Bäcker, Verleger und das Leistungsschutzrecht
BERLIN. (hpd) Seit Mai 2009 fordern deutsche Verleger für ihre Erzeugnisse ein Leistungsschutzrecht per Gesetz. Es soll Suchmaschinen und gewerbliche Nutzer, aber möglicherweise auch zitierende Blogs und Webseiten verpflichten, für die verlinkten Textschnipsel Gebühren zu zahlen. Eine widersinnige Forderung, deren tatsächlichen Inhalt überdies noch niemand im Wortlaut gesehen hat.