Klage in erster Instanz abgewiesen
ANSBACH. (hpd) In der ersten Klage gegen Konkordatslehrstühle in Bayern hat das Verwaltungsgericht den Antrag der KlägerInnen als unzulässig abgewiesen, obwohl auch das Gericht erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Konkordatslehrstühle hatte. Nun wird sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Sache befassen müssen.