In vielen Medien ist seit Monaten von einem dramatischen Rückgang der Kirchensteuereinnahmen durch die Corona-Pandemie zu lesen, der die Finanzkrise der Kirchen verschärfe. Eine irreführende Darstellung der Tatsachen, die den immensen Reichtum der Kirchen verschleiert, so Carsten Klink in seinem Kommentar für den hpd.
In Spanien müssen 0,7 Prozent der Steuern gespendet werden. Ob dem Staat für soziale Zwecke oder der katholischen Kirche, darf dabei selbst gewählt werden. Da die Steuererklärungen für das Jahr 2019 mit dem Beginn der Covid-Pandemie zusammenfielen, konnte die Kirche erfolgreich die Werbetrommel für ihre karitative Arbeit rühren und Rekordeinnahmen von über 300 Millionen Euro einstreichen.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat vor wenigen Tagen eine Petition gestartet, die ein Ende des Kirchensteuer-Einzugs durch den Staat fordert. Der hpd veröffentlicht den Text der Petition im Wortlaut.
Die meisten Religionsgemeinschaften erheben keine Kirchensteuern. Ausgerechnet die großen Kirchen tun dies sehr wohl. Nicht weil sie es brauchen – sie hängen am permanenten Tropf des Staates. Sie brauchen eher Mitglieder. Aber gerade da hapert es. Seit Jahrzehnten gleicht die Kurve mit naturwissenschaftlicher Präzision dem Zerfallsprozess radioaktiver Nuklide, sagte der Physiker Heinz Oberhummer. Es gibt gute Gründe, sich das Kirchen-Geld zu sparen.
Auch an den beiden großen christlichen Glaubensverbänden geht Covid-19 in finanzieller Hinsicht nicht spurlos vorbei: Sie fürchten Einbußen bei ihren Mitgliedsbeiträgen. In Kirchendimensionen gerechnet geht es um mehr als eine Milliarde Euro.
In Berlin werden personenbezogene Daten regelmäßig vom Finanzamt an die Kirchensteuerstelle und von dieser an die einschlägige Kirchengemeinde zur Prüfung der Religionszugehörigkeit der Bürger weitergeleitet. Das Prüfungsergebnis wird von dieser zurück an die Kirchensteuerstelle und über diese an das zuständige Finanzamt weitergegeben. Je nach Ergebnis der Prüfung werden die Betroffenen dann zur Kirchensteuer herangezogen.
In der Evangelischen Kirche in Deutschland wird darüber diskutiert, Rabatte bei der Kirchensteuer zu gewähren. Insbesondere jüngere Menschen sollen so vom Austritt aus der Kirche abgehalten werden.
Die evangelische und die katholische Amtskirche vermeldeten für das Jahr 2019 einen neuen Rekord bei ihren Mitgliedsbeiträgen, den Kirchensteuern. Erfreut vermittelten sie den Eindruck, dass durch eine gute Konjunktur mit steigenden Gehältern und Einkommen bei Selbstständigen die Erträge nicht eingebrochen sind. Es dürfte das letzte Mal gewesen sein.
Anfang der Woche hat die Deutsche Bischofskonferenz den Bericht "Zahlen und Fakten 2019/20" veröffentlicht, aus dem für 2019 ein deutliches Plus bei den Kirchensteuereinnahmen hervorgeht. Auch die evangelische Kirche vermeldet trotz schwindender Mitgliederzahlen steigende Einnahmen.
Fünf Jahre hat der konfessionslose Franzose Thomas Bores gegen das Erzbistum Berlin gekämpft, das ihn zur Kirchensteuerzahlung verpflichten wollte. Nach starker negativer Medienberichterstattung über den Fall hob das Erzbistum nun Ende Februar den Kirchensteuerbescheid auf. Thomas Bores ist kein Einzelfall. Seit Jahren machen die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland vor allem Ausländer und ehemalige DDR-Bürger zu Zwangskonfessionalisierten, um von ihnen Kirchensteuer zu kassieren.
Am vergangen Donnerstag entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass eine konfessionsfreie Frau nachträglich knapp 1.900 Euro Kirchensteuer zahlen muss. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Taufe eines unmündigen Kindes höher zu werten sei als die persönliche Weltanschauung. Der hpd veröffentlicht hierzu einen Kommentar der Klägerin.
Eigentlich mag ich den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) gern hören und lesen. So waren die Kollegen dort mit unter den Ersten, die über das unsägliche Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts berichteten, das eine 66-jährige Frau, die ihr Lebtag nichts mit der Kirche zu tun hatte, zur Nachzahlung von Kirchensteuern verdonnerte. Doch manchmal übertreiben sie es etwas mit der "Ausgewogenheit" der Berichterstattung.
Eine frühere DDR-Bürgerin muss nachträglich knapp 1.900 Euro Kirchensteuern zahlen – wegen einer unbekannten Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Diese kam durch die verfassungsrechtlich fragwürdige "Rasterfahndung" der Kirchensteuerstellen in den Berliner Finanzämtern zutage, die das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) für unvereinbar mit dem Trennungsgebot zwischen Staat und Kirche hält.
Bislang kann in Spanien nur die katholische Kirche bei der Steuererklärung begünstigt werden. Mit einem Antrag beim Justizministerium würde die Islamische Kommission dies gern ändern, um den zwei Millionen muslimischen Menschen im Land zu ermöglichen, einen Teil ihrer Steuerabgaben an die Kommission weiterzuleiten.
Der SPIEGEL 29/2019 berichtet über einen Fall zur Kirchensteuer-Rasterfahndung bis in die DDR-Zeit. Dietmar Hipp berichtet über den Fall, in dem eine Frau ihr Leben lang als Konfessionslose lebt und dann mit 58 Jahren erfährt, dass sie als Säugling in der DDR getauft wurde und Kirchensteuer nachzahlen soll.