Beschneidungsdebatte

Wie weit geht religiöse Freiheit?

DRESDEN. (hpd) Ein weiterer Vortrag in der Reihe "Das neue Deutschland" im Hygienemuseum Dresden befasste sich mit dem Thema "Schächten und Beschneiden - Wie weit geht Religionsfreiheit?". Dabei sollte es nicht um eine Positionierung gehen, was man sich als Zuhörer eventuell gewünscht hätte, sondern um die historische Bedeutung von religiösen Riten anhand dieser beiden Beispiele.

Evidenz ohne Ethik

ERLANGEN. (hpd) Mit einem "evidenzbasierten Blick auf die Beschneidungsdebatte" will Hendrik Pekárek die Risiken und Vorteile der Zwangsbeschneidung Neugeborener unvoreingenommen bewerten. Den zentralen Aspekt jedoch leugnet er: Es ist keine medizinische, sondern eine ethische Frage.

Der Kinderkanal auf Mission

BERLIN/ERFURT. (hpd) Der Kinderkanal KiKA von ARD und ZDF ist bereits schon einmal damit aufgefallen, dass er unreflektiert Kindern religiöse Geschichten erzählt. Aktuell toppt er das jedoch mit einem weiteren Missgriff und verharmlost die Beschneidung.

Es muss weiter diskutiert werden

BERLIN. (hpd) Genau heute vor einem Jahr wurde vom Deutschen Bundestag das "Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" beschlossen. Heute trafen sich im Haus des Bundespresseamtes Journalisten mit Kritikern des Gesetzes.

"Ich war kein richtiger Junge mehr"

BERLIN. (hpd) Im Jahr 2012 ist erstmals in das Bewusstsein einer größeren Öffentlichkeit in Deutschland geraten, dass Vorhautbeschneidungen bei männlichen Kindern lebenslange erhebliche Probleme physischer und psychischer Art hervorrufen können. In der Beschneidungsdebatte nach dem Kölner Landgerichtsurteil im Mai 2012 kamen auch solche Aspekte ausführlich zur Sprache. Diese waren zuvor allenfalls in kleinen Zirkeln ein Thema.

Der perfekte Penis

ERLANGEN. (hpd) Warum hat der Penis die Form, die er hat? Auf diese Frage geben Evolutionspsychologen eine faszinierende Antwort: Der Krieg der Spermien hat ihn geformt. Allerdings stört dabei ein anatomisches Detail: die Vorhaut.

Oberlandesgericht: Grenzen bei Beschneidung

HAMM. (hpd) Bereits am 30. August hat das Oberlandesgericht Hamm in II. Instanz (rechtskräftig) einer Mutter untersagt, ihren sechsjährigen Sohn beschneiden zu lassen. Das OLG hat damit eine vorhergehende Entscheidung des Familiengerichts Dortmund bestätigt. Der Mutter wurde vorläufig die elterliche Befugnis entzogen, in die nichtmedizinisch indizierte Beschneidung des Kindes rechtlich wirksam einzuwilligen.