Religiöse Riten wichtiger als Tierschutz?
Ein flämisches Gesetz verbietet die rituelle Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung. Gegen das Gesetz klagten jüdische und muslimische Vereinigungen. Der mit dem Verfahren befasste Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs schlägt sich auf ihre Seite. Er hält das flämische Gesetz für unionsrechtswidrig.