG.

Albert Dietz (nicht überprüft)

Do. 29 Jan 2026 - 15:40

Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein temporärer Sozialdienst "die Berufsfreiheit, die allgemeine Handlungsfreiheit, die körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde einschschränken" würde. Nichts von alledem sehe ich dabei. Wenn die freiwillige Loyalität der BürgerInnen nicht ausreicht, um einen sozialen Frieden zu erhalten (das allerdings wäre zu prüfen), müssen eben Steuern in Form von Arbeitsleistungen erbracht werden. Wer sich auf die Hilfe der Gemeinschaft (dem Staat) berufen möchte, der muss andererseits selbst bereit sein, Hilfe zu geben. Steuerzahlungen finanzieller Art sind im Übrigen ja auch keine Ermessenssache des Einzelnen.

Es wäre nichts anderes als Zwangsarbeit zum Niedriglohn. Und wenn das erstmal eingeführt ist, gibt es ähnliche Entwicklungen wie beim Zusatzbeitrag der Krankenkassen. "Wir brauchen unbedingt mehr." Was ist schon ein weiterer Monat? Oder zwei, oder drei? Ist doch für die Allgemeinheit. "Die Allgemeinheit" profitiert sehr viel mehr davon, wenn junge Menschen nach einer vernünftigen Ausbildung einer qualifizierten Arbeit nachgehen. Nehmen wir allein den Mangel an Pflegekräften als Beispiel: der wird nicht behoben durch eine Schar jugendlicher Zwangsarbeiter die ganz schnell wieder weg sind bevor sie überhaupt genug gelernt haben um eine echte Hilfe zu sein. Allein die Vorstellung ist doch gruselig.

Der Kommentar setzt Zweckmäßigkeitsdenken über Verfassungsbindung. Genau das kritisiert mein Artikel in Bezug auf die politische Denkweise.
Mein Text behandelt nicht die Frage vielleicht wünschenswerter Solidarität, sondern die verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Zwangsinstrumente. Beides ist nicht dasselbe.

Albert Dietz (nicht überprüft)

Fr. 30 Jan 2026 - 09:39

Antwort auf von Udo Endruscheit (nicht überprüft)

Eine Verfassung soll nicht das Leben im Elfenbeinturm regeln, sondern dient dem Zweck, ein friedliches Leben der Menschen in der real existierenden Gemeinschaft zu regeln. Eine Verfassung, die aufgrund der Veränderung der Gesellschaft diesen Zweck nicht (mehr) erfüllen kann, sollte an die aktuellen Realitäten angepasst werden. Das Grundgesetz wurde permanent an die geänderten Verhältnisse angepasst. Dass Veränderungen nicht jedem gefallen, heißt nicht, dass sie nicht notwendig wären.

adam sedgwick (nicht überprüft)

Do. 29 Jan 2026 - 17:43

Es wurde höchste Zeit, dass dieser Artikel von Udo Endruscheit zum Thema Wehrpflicht und Dienstpflicht erscheint. In der letzten Zeit hatte ich bei der Debatte zur Wehrpflicht genau denselben Eindruck: Die Politik handelt so, als sei das Grundgesetz optional. Viele in der politischen Kaste, glaube ich, haben sich nie intensiv mit dem Grundgesetz befasst. Zumindest die Amtsträger mussten doch einen Amtseid leisten, nämlich, dass sie ihr Handeln nach den Vorgaben des Grundgesetzes ausrichten. Dieses Versprechen wird durch den Eid deutlich unterstrichen. Bevor sie aber den Eid auf das Grundgesetz leisteten, hätten sie das Grundgesetz lesen müssen. So leisten ja die Politiker nur einen Meineid. Auffällig war übrigens die Unkenntnis über die Verfassung der Bundestagspräsidentin bei der Wahl des Bundeskanzlers. Ihr unsicheres Verhalten, die lange Pause in der nun beraten wurde, was sagt das GG zum weiteren Vorgehen nach dem gescheiterten ersten Wahlgang, belegte das nur zu deutlich. Sie hätte zumindest all die Artikel des GG, die für ihr Amt entscheidend sind, wissen müssen! In ihrer Position hat sie Mitarbeiter, die Juristen sind, zumindest hoffe ich das.

Dr. Ingeborg Wirries (nicht überprüft)

Fr. 30 Jan 2026 - 10:31

Diese vom Autor beschriebene "zunehmende Verfassungsferne im politischen Denken" hat schon viel früher begonnen, nämlich mit der Verabschiedung unseres Grundgesetzes am 23. Mai 1949. Dort heißt es in Artikel 140: "Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11.August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes." Und der Artikel 138 der Verfassung von 1919 besagt: "Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsge-sellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst." Nichts dergleichen ist bisher geschehen! Die Kirchenlobbyisten und die Schar der hasenfüssigen PolitikerInnen haben das erfolgreich verhindert -und Unsummen an Steuergeld an die sog. christlichen Kirchen verschwendet Tatsächlich: "Die Politik handelt, als sei das Grundgesetz optional." wie der Autor richtig feststellt. -

Der8teZwerg (nicht überprüft)

Fr. 30 Jan 2026 - 10:43

Unabhängig, was man von diesen politischen Plänen denkt: Ich verstehe nicht, wieso das dem Grundgesetz widersprechen sollte. Vor allem nicht in dieser in diesem Artikel angenommenen Eindeutigkeit. Zur Erinnerung: In Deutschland gab es jahrzehntelang Wehrdienst, ohne dass wir uns aktiv im Verteidungskrieg befunden hätten. Die Dienstpflicht (im Falle dass eine Wehrpflicht existiert) fände ich ehrlich gesagt nur fair, wenn ich daran denke, wie viele meiner Klassenkameraden sich zB mit exzessivem Kiffen sogar noch um den Zivildienst gedrückt haben. Mal abgesehen von der Geschlechterungerechtigkeit, die damals bei Wehrdienst herrschte.
Dann wird hier noch argumentiert, dass Wehrdienst keinen Sinn macht, weil: "Grundwehrdienstleistende, die sechs oder neun Monate bleiben, können moderne Waffensysteme nicht bedienen, erzeugen Fluktuation statt Einsatzfähigkeit und binden Ausbilder, die ohnehin fehlen". Dabei waren die Wehrdienstleistenden schon immer nur für die hinteren Reihen vorgesehen, damit die Profis überhaupt frei sind, um vorne stehen zu können. Es reicht also aus, wirklich die Grundlagen zu lernen. Dass Ausbilder fehlen würden, ist mir auch neu. Ich dachte, neue Auszubildende zu finden, wäre das Problem? Natürlich muss ich auch sagen: Als ich damals Zivildienst gemacht habe, war die Welt eine andere. Der eiserne Vorhang gefallen, Deutschland vereinigt, weit und breit kein Feind in Sicht. Aber an Putin, Trump und einem zunehmend imperialistisch agierenden China sieht man leider, dass man auf den Ernstfall vorbereitet sein muss. Und da gehört Wehrdienst nunmal dazu.

pi (nicht überprüft)

Fr. 30 Jan 2026 - 12:46

Nun je, demnach hätte eine Verfassungsklage in den 1980er-Jahren aureichen müssen, um den Militär- und Zivildienst abzuschaffen. Das hat aber nicht geklappt, seit Guttenberg bis heute ist er nur ausgesetzt. Dass „die Presse“ den Sinn einer Wehrpflicht nicht hinterfragt hätte, ist ja wohl Unfug – es wird allerorten eifrig Diskutiert („hilft es wirklich“, „Frauen ja/nein“ etc.) und das vorliegende Modell („erstmal freiwillig versuchen“) ist auch ein Ergebniss dessen. Und dass die Notwendigkeit allgemein kaum infrage gestellt wird, hat wohl damit zu tun, dass wir – anders als in den 1980er-Jahren – in Europa konkrete Kriegshandlungen haben, mit konkreten Vorbereitungen und Sondierungen, die Baltischen Staaten und Polen aus Russland und Belarus anzugreifen. Gleichzeitig wird der US-amerikanische Schutz, unter dem wir uns lange bequem gemacht hatten, in Frage gestellt. Wer einen Wehrdienst eingeführt hat, zeigt auch nach außen, dass er verteidigungswillig ist und das kann über die Frage von Krieg oder Frieden entscheiden. Dieses Argument lässt mich von einem Gegner der „Zwangsdienste“ zu einem (wenn auch wenig begeisterten) Befürworter werden. Und ja, auch ich wäre bereit, dazu meinen persönlichen Beitrag zu leisten.

Dipl. Phil. He… (nicht überprüft)

Fr. 30 Jan 2026 - 16:39

Interessanter Ansatz, Herr Endruscheit, der auf das zwingende Erfordernis verweist, die juristischen Rahmenbedingungen für die (neue) Wehrpflicht zwingend zu präzisieren. "Artikel 12a Grundgesetz erlaubt den Dienst in den Streitkräften nur, wenn er zur Verteidigung erforderlich ist."

Nach Vorgenanntem wäre dann aber auch nicht nur der Wehrdienst, sondern jeder Auslandseinsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der alliierten und der NATO-Partner unzulässig. Schon jetzt schaffen es die NATO-Staaten kaum, ihre Militärausgaben auf die erforderlichen Höhen zu bringen.

Dass dies an der Realität vorbei geht - "Dienst nur zur Verteidigung" - zeigt die aktuelle Sicherheitslage an den Grenzen Ost- und Nordeuropas: russische Provokationen an den Grenzen zum Baltikum, Polen, Finnland und der furchtbare bewaffnete Konflikt in der Ukraine. Selbstredend muss die Politik durch entsprechende Gesetze umgehend nachjustieren und zusätzliche Rechtssicherheit schaffen, keine Frage. Allerdings können wir uns im Bundestag und Bundesrat keine jahrelangen Diskussionen darüber leisten, ob und wann in Europa vor der Putinschen Drohkulisse der Verteidigungsfall ausgerufen wird.

Hier sind die NATO-Bündnispartner zwingend zu unterstützen. Ich bin sicher, dass hierzu die entsprechenden europäischen und NATO-Vereinbarungen vorliegen. Die europäischen Richtlinien und der Vertrag von Lissabon (Europäische Verfassung) sind i.Ü.vorrangig. D.h. nur mit den einschlägigen Passagen des Grundgesetzes zu argumentieren greift m.E. zu kurz.

Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel