Berlin

Hauptstadtzulage ignoriert Erzieherinnen und Erzieher bei freien Trägern

Der Berliner Senat führt zum 1. November 2020 die Hauptstadtzulage für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ein. Bis zu 150 Euro mehr haben  Erzieherinnen und Erzieher in staatlichen Kitas dann auf dem Gehaltszettel. Angestellte von Einrichtungen freier Träger gehen jedoch leer aus.

Ab 1. November erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst die nun beschlossene Hauptstadtzulage von bis zu 150 Euro im Monat. Dies gilt auch für Erzieherinnen und Erzieher in staatlichen Kitas. Ausgenommen sind davon aber Mitarbeitende von freien Trägern, obwohl auch diese über den Senat finanziert werden. Dieses Vorgehen des Berliner Senats ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber ungerecht und verschärft die Lage freier Träger.

"Wir freuen uns, dass die Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern durch den Senat gewürdigt wird. Sehr bedenklich finden wir aber, dass freie Träger von der neuen Zulage ausgeschlossen sind. Das ist absolut inakzeptabel und gegenüber unseren engagierten Mitarbeiter_innen unfair", kommentiert Katrin Raczynski, Vorstandsvorsitzende des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg (HVD BB), die Entscheidung. "Die Zulage verschärft aber auch die Probleme freier Träger, die den allergrößten Teil der Kitaplätze in Berlin zur Verfügung stellen. Bei der Gewinnung von Fachkräften geraten wir so gegenüber staatlichen Einrichtungen noch weiter ins Hintertreffen."

Auch Jürgen Mundl, stellvertretender Leiter der Abteilung Kita beim HVD BB, wundert sich über das Vorgehen: "Unsere Kitas werden zum größten Teil über staatliche Zuwendungen finanziert. Wir sind essenziell wichtig bei der Bereitstellung von ausreichend Kitaplätzen in Berlin – alle freien Träger zusammen stellen rund 80 Prozent der Plätze. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Senat das ignoriert und die Mitarbeiter_innen hängen lässt, die gerade in der Corona-Krise für die Stabilität unserer Gesellschaft und in den Familien sorgen!"

Die Hauptstadtzulage war am Dienstag, 8. September, vom Berliner Senat final beschlossen worden. Die Benachteiligung der Mitarbeitenden freier Träger wird von einem breiten Bündnis sozialer Organisationen und Wohlfahrtsverbänden scharf kritisiert.

Als Weltanschauungsgemeinschaft vertritt der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg KdöR die Interessen religionsfreier Menschen und setzt sich für eine menschlichere Gesellschaft ein. Er unterstützt den Staat bei der Bildung und Erhaltung eines Wertekanons, indem er friedens-, rechts- und wertefördernd auftritt. In seinen Einrichtungen und Projekten bietet der Verband Unterstützung unabhängig von Nationalität, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Weltanschauung.

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