„Frecher Mario“ sucht neue Preisträger

MÜNCHEN. (hpd) In diesem Jahr soll der mit 3.000 Euro dotierte Kunstpreis „Frecher Mario“erneut verliehen werden. Prämiert werden Kunstwerke, die humorvoll und intelligent übernatürliche Vorstellungen auf die Schippe nehmen und geeignet sind, die Alleinvertretungsansprüche von insbesondere den monotheistischen Religionen zu unterminieren.

Ins Leben gerufen wurde der Kunstpreis vor vier Jahren. Ein Ziel war damals, die Forderung nach Abschaffung des Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches, den sogenannten Blasphemieparagrafen, wirkungsvoll zu unterstreichen. Seitdem wird er alle zwei Jahre vergeben.

Denn die Notwendigkeit, religionskritische Kunst weiter zu fördern, bestünde bis heute, betonte Assunta Tammelleo, Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, zur diesjährigen Ausschreibung: „In modernen Zeiten müssen wir hierzulande auch aktuell wieder fassungslos mit ansehen, wie Kunst und Künstler von religiösen Eiferern eingeschüchtert und gar mit dem Tod bedroht werden, weil sie es wagen, sich mit religiösen Glaubensvorstellungen kritisch zu befassen.“

Zweck des Kunstpreises ist die Förderung der Freiheit von Gesellschaft und Kunst, da sie immer wieder Angriffen seitens fanatischer Gläubiger ausgesetzt sei. Tammelleo: „Nicht nur Salman Rushdie, Gerhard Haderer und ganz aktuell Fazil Say und Shahin Najafi sind davon betroffen. Letzterer lebt mitten in Deutschland und musste aufgrund der anhaltenden Morddrohungen gegen ihn – mithilfe des Journalisten Günter Wallraff – untertauchen!“

Die Organisatoren hinter der Preisvergabe verstehen es somit als ihre Aufgabe, sich als humanistische Demokraten dafür einzusetzen, dass Meinungs-, Presse-, Kunst- und Religionsfreiheit nicht nur als hohle Floskeln existieren, sondern nicht hoch genug geachtet werden können und verteidigt werden müssen. „Schließlich sind sie mühsam genug durchgesetzt worden, insbesondere gegen die Vertreter der monotheistischen Religionen“, so Tammelleo weiter.

Wie aktuell die Forderung nach Abschaffung des Paragrafen 166 StGB sei, belege aus ihrer Sicht schon die hohe Anzahl an Bewerbungen um diesen Preis. Bereits im Jahr der ersten Ausschreibung wurden fast 700 Kunstwerke eingereicht. Auch 2012 soll die Ausschreibung erneut alle Künstler und Kulturschaffenden ermutigen, sich für die Freiheit der Kunst einzusetzen und mit eigenen Arbeiten am diesjährigen Mario teilzunehmen.

Zu den drei Preisträgern der letzten Verleihung gehörte ein Auszug aus dem unterhaltsamen Kurzfilm „Judas und Jesus“, der davor von amtlicher Seite als jugendgefährdend eingestuft wurde. Außerdem kamen jeweils eine kirchenkritische Illustration und eine Zeichnung auf das Siegertreppchen.

Zur Bewerbung können Produkte aus dem gesamten Spektrum künstlerischer Ausdrucksformen vorgestellt werden. Ob Aktionen, Texte, Musikstücke, Zeichnungen oder Cartoons, Skulpturen, Theaterstücke, Kabarettbeiträge oder eben auch Kurzfilme – willkommen sind Beiträge, sofern diese in digitaler Form eingereicht werden, also als Fotos, Scans oder kurze Filmsequenzen bei dreidimensionalen Objekten. Eine E-Mail mit Anhang oder eine DVD/CD sind ausreichend. Über die genauen Rahmenbedingungen informiert die Homepage des Kunstpreises.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. August 2012 und läuft somit noch rund einen Monat. Zu den Trägern der Preisverleihung zählen die Kulturbühne Hinterhalt, der Bund für Geistesfreiheit München, der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten, die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) sowie der freie Radiosender 84 GHz. Die Verleihung des Kunstpreises an die drei Preisträger soll schließlich Ende September am Sitz der gbs im rheinland-pfälzischen Oberwesel stattfinden.

Arik Platzek