Humanistischer Verband Deutschland (HVD)

Protestbrief an Jens Spahn

Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das Suizidhilfeverbot im Paragraph 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Unter der Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird nun an einem veränderten Paragraph 217 als Tötungsdelikt gearbeitet. Entgegen dem Karlsruher Urteilsspruch sollen die Möglichkeiten zur Suizidhilfe erneut stark eingeschränkt werden.

Kirchenbänke

Kirchen verlieren weiter an Relevanz

Die Ende Juni 2020 veröffentlichten Kirchenstatistiken 2019 zeigen: In Deutschland verzeichnen die katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen für das vergangene Jahr einen Rekord an Kirchenaustritten. So betrug der Anteil der Kirchenmitglieder an der Gesamtbevölkerung Ende 2019 nur noch rund 52 Prozent.

Das Recht auf Suizidhilfe erfordert verlässlichen Handlungsrahmen

Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht auf Hilfe zur Selbsttötung bestätigt, welches in der Praxis auch zu gewährleisten sein müsse. Ohne entsprechende Regelungen stoßen bei der möglichen Inanspruchnahme von assistiertem Suizid allerdings viele verzweifelt Hilfesuchende weiterhin auf schier unüberwindliche Hürden. Um verfassungskonforme Initiativen politisch auf den Weg zu bringen, hat der Humanistische Verband Deutschlands - Bundesverband ein "Suizidhilfekonflikt-Gesetz" vorgeschlagen.

Weltanschauliche Vielfalt in den Schulen muss auch Konfessionsfreie berücksichtigen

Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. (HVD RLP/Saar) verfolgt mit Interesse den Prozess zu Vertragsverhandlungen mit vier Islamverbänden, den die Landesregierung Rheinland-Pfalz am 1. April 2020 bekannt gemacht hat. Wesentlicher Gegenstand sind unter anderem Strukturgespräche zur Weiterentwicklung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts und zur Einrichtung von Professuren für Islamische Theologie.