Als islamische Religionslehrerin abgelehnt − wegen fehlendem Kopftuch?
Eine Bewerberin auf eine Stelle als islamische Religionslehrerin wirft der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich vor, wegen des Fehlens eines Kopftuchs nicht genommen worden zu sein. Sie ist nicht die erste mit Problemen dieser Art. Sie machen deutlich, warum das Berliner Neutralitätsgesetz einen wichtigen Zweck erfüllt.
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Nach ihrem Studium der Islamischen Religionspädagogik wollte Yasemin Büyüktepe als Religionslehrerin in Österreich arbeiten. In einem Interview mit der Kronen Zeitung wirft sie der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) vor, sie aufgrund ihres fehlenden Kopftuchs für eine Stelle abgelehnt zu haben. Büyüktepe gehe es beim Religionsunterricht nicht nur darum, die Kinder Regeln und Texte auswendig lernen zu lassen. Vielmehr solle religiöse Bildung deren Persönlichkeitsentwicklung stärken. Die 40-jährige Tirolerin erklärt, sie wolle ein „reflektiertes Verständnis des Islam“ vermitteln.
In Österreich ist die IGGÖ für Personalentscheidungen beim islamischen Religionsunterricht zuständig. Die Auswahl geschieht über ein Hearing. Büyüktepe behauptet, eine frühere Bewerbung sei bereits explizit mit Verweis auf ihr fehlendes Kopftuch abgelehnt worden. Sie habe die Auskunft bekommen, sie könne „kein geeignetes Vorbild für die Kinder“ sein. Schon vor Jahren hatte sie das Kopftuch abgelegt. Dies habe jedoch nichts an ihrer Religiosität und ihrer Verbundenheit mit Gott geändert.
Bei ihrer neuesten Bewerbung sei Büyüktepe hauptsächlich über das Kopftuch ausgefragt worden und wie sie ihr Auftreten den Schülern erklären könne. „Es folgten zahlreiche Detailfragen zur islamischen Theologie, die nach meiner Erfahrung nicht einmal jeder Imam beantworten kann“, so die Lehrerin.
Unwürdiger Umgang mit Bewerberinnen
Professor Ednan Aslan vom Institut für Islamisch-Theologische Studien der Universität Wien pflichtet Büyüktepe bei: „Da stimmt etwas nicht“. Er kenne Berichte von anderen Musliminnen, die sich nicht trauen würden, ein Studium der islamischen Theologie zu beginnen, weil sie mangels Kopftuchs mit geringen beruflichen Chancen rechnen. Die IGGÖ beteuere zwar stets, es werde nicht nach dem Kopftuch entschieden, in der Realität lasse sich jedoch etwas anderes beobachten. Den Umgang mit Bewerberinnen beurteilt Aslan als unwürdig. Sogar in Ländern wie der Türkei oder Ägypten seien Religionslehrerinnen ohne Kopftuch kein Problem.
Die IGGÖ weist jegliche Vorwürfe von sich. Sie würden sehr wohl Religionslehrerinnen mit und ohne Kopftuch beschäftigen. Bei der Einstellung gehe es um fachliche und religionspädagogische Kompetenz, nicht um das Kopftuch.
Doch Büyüktepes Absichten drehen sich nicht mehr nur um ihre Bewerbung. Sie möchte ein Zeichen setzen, dass muslimisches Leben vielfältig ist. Denn das gesellschaftliche Bild sei immer von Problemen innerhalb der muslimischen Community geprägt worden. Allerdings werde man in dieser durchaus moralisch abgewertet und unter Druck gesetzt, wenn man von einer traditionellen Auslebung des Islam abweiche. Büyüktepe fasst es folgendermaßen zusammen: „Wer Akzeptanz und Offenheit erwartet, muss das auch selbst leben.“
Es ist nicht das erste Mal, dass die IGGÖ in diesem Kontext Schlagzeilen macht. 2024 war sie bereits zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 15.000 Euro verurteilt worden, nachdem eine Religionslehrerin wegen ihres abgelegten Kopftuchs unter Druck gesetzt worden war. Damit habe die IGGÖ gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, so das Gericht.
Weltanschauliche Neutralität als Lösung
Nach wie vor haben Religionsgemeinschaften sowohl in Österreich als auch in Deutschland ein Mitspracherecht bei Personalfragen im staatlichen konfessionellen Religionsunterricht. Damit besteht die Gefahr einer Diskriminierung von säkular eingestellten Bewerbern. In Extremfällen, wie mutmaßlich nun in Österreich geschehen, könnten religiöse Symbole vorausgesetzt werden.
Eine mögliche Antwort auf solche Konflikte könnte in einer konsequenteren staatlichen Neutralität liegen. Das Berliner Neutralitätsgesetz etwa verfolgte ursprünglich den Ansatz, dass Lehrkräfte – mit Ausnahme des Religionsunterrichts – an öffentlichen Schulen ihre religiöse oder weltanschauliche Zugehörigkeit nicht im Dienst durch sichtbare Symbole oder auffällige religiöse Kleidung zum Ausdruck bringen dürfen. Dadurch sollte verhindert werden, dass religiöse Überzeugungen im staatlichen Schulbetrieb eine besondere Stellung erhalten.
Doch statt das Gesetz auszuweiten, wurde es nach entsprechenden Gerichtsurteilen für alle weiteren Unterrichtsfächer deutlich aufgelockert, sodass es nun eine „konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der Neutralität des Staates“ braucht, um ein religiös eingefärbtes Auftreten unterbinden zu können. Den Berliner Landesverbänden der Linken und Grünen geht das nicht weit genug. Sie fordern eine vollständige Abschaffung des Neutralitätsgesetzes, sodass unter anderem auch Polizisten das Tragen von religiöser Symbolik und Kleidung erlaubt wird.
Der Fall aus Österreich zeigt nun, wie das andere Ende der Fahnenstange aussieht: Dass nämlich womöglich versucht werden könnte, nicht nur eine Duldung, sondern sogar eine faktische Pflicht religiöser Symbolik im Religionsunterricht staatlicher Schulen zu etablieren.
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