Spanien: Christen gegen Schulprotokoll zum Umgang mit Transsexualität

In der zentralspanischen autonomen Region Kastilien und León hatte das Bildungsministerium im März 2018 ein Protokoll zum Umgang mit transsexuellen und nicht-binären Schüler*innen an die Bildungseinrichtungen versandt. Dieses galt zunächst experimentell bis Januar 2019. Christlichen Gruppen war dieses Protokoll ein Dorn im Auge, so dass eine christliche Anwaltsorganisation gegen das Protokoll klagte.

Um Gleichstellung und den Abbau von Diskriminierung bemüht, hatte das Bildungsministerium von Kastilien und León ein Protokoll zur pädagogischen Beobachtung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Transsexualität oder von einer binären Norm abweichenden Geschlechtsidentität entwickelt und an die Bildungseinrichtungen versendet. Dieses sollte experimentell bis zum Januar 2019 gelten und dann nach Prüfung und womöglich Überarbeitung verpflichtend gelten.

Das Protokoll sollte greifen, wenn Schüler*innen sich selbst an das Personal der Bildungseinrichtungen wendeten oder das Personal Grund zur Unterstützung erkenne. Dann sollte unter Einhaltung von Vertraulichkeit mit den betroffenen Kindern oder Jugendlichen gesprochen werden und auch Eltern oder Erziehungsberechtigte sowie LGBTI-Organisationen unterstützend hinzugezogen werden, um Bedürfnisse erkennen und Lösungen bereitstellen zu können. Konkret sollte beispielsweise in Einrichtungen mit Schuluniform die Uniform gewählt werden dürfen, die dem gefühlten Geschlecht entspreche, selbst wenn in Unterlagen ein anderes vermerkt sei.

Das Protokoll sah auch die Bildung von Lehr- und weiterem Personal in den Bildungseinrichtungen der autonomen Region vor, um einen respektvollen und informierten Umgang mit transsexuellen oder nicht-binären Lernenden zu gewährleisten. Auch sollte das Unterrichtsmaterial nach diesen Gesichtspunkten ausgewählt und die Bibliotheken mit Material über LGBTI ausgestattet werden. Neben dem "Tag der Familie" sollten in den Schulen auch die "Tage gegen Homo- und Transphobie" ihren Platz finden.

Ab Januar 2019 sollte dann eine Evaluation stattfinden, um die Stärken und Schwächen des Protokolls zu finden, es zu überarbeiten und schließlich den Bildungseinrichtungen verpflichtend zu übergeben.

Bisher herrscht in Spanien ein Flickenteppich an Regelungen, der teilweise nur einzelne Einrichtungen oder Regionen umfasst. Ein gut evaluiertes Protokoll hätte also ein Vorbild für das ganze Land sein können. Christliche und rechte Gruppierungen störte selbst der Testlauf des Protokolls und sie klagten dagegen. Ihrer Ansicht nach war das Protokoll auf illegale Art und Weise den Bildungseinrichtungen aufgezwungen worden.

Das Gericht entschied nun, dass es kein Verfahren geben werde, da zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage der christlichen Anwaltsvereinigung Asociación Abogados Cristianos die Testphase des Protokolls bereits abgelaufen gewesen sei und somit kein Klagegrund bestehe. Es bleibt abzuwarten, wie die Anwaltsorganisation weiter vorgeht.

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