Analyse

„Soll sich die AfD doch an der Macht entzaubern“ – Was von dem oft zu hörenden Gedanken zu halten ist

Lasst sie doch einfach mal machen. Die AfD wird sich schon entzaubern, wenn sie erst mal an der Macht ist. Da wird sich dann zeigen, dass sie es nicht kann, und die Wählerinnen und Wähler werden sich wieder von ihr abwenden und sie bei der nächsten Wahl abstrafen. Wirklich?

Ulrich Siegmund
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund im Wahlkampf von Sachsen-Anhalt 2026.

Formulierungen wie die genannten sind zu hören, wenn sich manch einer tröstet und Mut macht, dem der Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt (43,8 Prozent) oder hohe Umfrageergebnisse für die Partei andernorts gar nicht genehm sind. Auch wird darauf verwiesen, dass es schon nicht so schlimm kommen werde − siehe die Regierung von Giorgia Meloni in Italien. Überhaupt habe es doch auch sein Gutes, wenn die AfD selbst in die Regierungsgeschäfte eingebunden werde, dann könne sie nicht mehr behaupten, sie werde ausgegrenzt. Und schließlich entspreche das doch dem Wählerwillen. Das sei halt Demokratie, wenn eine Partei demokratisch gewählt werde. Wie demokratisch sie dann handelt, wird nicht in Frage gestellt. Im Übrigen gehe es doch aktuell nur um das kleine Sachsen-Anhalt mit seinen etwas mehr als zwei Millionen Einwohnern. Naja, vielleicht auch sehr bald anderswo. Am Sonntag ist wieder Wahltag.

Der Verweis auf das „Das ist doch weit weg und betrifft nur ein kleines unbedeutendes Bundesland“ fällt freilich leicht, wenn man keine Empathie mit den dort lebenden Menschen hat, die zu mehr als 50 Prozent gerade nicht die AfD gewählt haben, nun aber davor bangen, was auf sie zukommen mag. Ein Achselzucken fällt leicht, wenn man sich nicht betroffen fühlt, weil man keine dunkle Hautfarbe hat oder der einen oder anderen politischen oder weltanschaulichen Minderheit angehört, die vom AfD-Programm ins Visier genommen wird.

Käme es zu einer AfD-Regierung in einem Bundesland − und im Falle Sachsen-Anhalts ist das ja in greifbarer Nähe − könnte sich schon bald die politische Konsequenz zeigen, die wir auch aus den USA unter Donald Trump kennen: Macht macht mächtig. Das gilt in all den Bereichen, in denen das Land nach unserem föderalen Staatsaufbau Kompetenzen hat: insbesondere beim Einsatz der Polizei, in der Justiz, im Bereich Kultur.

Beispiel Justiz

Eine von der AfD geführte Regierung könnte den Justizminister stellen. Selbst wenn sie es nicht häufig ausüben – Justizminister haben ein sogenanntes Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften. Sie können der Staatsanwaltschaft Weisungen erteilen, ob Strafverfahren eingestellt oder aufgenommen werden sollen. Und wie über einen größeren Zeitraum auch die Richterschaft personell umgebaut werden kann, hat das „Justiz-Projekt“ des Verfassungsblogs schon im vergangenen Jahr aufgezeigt, über das der hpd berichtete.

Im „Justiz-Projekt“ wurde folgendes Szenario entwickelt:  Ein Verwaltungsgericht, das bekannt ist für besonders harte Entscheidungen in Asylverfahren, bekommt mehr neue Richter-Planstellen. An anderen Gerichten werden Stellen abgebaut. Richter, die sich intern kritisch zu ministeriellen Vorhaben geäußert haben, erhalten unerfahrene oder überlastete Justizfachangestellte an die Seite gestellt. Gleichzeitig werden durch informelle Weisungen innerhalb der Geschäftsleitung bestimmte Abteilungen bevorzugt behandelt – etwa solche, in denen Richterinnen und Richter sitzen, die der autoritär-populistischen Partei angehören oder loyal zur Leitung stehen. Der nächste Schritt ist die Durchführung von Asylverfahren an nur noch einem Verwaltungsgericht des Landes. Durch Beförderungen, Disziplinarmaßnahmen oder haushaltsrechtliche Entscheidungen wird das Personal an diesem Gericht Zug um Zug so weit ausgetauscht, bis es ganz auf die Linie der populistischen Partei gebracht ist.

Ein solches Szenario wird im „Justiz-Projekt“ nicht nur für die Instanzengerichte aufgezeigt. Also die Gerichte, die direkte Berührungspunkte zum Schicksal der Bürgerinnen und Bürger haben. Auch führen die Macher der Studie vor Augen, wie sich eine populistische Partei Schritt für Schritt in die Entscheidungsgewalt der jeweiligen Landesverfassungsgerichte einschalten könnte. Diese weniger bekannten, aber durchaus einflussreichen Gerichte haben das Potenzial, der Politik einer Landesregierung durch freundliche Urteile grünes Licht für deren Vorhaben zu geben.

Beispiel Verfassungsschutz

Wie andere Bundesländer auch hat Sachsen-Anhalt einen Landes-Verfassungsschutz. Dieser hat die AfD in dem Bundesland als gesichert rechtsextremistisch eingeschätzt und beobachtet die Partei entsprechend. Nun untersteht der Verfassungsschutz dem Innenministerium. Ein AfD-Innenminister könnte die Leitung des Verfassungsschutzes austauschen und so die Vorgabe machen, dass die Beobachtung der AfD eingestellt wird und die Schwerpunkte der nachrichtendienstlichen Tätigkeit verlagert werden. Der AfD-Innenminister könnte sich Einblicke in die Akten seines Verfassungsschutzes verschaffen und die mit verdeckten Mitteln gesammelten Informationen (inklusive der Quellen) einsehen, die die bisherige Einstufung als rechtsextremistisch belegen.

Auch auf die Zusammenarbeit des Landesverfassungsschutzes mit anderen Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes dürfte die Sache Auswirkungen haben. Wie steht es dann um die Kollaboration im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum, um den Zugriff auf gemeinsame Datenbestände, wenn sich die anderen Ämter scheuen, ihre Erkenntnisse nach Sachsen-Anhalt weiterzuleiten, weil eben diese Erkenntnisse missbraucht werden könnten?

„Die weitverbreitete Idee, dass Regierungsverantwortung rechtsradikale Parteien zähmen würde, lässt sich empirisch überhaupt nicht belegen“

Annika Hermes ist Doktorandin am Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität in Berlin. Zusammen mit der Politikwissenschafts-Professorin Heike Klüver hat sie eine Studie durchgeführt mit dem Titel „Kann die Einbindung in Regierungen die Attraktivität von extrem rechten Parteien brechen?“ Untersucht wurden über einen Zeitraum von 47 Jahren mehr als 1.200 Regierungen in 57 demokratischen Ländern.

Gegenüber dem Nachrichtensender ntv fasste Annika Hermes die Ergebnisse zusammen: „Regierungsbeteiligungen schaden Parteien der radikalen Rechten nicht, sondern sie gewinnen durch eine Regierungsbeteiligung bis zur folgenden Wahl sogar dazu. Im Durchschnitt haben wir einen Zugewinn von fünf bis sechs Prozentpunkten ermittelt.“

Auf die Frage, ob eine Regierungsbeteiligung die AfD vermutlich nicht schwächen, sondern stärken würde, antwortete Hermes: 

„Aufgrund der Ergebnisse unserer Studie können wir keine Prognosen dazu abgeben, wie die Ergebnisse in diesem speziellen Fall aussehen würden − zumal es in Deutschland noch nie eine Regierungsbeteiligung der AfD gegeben hat. Was wir sagen können, ist: Die weitverbreitete Idee, dass Regierungsverantwortung rechtsradikale Parteien zähmen würde, lässt sich empirisch überhaupt nicht belegen. Im Durchschnitt gewinnen rechtsradikale Parteien an Popularität, wenn sie an die Regierung kommen.“

Das Kalkül der AfD, die schon von einer Bundeskanzlerin Alice Weidel träumt, könnte sein, dass ein „salonfähiges“ Auftreten eines Ministerpräsidenten aus den eigenen Reihen in der Öffentlichkeit Wirkung entfaltet und sich Grenzen, auch Grenzen des Sagbaren, weiter verschieben. Und: Ein erfolgreich regiertes Bundesland soll nach diesem Plan eine Signalwirkung auch für die nächste Bundestagswahl haben. Was „erfolgreich regiert“ sein soll, ist freilich Ansichtssache. Und sollte es bei einer AfD-geführten Landesregierung Probleme geben, wird es der Partei durch ihr massives Auftreten in Sozialen Netzwerken ein Leichtes sein, die Schuld dafür auf andere zu schieben, die sie an einer erfolgreichen Arbeit gehindert hätten.

Am Ende dürfte weniger für ein „Lass sie doch machen, sie wird sich schon entzaubern“ sprechen als für das realistischere „Macht macht mächtig“.„

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