BERLIN. (hvd/hpd) Der Humanistischer Verband Deutschlands (HVD) bekräftigt Forderung nach Abschaffung des Einzugs kirchlicher Mitgliedsbeiträge durch staatliche Behörden. Grund für diese Forderung ist der jüngst bekanntgewordene Fall eines Franzosen, der in Berlin Kirchensteuern entrichten musste.
"Das deutsche Kirchensteuersystem muss endlich abgeschafft werden. Es widerspricht zutiefst dem Prinzip der Trennung zwischen Staat und Religion, dass die christlichen Kirchen in der Bundesrepublik ihre Mitgliedsbeiträge mit staatlicher Hilfe erheben können." Das sagte am Mittwochvormittag der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, in Berlin anlässlich eines neu bekannt gewordenen Falls von eklatantem Missbrauch des existierenden Kirchensteuersystems.
In dem aktuellen Fall hatte das Erzbistum Berlin dem in Berlin lebenden Thomas B., einem in Frankreich geborenen Arbeitnehmer, einen mittleren dreistelligen Betrag als Kirchensteuer vom Lohn abziehen lassen. Zur Begründung verwies das Erzbistum darauf, dass der Betroffene in einem französischen Taufregister registriert ist und seinen amtlichen Kirchenaustritt, der in Frankreich aufgrund der radikal laizistischen Verfassung unmöglich ist, nicht nachweisen kann. Bekannt wurde in dem Zusammenhang ferner, dass das Erzbistum auch über Ländergrenzen hinweg die Konfession von zugezogenen Einwohnern zu ermitteln versucht. Mit inakzeptablen Konsequenzen, wie der neue Fall zeigt, denn Thomas B. hatte bei seiner Anmeldung beim Bürgeramt unmissverständlich erklärt, Atheist zu sein und nicht der katholischen Kirche anzugehören. Diese Haltung bestätigte er ebenfalls in einem später durch das Erzbistum zugesandten Fragebogen, die anschließend trotzdem Kirchensteuer einziehen ließ.
Mit ihrem Vorgehen in Berlin habe die katholische Kirche erneut deutlich gemacht, dass es ihr oft mehr um Geld als um Menschen ginge, kritisierte Wolf. Das Vorgehen bezeichnete er mit Verweis auf die offenkundig nichtreligiöse Identität des Betroffenen sowie das riesige Vermögen der Kirche in Deutschland als "weiteren scheußlichen Vorgang", der zu Recht große Empörung ausgelöst hat. Das im internationalen Vergleich einzigartige Kirchensteuersystem in Deutschland sei zudem nicht nur aus prinzipiellen Gründen abzulehnen, da es dem Grundsatz der Trennung zwischen Staat und Religion widerspreche, sondern auch dem Menschenrecht, seine religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen nicht preisgeben zu müssen.
"Aufgrund der in den letzten Jahrzehnten gewachsenen religiösen und weltanschaulichen Pluralität ist es unserer Auffassung nach sogar verfassungswidrig. Denn es privilegiert die Kirchen gegenüber allen anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die keine Strukturen wie die christlichen Religionsgemeinschaften kennen, in einer Form, bei der nur die Abschaffung des traditionellen Kirchensteuersystems die von unserem Grundgesetz geforderte Gleichbehandlung zwischen allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften herstellen kann. Die Kirchen sollten ihre Mitgliedsbeiträge auf die gleiche Weise einziehen wie andere Religionsgemeinschaften und weltliche Organisationen und Vereine in Deutschland", so Wolf.
Die Umstellung auf eine von den Kirchen vollständig selbstverwaltete Mitgliedsbeitragserhebung würde ferner ein erster Schritt zum Abbau der existierenden Benachteiligung von konfessionsfreien und andersgläubigen Arbeitnehmern im Gesundheits-, Kultur-, Sozial- und Bildungswesen sein, unterstrich Wolf. Diese können bislang aufgrund der Privilegierung der Kirchen im Arbeitsrecht und in Verbindung mit dem Kirchensteuersystem, welches die Grundlage für die amtliche Registrierung der Konfession aller Einwohner der Bundesrepublik bildet, ohne plausible Gründe als Bewerber benachteiligt und ausgeschlossen werden.
Frieder Otto Wolf bekräftigte auch die Ablehnung der Erhebung von Gebühren durch die Behörden, die bei einem Austritt aus einer der Kirchen anfallen und je nach Bundesland bis zu 60 Euro betragen können. In einem säkularen Staat müsse die Austrittserklärung gegenüber der jeweiligen Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft ausreichen und dürfe weder mit Behördengängen noch Gebühren verbunden sein, betonte Wolf. "Das hier derzeit herrschende System ist schlicht ein fortgeschleppter Skandal", sagte er.
Pressemitteilung des HVD vom 18. Februar 2015
7 Kommentare
Kommentare
Horst Herrmann am Permanenter Link
Das Problem hat mich mein Leben lang begleitet, getan hat sich nichts. Ich habe schon 1972 eine Alternative zu dem gerade auch von Hitler anerkannten und geförderten Kirchensteuersystem entwickelt.
Unechter Pole am Permanenter Link
Eine Mandatsteuer zahlen zu müssen, wäre für einen freiheitlich denkenden Humanisten eine Strafsteuer für Nichtmitgliedschaft in einer Kirche.
Thomas am Permanenter Link
Ich finde die Grund-Idee der Mandatssteuer (ohne das ich das Konzept komplett durchdrungen hätte) gar nicht mal so schlecht, weil es ein direktere Form der Demokratie wäre.
Die Vorstellung, dass die potenziellen Steuer-Empfänger untereinander im Wettbewerb stehen und daher sagen und nachweisen müssten, wofür sie das Geld verwenden, hat durchaus Charme. Auch heute noch sind viele Menschen ja nur deshalb nicht aus der Kirche ausgetreten, weil sie irrtümlich glauben, aus ihren Kirchensteuern würden Krankhäuser und Pflegeheime gebaut. Die Kirchen haben kein Interesse, diesen Irrtum aufzuklären und schweigen einfach. In einer Wettbewerbssituation müssten die Kirchen schon aktiv lügen…
Mich würde aber interessieren, wie es bei der Mandatssteuer um die Wahlfreiheit der Kirchenmitglieder bestellt wäre. Könnte ein Katholik seine Mandatssteuer dann auch z. B. der Universität vermachen oder wäre er verpflichtet die Kirche zu finanzieren?
Ich könnte mir vorstellen, dass eine echte Wahlfreiheit (auch für die Kirchenmitglieder) dazu führen würde, dass die Kirchen a) weniger Geld aber b) mehr Mitglieder hätten. a) Weil Nicht-Kirchenmitglieder kaum ihr Geld der Kirche geben, jedoch Kirchenmitglieder durchaus auch andere Zwecke direkt fördern würden. b) Weil kein Anreiz mehr da wäre, aus finanziellen Gründen aus der Kirche austreten. Man zahlt ja auf jeden Fall.
Horst Herrmann am Permanenter Link
Um sich mit dem "charmanten" Vorschlag der Mandatssteuer vertraut zu machen, empfehle ich, nicht zu spekulieren, sondern sich beispielsweise auf athpedia über die Grundzüge dieser Alternative zu informieren.
Nicht ganz nebenbei; Der Grundgedanke der Mandatssteuer, die direktere Demokratie, auf die "Thomas" mit Recht verweist, hat dazu geführt, beispielsweise auch in Sachen Parteienfinanzierung an eine künftige Mandatssteuer zu denken.
Thomas am Permanenter Link
Die staatliche Neutralität wird auch dadurch verletzt, dass die Kirchensteuer, die ja eigentlich nur ein Mitgliedsbeitrag ohne Gegenleistungsanspruch ist, direkt von Gehalt abgezogen und durch den Arbeitsgeber abgefüh
Jürgen am Permanenter Link
Mir gegenüber hat ein Vertreter der katholischen Kirche erklärt, mit der Taufe sei ich unwideruflich mit der Kirche verbunden, unabhängig eines erklärten Kirchenaustritts.
Mark T. am Permanenter Link
Der Kirchenvertreter hat die Bibel nicht gelesen. In Deu 23.3 steht, dass ein Bastard bis zur 10. Generation nie ins Reich eingehen wird. Ich bin unehelich, meine Nachkommen
Dann wurde ich nach kath. Ehe geschieden, exkommuniziert, der Gerichtsvollzieher holte die Kirchensteuer und meine neue Ehefrau ist ebenso ex. Der Pfarrer hat der sehr gläubigen Frau im Rollstuhl versagt, wenigstens die Ringe zu segnen. Unehelich geboren wird in der Kirche bestraft, nach Art. 6 (5)GG ist das verfassungswidrig. Ich habe ein ganze Seite von Lügen der Kirche. So zeugen z. B. Pfarrer auch bis zu vier Kinder, alles Bastarde, die anonym alimentiert werden.