Erinnerung an das "Kölner Urteil"
KÖLN. (hpd) Am 7. Mai 2014 jährte sich das “Kölner Urteil”, das 2012 Jungen erstmalig explizit das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen hatte, indem es die Beschneidung eines muslimischen Jungen als nicht zulässige Körperverletzung eingestuft hatte, zum zweiten Mal.