Kirche darf die Zeit ansagen
Süßer die Glocken nie klingen – das singt sich so leicht in der Weihnachtszeit. Doch wenn es aus dem Kirchturm schallt, so regt sich manch einer darüber auf, fühlt sich belästigt. Gegen solcherart Geräuschimmissionen kann man sich vor Gericht zur Wehr setzen, aber die Aussichten stehen nicht gut. Das beweist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg.